Schwerpunktseminar
Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof in Straßburg
– Von Dauerüberlastung hin zu Lösungswegen
Gegenstand des Seminars
Das Seminar nimmt die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) und den Gerichtshof in Straßburg in den Blick. Der Gerichtshof steht vor der Herausforderung, jedes Jahr mehrere zehntausend Fälle bearbeiten zu müssen. Die Mitgliedstaaten und der Gerichtshof selbst verfolgen zur Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen verschiedene Lösungswege – etwa die Veränderung der Konvention selbst durch Zusatzprotokolle, durch die Veränderung der Rollenverteilung zwischen Gerichtshof und Europarat bei systemischen Menschenrechtsverletzungen und im Rahmen der Optimierung der Selbstorganisation des Gerichtshofes. Das Seminar nimmt auch die Staatenbeschwerde nach Artikel 33 EMRK mit in den Blick. Die Konflikte, die den Beschwerden zu Grunde liegen, tragen maßgeblich zur Arbeitsüberlastung des Gerichtshofes bei.
- Das neu in Kraft getretene Protokoll 15 zur EMRK
- Das Verhältnis von Gerichtshof und Europarat, insbesondere dem Ministerkomitee
- Die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz zur Entlastung des Straßburger Gerichtshofes.
Zu diesem Themenbereich wird Herr Professor Matthias Grabmair, PhD, LL.M. von der Technischen Universität München im Rahmen der Blocksitzung im Januar 2022 einen Impulsvortrag halten. - Die Staatenbeschwerde nach Artikel 33 EMRK
Zu diesem Themenbereich wird auf die Veranstaltungen am 4. Oktober 2021 (British Institute of International and Comparative Law) und am 4. November 2021 (i-Courts) hingewiesen. Nähere Details dazu finden Sie in Kürze unter „Aktuelles“.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Studierende des Schwerpunktbereiches I, steht aber bei einem hinreichend engen thematischen Nexus auch Interessierten aus anderen Schwerpunktbereichen sowie Nebenfachstudierenden offen.
Voranmeldung, Zoom-Link, Vorbesprechung
Interessierte werden gebeten, sich bis zum 19.10.2021 voranzumelden (per E-Mail an: isabella.risini@jura.uni-augsburg.de). Die Themenvorstellung und -vergabe erfolgt im Rahmen der Vorbesprechung am
Mittwoch, den 20. Oktober 2021 um 16.15 Uhr.
Die Einwahldaten für das Zoom-Treffen erhalten Sie im Vorfeld der Vorbesprechung per E-Mail und/oder Digicampus-Nachricht, sofern Sie bereits Interesse angemeldet haben bzw. bei Digicampus für das Seminar registriert sind.
Bei der Vergabe werde ich versuchen, Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Da die Themen nur jeweils einmal vergeben werden können, erfolgt bei Themen, die mehrfach gewählt worden sind, die Vergabe per Los.
Ein Quereinstieg ist jederzeit möglich. Möglich sind auch Übungsseminararbeiten zu den angebotenen Themen.
Bearbeitungszeitraum, Seminartermin, Formalia
Die sechswöchige Bearbeitungszeit schließt sich unmittelbar an den Vorbesprechungstermin an. Das Seminar wird als Blockveranstaltung durchgeführt, wobei die Seminarsitzungen voraussichtlich im Januar/Februar 2022 stattfinden. Den Bearbeitern wird ein Merkblatt zu den Formalia, dem Umfang der Arbeit und zum wissenschaftlichem Arbeiten zur Verfügung gestellt.