Seit 2022 stellen Prof. Dr. Phillip Hellwege und Prof. Dr. Daniel Wolff die Werkstattgespräche eines Semester unter jeweils ein Generalthema, das im Fokus der Gespräche stehen soll. Im Sommer 2022 lautete das Generalthema "Frauen am Bundesversfassungsgericht", im Winter 2022/2023 "Digitalisierung und Recht. Prof. Dr. Hellwege und Prof. Dr. Wolff versuchen mit den Generalthemen, aktuelle Fragestellung in Wissenschaft und Lehre aufzugreifen. Mit Blick auf die Bedeutung der Klimakrise als gesellschaftliche und rechtliche Herausforderung stellen die Werkstattgespräche voraussichtlich das gesamte Jahr 2023 "Die Klimakrise und das Recht" ins Zentrum.

Die Klimakrise und das Recht

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Die Klimakrise und das Recht

 

Die Klimakrise ist die wohl größte Herausforderung unserer Zeit.

 


Bei ihrer Bekämpfung spielt das Recht als Instrument und Rahmen politischen Handelns eine maßgebliche Rolle, derer sich die Werkstattgespräche aus straf-, zivil- und öffentlich-rechtlicher sowie aus interdisziplinärer Perspektive im Jahr 2023 widmen.
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Werkstattgespräch vom 28. Juni 2023 mit Prof. Dr. Andrea Kießling von der Goethe-Universität Frankfurt am Main: Klimaschutz, Klimawandelfolgen und der Schutz der menschlichen Gesundheit

 

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Im sechsten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Andrea Kießling von der Goethe Universität Frankfurt mit dem Verhältnis von Klima- und Gesundheitsrecht. Die Referentin argumentierte, dass die Abwehr akuter Gesundheitsgefahren ein blinder Fleck des Klimarechts sei und vor allem dem Gesundheitsrecht überlassen bleibe. Ein spezifisches „klimawandelfolgenrechtliches Gesundheitsrecht“ habe sich allerdings auch noch nicht herausgebildet. Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit würde im bestehenden Gesundheitsrechts in der Folge nicht hinreichend adressiert. An dieser Stelle seien die Rechtswissenschaft und vor allem der Gesetzgeber gefordert, ein integratives Klimaanpassungs- und Gesundheitsrecht zu entwickeln.

Werkstattgespräch vom 14. Juni 2023 mit Prof. Dr. Matthias Rossi: Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung

 

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Im fünften Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Matthias Rossi mit Klimaklagen und dem damit einhergehenden Spagat der Judikative zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung. Während der Referent die Legalität und Legitimität von Klimaklagen explizit bejahte, meldete er Zweifel an, ob die Gerichtsbarkeit die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen kann und sollte, eine maßgebliche Rolle bei der Intensivierung und Gestaltung der Klimapolitik zu spielen. Neben demokratietheoretischen Überlegungen führte Rossi für seine These vor allem Gewaltenteilungserwägungen an. Konkret argumentierte er, dass Gerichte institutionell nicht zur Rechtsgestaltung in der Lage seien, da ihre Verfahren und Maßstäbe sowie ihr Modus der Informationsgenerierung dafür nicht ausgelegt seien. Erst recht gelte dies im Kontext der Klimapolitik, die sich durch eine besonders hohe tatsächliche und normative Komplexität auszeichne. Abschließend gab Rossi zu bedenken, dass gerichtliche Entscheidungen, die Klimaklagen durch allzu weitreichende Neuinterpretationen unter Verabschiedung überkommener Dogmatiken zum Erfolg verhülfen, die Vertrauenswürdigkeit des Rechts gefährdeten.

Werkstattgespräch vom 7. Juni 2023 mit Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universtität Augsburg: Normative Weichenstellung in der Klimaethik

 

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Das vierte Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" wagte einen interdisziplinären Austausch und blickte aus der Perspektive der Klimaethik auf die Klimakrise. Es sprach Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Inhaberin des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg und Mitglied im Deutschen Ethikrat, zu "Normativen Weichenstellungen in der Klimaethik". Prof. Schlögl-Flierl zeigte dabei die Vielschichtigkeit und Komplexität der ethischen Probleme auf, denen wir uns als Folge der Klimakrise ausgesetzt sehen. Sie begann ihre Ausführungen mit einer Problemanalyse aus dem Blickwinkel der Klimaethik, analysierte den Klimawandel im Anschluß an Stephen Gardiner als "perfekten moralischen Sturm", bettete ihre Problemanalyse in einen postkolonialistischen Theorierahmen ein, arbeitete die verschiedenen berührten Gerechtigkeitsebenen heraus und schloß ihre Ausführungen mit möglichen Positionen im Gerechtigkeitsdiskurs. Die anschließende Diskussion vertiefte nicht nur die klimaethische Analyse, sondern versuchte auch, Schlüsse für die juristische Diskussion zu ziehen.

Werkstattgespräch vom 31. Mai 2023 mit Prof. Dr. Leonhard Hübner, M.Jur. (Oxford): Klimklagen gegen Private

 

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Im dritten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" führte Prof. Dr. Leonhard Hübner in die vielfältigen dogmatischen Probleme ein, die Klimaklagen gegen Private aufwerfen. Ausgangspunkt der Betrachtungen waren zum einen das niederländische Shell-Urteil, zum anderen der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Im Fokus des Vortrags standen sodann die aktuellen CO2-Reduktionsklagen gegen deutsche Automobilhersteller vor deutschen Gerichten. Hübner beleuchtete dabei eingehend die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der Prüfung von quasinegatorischen Unterlassungsansprüchen, aber auch von deliktischen Schadensersatzansprüchen nach deutschem materiellem Recht stellen. So ging er etwa detailliert auf die Frage nach dem verletzten Recht, auf Probleme im Rahmen der Kausalität und der Rechtswidrigkeit sowie auf Probleme auf Rechtsfolgenseite ein.

Werkstattgespräch vom 19. April 2023 mit Prof. Dr. Sina Fontana, MLE: Klimawandelfolgenrecht

 

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Im zweiten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" stellte Prof. Dr. Sina Fontana vor mehr als 60 im Hörsaal anwesenden und via Zoom zugeschalteten Zuschauerinnen und Zuschauern das "Klimawandelfolgenrecht" als analytische Betrachtungsweise mit einheitsstiftender Funktion vor. Diese ergebe sich aus den Auswirkungen des Klimawandels auf eine Vielzahl von Lebensbereichen und ihrer Regelung durch das Recht. Fontana untergliederte das Klimarecht in das Klimaschutzrecht sowie das Klimawandelfolgenrecht und argumentierte, dass das Klimaanpassungsrecht bisher überwiegend umwelt- und infrastrukturrechtlich geprägt sei und sich folglich auf ökologische Aspekte konzentriere. Sie zeigte anhand übergreifender Analysekriterien auf, wie mithilfe der Betrachtungsweise des Klimawandelfolgenrechts Synergieeffekte und Koordinierungspotentiale genutzt sowie Wechselwirkungen adäquat aufgelöst werden können, um auch soziale und ökonomische Konsequenzen der Erderwärmung in die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung einzubeziehen.

Werkstattgespräch vom 25. Januar 2023 mit Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel: Klimaprotest und Strafrecht

 

 

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Im ersten Werkstattgespräch in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des „Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander. Er stellte dabei insbesondere die dogmatischen Unstimmigkeiten des Urteils dar, arbeitete die potentiell weitreichenden Folgen des Urteils heraus und kritisierte die Mißbrauchsanfälligkeit des vom AG Flensburg postulierten Notstandsverständnisses.

Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft

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Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft

 

Wie verändert die stetig fortschreitende digitale Transformation das Recht? Drei Werkstattgespräche widmeten sich im Wintersemester 2022/23 aus unterschiedlichen Perspektiven den Herausforderung der Digitalisierung für das Rechtssystem und in der Folge auch für Forschung und Lehre des Rechts.

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Werkstattgespräch vom 1. Februar 2023 mit Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M. (UCLA): Digitalisierung und Recht - Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schläuchen?

 

 

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Im dritten und letzten Werkstattgespräch in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit großen Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts lägen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbußen gehören. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden „Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.

Werkstattgespräch vom 14. Dezember 2022 mit Prof. Dr. Tobias Lutzi, LL.M., M.Jur. (Oxford): Das Internationale Privatrecht der Digitalisierung

 

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Im zweiten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Tobias Lutzi die digitalisierungsbedingten Herausforderungen für das Internationale Privatrecht auf und stellte anschließend Lösungsansätze vor. Im Vortrag selbst sowie auch in der lebhaften Diskussion mit den etwa 30 Teilnehmer:innen bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zeigte sich, dass die bisherigen gesetzgeberischen und höchstrichterlichen Problemlösungsangebote nicht hinreichend sind. Über den genauen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen „way forward“ konnte allerdings unter den Diskutanten (noch) kein Einvernehmen erzielt werden. Die Diskussion wird aber sicherlich im nächsten Werkstattgespräch am 1.2.2023 fortgesetzt werden.

Werkstattgespräch vom 8. November mit RA Dr. Andreas Katzer und RA Sebastian Kraska: Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung


Im ersten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ trugen Dr. Andreas Katzer (Sonntag & Partner) und Dr. Sebastian Kraska (IITR Datenschutz GmbH) Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung vor und diskutierten mit den etwa 30 anwesenden Teilnehmer:innen, bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft. Es zeigte sich, dass die facettenreiche Digitalisierung große und bislang noch nicht bewältigte Herausforderungen an Lehre und Forschung des Rechts stellt.

Frauen am Bunderverfassungsgericht

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Frauen am Bundesverfassungsgericht

Seit dem Jahr 2021 setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen Richterinnen als männlichen Richtern zusammen. Das war Anlass genut, imRahmen einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, die gemeinsam mit der Initiative [fam] - Frauen arbeiten miteinander durchgeführt wurde, über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. Im Fokus stand zum einen Leben und Wirken von Wiltraut Rupp-von Brünneck, der zweiten Richterin des Bundesverfassungsgerichts, die nicht zuletzt durch ihr Sondervotum in der ersten Schwangerschaftsabbruchentscheidung Rechtsgeschichte geschrieben hat. Zum anderen wurde der grundsätzlichen Frage nachgegangen, welchen Einfluss Richterinnen auf Institution und Rechtsprechung von Verfassungsgerichten in der Vergangenheit hatten und aktuell haben.

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Werkstattgespräch vom 2. November 2022 mit Prof. Dr. Fabian Michl von der Universität Leipzig: Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck

 

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Anlässlich der seit dem Jahr 2021 bestehenden geschlechterparitätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts wurde in Anknüpfung an ein das vorangegangene Werkstattgespräch zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten“ der Blick auf die weibliche Seite der Verfassungsgerichtsbarkeit nun mit einer Retrospektive komplettiert. Prof. Dr. Fabian Michl von der Universität Leipzig referierte zum Thema „Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie – Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“ vor mehr als 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Prof. Michl portraitierte die von 1963 bis zu ihrem Tod als zweite Richterin des Bundesverfassungsgerichts amtierende Richterin, die erste Karriereschritte in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, und stellte vor dem Hintergrund biographischer Prägungen und Ambivalenzen den Einfluss der Ausnahmejuristin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Im Anschluss an den Vortrag stand, moderiert von der [fam]-Sprecherin Sophie Borchert, der Raum für Fragen und Diskussionen offen.

Werkstattgespräch am 22. Juni 2022 mit Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff (ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts): Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?

 

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Seit dem Jahr 2021 setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen Richterinnen als männlichen Richtern zusammen. Das war Anlaß genug, um im Rahmen von zwei Vortragsveranstaltungen über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. In einer Auftaktveranstaltung hielt die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universität Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende Überlegungen und persönliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?“. Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Präsenz- und Zoom-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.

Corona vor Gericht

Werkstattgespräch vom 13. Juli 2022 mit Dr. Philip Hahn (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof): Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit

 

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Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag abrupt, tiefgreifend und langanhaltend verändert. Die meisten staatlichen Eindämmungsmaßnahmen wurden gerichtlich angegriffen – angefangen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen über Versammlungsverbote und Geschäftsschließungen bis hin zu den 2G/3G-Regeln. Vor diesem Hintergrund fand ein Werkstattgespräch zum Thema "Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit" statt. Der Referent, Dr. Phillip Hahn, Richter am für das Infektionsschutzrecht zuständigen 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erläuterte, wie die Pandemie den Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichtshofs geprägt hat, wie sich das Mit- und (bisweilen) Gegeneinander von Rechtsprechung, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft in der Krise dargestellt hat, und welche Lehren aus der Pandemie für die (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit zu ziehen sind. Die sich aus Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zusammensetzenden über 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten einen facettenreichen Vortrag, an den sich eine engagierte Diskussion anschloss.

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