Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts

 

Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)

Werdegang, Mitgliedschaften, Publikationen

Portraitfoto von Prof. Dr. Alexander Hellgardt

Lehrstuhlteam

Kontaktinformationen der Mitarbeiter:innen

Gruppenbild der Lehrstuhlmitarbeiter von Professor Hellgardt vor einem Banner der Juristischen Fakultät.

Lehre

Informationen zu aktuellen Lehrveranstaltungen

Studierende in einer Vorlesung mit Dozentin

Forschung

Forschungsschwerpunkte, (Drittmittel-) Projekte

Bücher Lesen Literatur (Symbolbild)

Veranstaltungen

Aktuelle und vergangene Veranstaltungen

Juristische Fakultät / Hörsaal 1009

Aktuelles

Neuerscheinung: Die begrenzte Regulierungswirkung von ESG-Offenlegungspflichten

Im Bereich des Nachhaltigkeitsrechts hat die Bedeutung von Informationspflichten in den letzten Jahren extrem zugenommen. Dafür ist einerseits die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich, die durch die 2022 verabschiedete Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie der EU (engl.: Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) ihr Höhepunkt erreicht hat. Die Neuerung im Vergleich zur herkömmlichen Finanzberichterstattung besteht darin, dass nicht nur über die Risiken von ESG-Faktoren (Environment - Social - Governance) für das Unternehmen (sog. Outside-In-Perspektive) zu berichten ist, sondern auch über die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf ESG-Belange (Inside-Out-Perspektive). Andererseits setzt auch die Lieferkettenregulierung, die in Europa 2024 durch die Lieferkettensorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directve - CSDDD) vereinheitlicht wurde, wesentlich auf Informationspflichten. Dabei geht es ausschließlich um die Inside-Out-Perspektive. Obwohl beide Regulierungsakte durch die Ende 2025 verabschiedete Omnibus-Richlinie in ihrem Anwendungsbereich beschränkt wurden, ist doch der Regulierungsmechanismus im Kern erhalten geblieben. In einem aktuellen Beitrag für ein Themen von "Die Verwaltung", der online schon vorab einsehbar ist, analysiert Prof. Hellgardt den Regulierungsmechanismus der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er zeigt auf, dass Pflichten zur Veröffentlichung von Inside-Out-Risiken letztlich darauf abzielen, durch Marktreaktionen eine Verhaltensänderung bei berichtspflichtigen Unternehmen zu indizieren. Dieser Mechanismus erscheint auf den ersten Blick als eine "Softlaw"-Alternative zur "harter" Regulierung mittels Verboten. Eine genauere Analyse zeigt aber, dass dieser Regulierungsansatz vor einer Vielzahl rechtlicher und praktischer Probleme steht, die den Regulierungserfolg äußerst zweifelhaft erscheinen lassen. Gleichzeitig werden die Unternehmen dadurch aber mit hohen Compliance-Kosten belastet.

Antrittsvorlesung von Prof. Hellgardt

Am 5. Dezember 2025 hat Prof. Hellgardt - in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Prof. Hübner - seine Antrittsvorlesung an der Universität Augsburg gehalten. Angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen der Rechtsstaatlichkeit in den USA, ging er der Frage nach dem Verhältnis von Freiheit und Privatrecht nach. Die Antrittsvorlesung untersuchte systematisch das Verhältnis von Freiheit und Privatrecht und fragte, ob Privatrecht einen Beitrag zur Abwehr autoritärer Entwicklungen leisten kann. Dazu wurden zunächst drei historische und theoretische Freiheitsverständnisse betrachtet: die formale Freiheit des 19. Jahrhunderts, die materiale und prozedurale Freiheit der Nachkriegszeit sowie die individualisierte Freiheit der Gegenwart. Darauf aufbauend analysierte Prof. Hellgardt, wie moderne Entwicklungen – Digitalisierung, Personalisierung des Rechts, Subscription Economy und Identitätspolitik – das Privatrecht transformieren und zugleich neue Gefährdungen schaffen: die Verstärkung sozialer Ungleichheit, die Zersplitterung der Öffentlichkeit durch digitale Plattformen sowie Risiken eines datengetriebenen, algorithmischen Totalitarismus. Historische Rückblicke auf NS Zeit und DDR zeigten, wie leicht Privatrecht für totalitäre Zwecke instrumentalisiert werden kann. Zwei aktuelle Ansätze, die Eigenständigkeit des Privatrechts verfassungsrechtlich zu schützen oder eine „Privatrechtslogik“ ohne Grundrechte zu revitalisieren, bewertete Prof. Hellgardt als unzureichend. Entscheidend sei nicht das Privatrecht selbst, sondern die Haltung seiner Adressaten: Nur wenn Privatrecht persönliche Verantwortung stärkt, könne es zu einer resilienten, freiheitlichen Gesellschaft beitragen. Der um Fußnoten ergänzte Text der Antrittsvorlesung ist in der Juristenzeitung (JZ) 2026, 209-216 erschienen.

Tagung zur Individualisierung des Rechts

Am 31. Oktober/1. November 2025 veranstaltete Prof. Hellgardt gemeinsam mit Prof. Busch von der Universität Osnabrück eine Tagung unter dem Titel "The Law between Singularity and Equality" im Harnack-Haus in Berlin. Unter den Schlagworten „personalized law“ und „granular law“ wird aktuell kontrovers über Möglichkeiten und Grenzen eines datenbasierten Rechts diskutiert, das die soziale Wirklichkeit viel granularer erfasst, als dies bislang möglich war. Befürworter erhoffen sich davon ein höheres Maß an Einzelfallgerechtigkeit, Kritiker sehen Gefahren für die Privatsphäre und eine Erosion des Gleichheitsgrundsatzes. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Tagung der Frage nachgegangen, ob das Verhältnis von Gleichheit und Singularität in der Datengesellschaft neu kalibriert werden muss. Dazu wurde das Spannungsfeld von Singularität und Gleichheit aus interdisziplinärer Perspektive vermessen. Neben juristischen und soziologischen Perspektiven, wurden auch Ansätze anderer Fächer wie Data Science, Ethik und Volkswirtschaftslehre einbezogen. Im Rahmen von zwölf Vorträgen wurde das Thema von ganz unterschiedlichen Blickwinkeln aus analysiert. Dabei zeigte sich, dass es im Detail wesentliche Unterschiede macht, ob das Recht wirklich auf jeden individuellen Adressaten zugeschnitten oder lediglich weiter granularisiert wird. Die Ergebnisse der Tagung erscheinen demnächst im Rahmen eines Blog-Symposions auf dem Oxford Business Law Blog. Außerdem wird ein Tagungsbericht in der Juristenzeitung (JZ) veröffentlicht. Die Tagung war eine gemeinsame Veranstaltung im Rahmen der Forschungsprojekte „Granular Society - Granular Law?“ (Christoph Busch, Osnabrück) und „Regulatory Instruments in the Real World“ (Alexander Hellgardt, Augsburg), die beide durch einen Momentum Grant der VolkswagenStiftung gefördert werden.

Kontakt zum Lehrstuhl

Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard) - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts

Startseite:

E-Mail:

Kontakt Sekretariat:

Andrea da Silva Martins
Gebäude H, Raum 1066
Telefon: +49 (0)821 598-4526

andrea.dasilvamartins@jura.uni-augsburg.de

 

Erreichbarkeit:

  • Persönlich am Lehrstuhl:
    Montag bis Donnerstag vormittags
  • Per Mail/telefonisch: Freitag vormittags

 

Hausanschrift:
Universität Augsburg
Juristische Fakultät
Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg

 

 

 

Suche