Im Sommersemester 2026 werde ich ein Seminar zum Thema „Das neue Deutschlandtempo im Umwelt- und Planungsrecht“ anbieten.

 

 

Termin:

 

Das Seminar findet in KW 28/29 statt. Datum und Uhrzeit sowie weitere Details werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 

 

 

Flyer Seminarausschreibung "Das neue Deutschlandtempo" SoSe 2026

 

 

Themen:

 

    Grundsatzfragen

  1. Die historische Entwicklung der Beschleunigungsgesetzgebung im Umwelt- und Baurecht
  2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Verfahrensbeschleunigung
  3. Konflikte zwischen der europäischen Umweltgesetzgebung und nationalen Beschleunigungsansätzen
  4. Genehmigungsfiktionen – Verlagerung der Kontrolle von Exekutive und Judikative und noch mehr?
  5. Überragendes öffentliches Interesse – (fragwürdige) Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren und den Rechtsschutz
  6. Braucht es einen eingeschränkten Rechtsschutz bei Infrastrukturgroßprojekten? – Wo liegen die Grenzen?
  7. Umweltverbände – Hemmschuh oder Wohltat für die Genehmigungspraxis in Deutschland?

    Einzelfragen

  1. Systembrüche beim Bau-Turbo – Wie verhält er sich zur Umweltprüfung und zur allgemeinen Vorhabengenehmigung?
  2. Einvernehmen und Zustimmung der Gemeinde im Baurecht - Grundsätzliche Überlegungen und das Verhältnis zu § 6 EEG
  3. Unionsrechtliche Vorbehalte gegenüber § 1 UwmRG – Gibt es Abhilfe?
  4. § 80c VwGO und § 4 UmwRG – ein Spannungs- oder Ergänzungsverhältnis?
  5. Kritische Analyse der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung im Infrastruktur-Zukunftsgesetz (Entwurf)
  6. LNG-Beschleunigungsgesetz – Blaupause oder schlechtes Beispiel für eine Beschleunigung im Umweltrecht?
  7. Digitalisierung des Planungsverfahrens – Welche Potenziale und rechtlichen Hürden bietet die elektronische Öffentlichkeitsbeteiligung?
  8. Monitoring und nachträgliche Anordnungen – Erfordert Beschleunigung eine intensivere Nachbetrachtung?

 

Bewerbung:

 

Die Teilnahme ist auf 15 Studierende begrenzt. Interessierte können sich per E-Mail mit dem Betreff „Bewerbung zum SP-Seminar (SP IV)“ bei Herrn Kirschner (jonas.kirschner@jura.uni-augsburg.de) bis zum 20.04.2026 (24:00 Uhr) formlos bewerben. Dabei dürfen gerne bis zu zwei Wunschthemen angegeben werden. Bei mehr Bewerbungen als Themen erfolgt die Auswahl nach dem Losverfahren.

 

Vorbesprechung:

 

Die obligatorische Vorbesprechung inkl. Vergabe der Themen findet mit den ausgewählten Teilnehmenden am 23.04.2026 (11:30 Uhr) im Raum 2002b (Gebäude H) statt.

 

Weiterer Ablauf:

 

Die Vergabe der Themen erfolgt im Rahmen der Vorbesprechung.

Die zweiwöchige Anmeldefrist bei STUDIS beginnt zu diesem Zeitpunkt und endet am 07.05.2026 (24:00 Uhr). Eine Anmeldung ist nur mit zugeteiltem Thema möglich. Eine erneute Abmeldung ist innerhalb dieses Zeitraums noch möglich.

Die darauffolgende vierwöchige Bearbeitungszeit beginnt am 07.05.2026 (00:01 Uhr) und endet am 04.06.2026 (11:00 Uhr). Anmeldung und Themenwahl sind nun verbindlich.

 

Abgabemodalitäten:

 

Der Umfang der schriftlichen Arbeit darf 50.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen in Bezug auf den Haupttext; ohne Verzeichnisse, Gliederung und Deckblatt) nicht überschreiten. Die Abgabe erfolgt schriftlich als gebundener Ausdruck in den Briefkasten des Lehrstuhls (Prof. Dr. Martin Kment, Juristische Fakultät der Universität Augsburg, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg) sowie in digitaler Form als MS Word-Datei auf den dafür angelegten digitalen Ordner in Digicampus. Weitere Bearbeitungs- und Abgabemodalitäten erfahren die Teilnehmenden bei der Vorbesprechung. Für eine fortlaufende Information empfiehlt sich die Eintragung bei der Veranstaltung im Digicampus sowie die Beachtung der dort eingestellten Ankündigungen.                                                                                  

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