Veranstalter und Unterstützer

Veranstalter:             

  • Forschungsstelle für Japanisches Recht der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg 
  • Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V. (DJJV)

                                                          

Mit Unterstützung von:

 
  • Deutsch-Japanische Gesellschaft in Augsburg und Schwaben e.V. (DJG)
  • Kanzlei ARQIS Rechtsanwälte
 
 
 

Inhalt

Das japanische Recht hat historisch bedingt große Ähnlichkeiten mit dem deutschen Recht und ist seit dem Zweiten Weltkrieg zugleich stark vom US-amerikanischen Recht beeinflusst. Zusammen mit der auf Konsens ausgerichteten japanischen Rechtstradition ist eine interessante Mischrechtsordnung entstanden. Der Zugang zum japanischen Recht ist für deutsche Studierende aber nicht einfach. Insbesondere gab es lange Zeit keine bewusst an den Bedürfnissen von Studierenden der ersten Semester orientierte Einführung in das japanische Recht. Zugleich fehlte es an einer auf praktische Fälle bezogenen Darstellung, die den Einstieg in eine fremde Rechtsordnung (auch im Vergleich zur deutschen Rechtslage) erleichtert. Diese Lücke wollten wir mit unserer 2016 erstmals veranstalteten Augsburger „Winter School“ zum japanischen Recht schließen, aus der das 2018 im Nomos-Verlag erschienene und von uns herausgegebene Lehrbuch „Einführung in das japanische Recht“ hervorgegangen ist.

 

Daran wollen wir weiter anknüpfen, nun unter dem Dach der 2021 gegründeten Forschungsstelle für Japanisches Recht. Die Summer School soll nach wie vor dem Ziel dienen, ausbildungsrelevante oder einfach nachvollziehbare Rechtsbereiche in der Form von Fallbesprechungen zu vermitteln. Neben der Darstellung des Problems nach japanischem Recht erfolgt auch ein Seitenblick auf die deutsche Rechtslage. Dadurch werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Rechtsgebieten aufgezeigt und immer wieder interessante Gemeinsamkeiten, aber auch Wertungsdifferenzen offengelegt. Die Summer School ist nicht nur als Einführungsveranstaltung für Studierende gedacht. Vielmehr ist durch die Vielzahl der Themen und Referentinnen und Referenten sowie den Praxisbezug der Fallbeispiele sichergestellt, dass die Veranstaltung auch sonstigen mit dem japanischen Recht bereits vertrauten Personen aus unterschiedlichen Berufsgruppen interessante neue Einsichten vermitteln kann.

Tagungsort/-zeit und Programm

Juristische Fakultät der Universität Augsburg, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg, HS 2001

Donnerstag, 23. April 2026 bis Samstag, 25. April 2026

 

Programm [Flyer als PDF-Download]

Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht
Juristische Fakultät

Startseite:

E-Mail:

 

 

Kontakt Sekretariat:

Tel.: +49 (0) 821 598-4556
Email: michaela.braun@jura.uni-augsburg.de

 

Erreichbarkeit in der vorlesungsfreien Zeit:

- persönlich am Lehrstuhl nach vorheriger Vereinbarung

- per Mail/telefonisch Mo - Fr vormittags

 

Hausanschrift:

Universitätsstraße 24
Gebäude H - Raum 2034
86159 Augsburg

Anmeldung (ANMELDESCHLUSS 9. April 2026)

Ich willige darin ein, dass meine personenbezogenen Daten (Nachname, Vorname, E-Mail) zum Zweck der Organisation und Durchführung der Summer School für Japanisches Recht verarbeitet werden dürfen.

Ich willige darin ein, dass die von mir zur Tagungsanmeldung und -abwicklung angegebenen Daten zur Durchführung der Tagung von der Universität Augsburg verarbeitet werden. Weitere Informationen Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Wird die Einwilligung vor Beginn der Summer School widerrufen, ist eine Teilnahme an dieser nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung ihrer persönlichen Daten ist Art. 6 Abs. 1a DS-GVO. Ihren Widerruf können Sie richten an: „michaela.braun@jura.uni-augsburg.de “ oder postalisch an: Lehrstuhl Prof. Dr. Johannes Kaspar, Juristische Fakultät der Universität Augsburg, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg. Medienerlaubnis Ich bin darüber informiert, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Film und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können. Ich gestatte der Universität Augsburg die von mir gemachten Bild-, Film und Tonaufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und öffentlich und/oder nichtöffentlich wiederzugeben, bzw. all dieses Dritten im Rahmen des genannten Zweckes zu erlauben, solange der Bezug zur Veranstaltung hergestellt ist. Weitere Informationen Das Einverständnis ist freiwillig und mir ist bekannt, dass es jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden kann. Wenn ich keine Einwilligung erteilen möchte, hat dies keinerlei Konsequenzen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Konferenz. Es wird Bereiche geben, die keiner bildlichen Aufnahme unterliegen. Mir ist bekannt, dass bei einer Veröffentlichung im Internet die Bild-, Film- und Tonaufnahmen weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung durch Dritte kann dann nicht ausgeschlossen werden. Rechtsgrundlage für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung ihrer persönlichen Daten in Bild- und Tonform ist Art. 6 Abs. 1a DS-GVO.
Bitte diese Auswahlbox NICHT anhaken, falls Sie ein Mensch sind.

 

 

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
  • Organisation und Durchführung der Summer School für Japanisches Recht vom 23.-25. April 2026
  • Medienerlaubnis zum Zwecke der Außendarstellung.
  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Universität Augsburg, Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg, Tel. 0821/598-0.
  2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
    Unser Datenschutz-Team (Datenschutzbeauftragter Prof. Dr. Benedikt Buchner und Datenschutzreferent Dr. Daniel Schmid) erreichen Sie unter Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg, Tel. 0821/598-65961, datenschutz@uni-augsburg.de.
  3. Zweck(e) und Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung
    4.1 Zwecke der Verarbeitung:
  • Durchführung der Summer School für Japanisches Recht
  • Bild-, Film- und Tonaufnahmen zum Zwecke der Außendarstellung
4.2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) verarbeitet. 
  1. Kategorien der personenbezogenen Daten:
    Folgende personenbezogenen Daten verarbeiten wir von Ihnen:
  • Nachname, Vorname, E-Mail, Fotoaufnahmen
  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
    Ihre Daten werden an folgende Empfänger weitergegeben:
6.1 Interne Stellen:
  • Forschungsstelle für Japanisches Recht, Universitätsstr. 24, 86159 Augsburg
  • Haushaltsabteilung der Universität Augsburg
6.2 Externe Stellen:
  • Öffentlichkeit (Foto- und ggf. Videoaufnahmen) und Öffentlichkeitsarbeit
  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
    Ihre Daten werden spätestens zum 31.12.2026, die Fotoaufnahmen erst nach erfolgtem Widerspruch gelöscht.
  2. Betroffenenrechte

    Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).

  • Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung:
    Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Hieraus entstehen Ihnen keine Nachteile. Der Widerruf kann gegenüber der Universität Augsburg formlos erklärt werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.

  2. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

    Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

    Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München; Hausanschrift: Wagmüllerstr. 18, 80538 München; Telefon: +49 89 212672-0; Telefax: +49 89 212672-50; Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html

  3. Freiwilligkeit bzw. Bereitstellungspflicht
    Die Angaben Ihrer personenbezogenen Daten erfolgen freiwillig.

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