Eigenrechte von Flüssen – Umweltschutz und kulturelle Versöhnung für eine gemeinsame Zukunft, Vortrag beim AIDA World Water Law Congress in Oslo, June 24, 20226
Die meisten Rechtssysteme beinhalten Regularien zum Schutz von Wasser, dennoch schützen diese nicht ausreichend. Professor Kment stellte in seiner Präsentation alternative Regulierungskonzepte vor, die einen neuen Blick auf die Thematik werfen. Dementsprechend argumentierte Professor Kment dafür, natürlichen Ressourcen bestimmte Rechte zu gewähren, um die Umwelt zu schützen und eine Versöhnung zwischen indigenen Völkern und der westlichen Gesellschaft zu fördern.
Der Natur Eigenrechte einzuräumen ist kein neues Konzept. In vielen Ländern (z.B. Bolivien, Ecuador, Neuseeland, Kolumbien und Indien) haben die Natur selbst oder einzelne Flüsse Rechtspersönlichkeit. Die Präsentation ging über die Frage rechtlicher Hürden bei der Integration von Eigenrechten der Natur in moderne Rechtssysteme hinaus. Am Beispiel des Whanganui-Flusses (Neuseeland), des Mutehekau Shipu (Kanada) und des Klamath-Flusses (USA) wurde die stark kulturell geprägte Dimension der Thematik beleuchtet, die bisher wenig Aufmerksamkeit erlangt hat. Das Zugeständnis von eigenen Rechten an Flüsse, vergleichbar mit solchen von Menschen, führt nicht nur zum Schutz gewisser Naturareale. Die indigene Weltanschauung und der indigene Weg zu leben (Kultur) werden als gleichwertig anerkannt und neue Schutzkonzepte finden ihren Weg in Rechtssysteme. Personifizierte Natureinheiten können nicht mehr eigentumsfähig sein oder sind bzgl. Ihrer Nutzung eingeschränkt. Dies heilt selbstverständlich nicht alle kolonialen Wunden, welche bis heute in vielen Gesellschaften schlummern (Australien, Kanada, Neuseeland, etc.). Es ist jedoch ein bemerkenswertes Angebot an die indigenen Völker, den Weg der Wiederversöhnung gemeinsam mit den weiteren Einwohnern zu bestreiten. Es muss jedoch angemerkt werden, dass die Einräumung von Rechten an die Natur auch mit der Verpflichtung einhergeht, die Regeln der übergeordneten rechtlichen und damit kulturellen Ordnung zu akzeptieren. Dies bleibt ein Nachteil, da viele Rechtsfiguren des westlichen Rechtssystems die Lebensordnung und die grundlegenden spirituellen Überzeugungen der indigenen Völker erheblich stören.