Eignungsverfahren

Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren voraus. Dieses wird zweimal jährlich durchgeführt. Im Rahmen des Eignungsverfahrens beurteilt eine von der Juristischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingesetzte Auswahlkommission anhand der eingereichten schriftlichen Unterlagen, ob ein Bewerber/ eine Bewerberin die Qualifikation für den Zugang zu dem interdisziplinären Masterstudiengang besitzt.

 

Der Studienbeginn ist jeweils zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.

 

Bewerbungsschluss für die Teilnahme am nächsten Eignungsverfahren ist der

 

1. Februar 2024

 

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen bei der Juristischen Fakultät vorliegen. Den Bewerbungsbogen für das Eignungsverfahren finden Sie am Ende der Seite.

Zugangskriterien

Die Qualifikation für den Masterstudiengang wird nachgewiesen durch:

 

  1.  einen einschlägigen Hochschulabschluss
  • Sie haben einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem interdisziplinären Studiengang der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder
  • einen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss mit entsprechenden Zusatzqualifikationen (siehe unter 2.) oder
  • Sie sind derzeit in einem, auf einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss abzielenden Hochschulstudiengang der genannten Fachrichtungen immatrikuliert und haben bereits mindestens 140 Leistungspunkte (ECTS) erzielt.
  1. Kompetenzen/ Zusatzqualifikationen

Folgende Kompetenzen müssen im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder als Zusatzqualifikation mindestens nachgewiesen werden:

 

  • Zivilrecht mit insgesamt mindestens 32 Leistungspunkten in: BGB Allgemeiner Teil, BGB Schuldrecht, BGB Sachenrecht, Handelsrecht, Recht der Personengesellschaften und GmbH- und Aktienrecht,
  • Betriebswirtschaftslehre mit insgesamt mindestens 20 Leistungspunkten in: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Buchhaltung, Investition und Finanzierung, Kostenrechnung und Bilanzierung,
  • Volkswirtschaftslehre mit insgesamt mindestens 12 Leistungspunkten in: Mikroökonomik, Einführung in die VWL und Wirtschaftspolitik,
  • Öffentliches Recht mit insgesamt mindestens 12 Leistungspunkten in: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht und
  • Mathematik und Statistik mit insgesamt mindestens 8 Leistungspunkten.

Bewerbung ohne Abschlusszeugnis

Bewerber, die zum Zeitpunkt des Eignungsverfahrens noch kein Abschlusszeugnis vorweisen können, erhalten eine bedingte Zulassung zum Masterstudiengang und müssen den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss gegenüber der Studentenkanzlei spätestens zum Ende des zweiten Mastersemesters nachweisen.

Kriterien des Eignungsverfahrens

Folgende Kriterien gehen in die Bewertung ein:

  • die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
    (Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung kein Abschlusszeugnis vor, erfolgt die Bewertung anhand einer fiktiv berechneten Gesamtnote. Dabei werden die für den Studienabschluss fehlenden Leistungen mit der Note "4,0" bewertet und eine nach Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote gebildet.),
  • fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse in Englisch,
  • praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die im Masterstudiengang angebotenen Schwerpunkte, nachgewiesen insbesondere durch Praktika und einschlägige Berufserfahrung,
  • kognitive Fähigkeiten, insbesondere nachgewiesen durch einen erfolgreich absolvierten GMAT-Test,
  • Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft (In die Bewertung einbezogen werden können hier Aspekte wie: das der Bewerbung zugrundeliegende Bachelorstudium wurde in der Regelstudienzeit oder schneller absolviert, der Bewerber/ die Bewerberin gehörte zu den besten 25% seines/ ihres Jahrgangs, Engagement und Aktivitäten neben dem Studium).

Bewerbungsleitfaden: So bewerben Sie sich für den Masterstudiengang

  1. Achtung wichtig! Der Bewerbungsprozess wurde umgestellt und wird zum Wintersemester 2022/2023 erstmals ausschließlich online erfolgen. Sie bewerben sich auf den Seiten der Studentenkanzlei für die Zulassung zum Masterstudium, indem Sie im Bewerbungsportal einen Onlinebewerbungsbogen (Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang) ausfüllen.
     
  2. Folgende Unterlagen sind im Bewerbungsportal hochzuladen:
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • einen Nachweis über einen einschlägigen Hochschulabschluss (s.o., Kopie des Bachelorzeugnisses) bzw. bei noch nicht abgeschlossenem Studium einen Notenausdruck des Prüfungsamtes mit Angabe der bis dahin erreichten Durchschnittsnote, 
  • Nachweis der erworbenen Kompetenzen i.S.d. § 3 Zugangssatzung MasterReWi  (Modulbeschreibungen),
  • ggf. bei noch nicht abgeschlossenem Studium eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • ggf. bei abgeschlossenem Studium ein Nachweis über die Wertigkeit der erreichten Durchschnittsnote in Relation zu den Studienleistungen anderer Absolventen des gleichen Studienjahrgangs (Grading Tabelle)*,
  • ggf. Nachweise über einschlägige Kompetenzen und Qualifikationen, sofern sie nicht bereits Bestandteil des Hochschulabschlusses sind (gemeint sind die oben unter Bewerbungsvoraussetzungen genannten Kompetenzen),
  • Nachweise über englische fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse,
  • ggf. Nachweise über studiengangsbezogene Praktika und einschlägige Ausbildungs- und/oder Berufserfahrung*,
  • ggf. Nachweis eines erfolgreich abgelegten GMAT-Tests (mindestens 600 Punkte)*,
  • ggf. Nachweise über Engagement und Aktivitäten neben dem Studium*      

 

 

 

 

Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Alle nach dem Bewerbungsschluss eingehenden Unterlagen können im Eignungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Hier geht es zur Bewerbung:

Das Bewerbungsportal der Studentenkanzlei wird für die Bewerbungsphase zum Sommersemester (Frist: 1.2.) Mitte Dezember, für die Bewerbungsphase zum Wintersemester (Frist 1.7.) Ende Mai freigeschaltet. Dann finden Sie hier den entsprechenden Link.

Ansprechpartner

Dr. Dorit Pries
Dekanat
Juristische Fakultät

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