Blockseminar (291049) im WiSe 2019/2020

Studierende aus Augsburg sind herzlich eingeladen an dem folgenden Seminar teilzunehmen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit auch die Möglichkeit eruiert werden kann, dass die im Rahmen des Seminars erbrachte Leistung in einem der thematisch passenden Schwerpunkte des Studiums an der Universität Augsburg eingebracht werden kann. Dies erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Schwerpunktverantwortlichen. Die Dauer der Bearbeitungszeit kann nicht verändert werden, der Zeitraum für die Bearbeitung aber passend gelegt werden. Es gilt insoweit die Prüfungsordnung der Universität Augsburg.

Zielsetzung des Seminars

Das Seminar richtet sich an Studierende. Mit der Teilnahme sollen erste wissenschaftliche Erfahrungen gesammelt werden. Dies schließt ein, dass das zu bearbeitende Thema von den Studierenden selbst gewählt und vorgeschlagen wird.
Der Erwerb eines Leistungsnachweises im Rahmen des Schwerpunktbereichsseminars ist möglich und setzt die Erstellung einer schriftlichen Ausarbeitung sowie ein mündliches Referat voraus. Bitte prüfen Sie vorab selbstständig, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen für den Leistungsnachweis erfüllen. In Absprache mit dem jeweiligen Schwerpunktbereichsverantwortlichen wird im Vorfeld die Anrechenbarkeit geklärt.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Seminar

Der Teilnahme am Seminar geht ein Auswahlverfahren voraus. Hierzu ist eine Bewerbung der Studierenden erforderlich. In dieser Bewerbung stellen Sie bitte einen konkreten und begründeten Themenvorschlag vor. Dieser sollte eine Thematik aus dem Zivilrecht oder angrenzender Rechtsgebiete (Prozessrecht oder geistiges Eigentum) betreffen. Ordnen Sie diesen Themenvorschlag in das Generalthema „Software und Recht“ ein. Beispielsweise könnten mögliche Themen die Schutzfähigkeit von Software nach dem Urheberrecht bzw. Patentrecht betreffen. Denkbar ist auch eine haftungsrechtliche Themenstellung beim Einsatz von Software. Wenn es thematisch passt, wäre ein Bezug zur Schweiz wünschenswert; dies ist allerdings nicht für jedes Thema zwingend.

Was müssen Sie tun

Stellen Sie bei dem Themenvorschlag bitte den Stand der derzeit geführten juristischen Diskussion (mit Fußnotennachweisen) kurz dar (Exposé). Benennen Sie hierbei fünf einschlägige Beiträge, die sich dieser Thematik widmen bzw. auf deren Grundlage Sie Ihre Argumentation aufbauen möchten. Gliedern Sie Ihre geplanten Gedanken und stellen Sie den Gang Ihrer Arbeit im Rahmen einer Gliederung dar. Der begründete Themenvorschlag sollte zwei DIN-A 4 Seiten umfassen. Senden Sie den begründeten Themenvorschlag möglichst frühzeitig, spätestens bitte bis 10.10.2019 an den Lehrstuhl per E-Mail (sekretariat.schrader@uni-bielefeld.de).

Organisatorischer Ablauf

Schriftliche Ausarbeitung

Die endgültige Themenzuweisung (und Themenzuschnitt) erfolgt zu Beginn des Bearbeitungszeitraums. Die schriftliche Ausarbeitung soll einen Umfang zwischen 40.000 und 60.000 Zeichen (mit Fußnoten und Verzeichnissen) aufweisen. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Wochen. Der Beginn der Bearbeitungszeit ist grundsätzlich der 17.10.2019. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit innerhalb des WiSe 2019/2020 verschoben werden. Für eine solche flexible Bearbeitungszeit sprechen Sie mich bitte rechtzeitig an.

Referatsteil

Die Bearbeitung des Themas schließt die mündliche Vorstellung der Thematik im Rahmen eines
Referats ein. Es ist geplant, die Referate im Rahmen einer einwöchigen Seminarexkursion zu halten
und zu diskutieren. Es ist geplant, die Exkursion nach Sion (Sitten) in der Schweiz in der Zeit vom
9.2.-16.2.2020 durchzuführen.

Weitere Fragen

Allfällige Fragen stellen Sie bitte entweder vorab per E-Mail an sekretariat.schrader@unibielefeld.
de oder in der Vorbesprechung am 17.10.2019, zu der ich Sie herzlich einlade. Teilnehmer
aus Augsburg können Fragen gern per Mail oder telefonisch stellen.

Detail Informationen

Terminübersicht

 

10.10.2019 Fristende der Themeneinreichung
17.10.2019 Vorbesprechung und Themenzuweisung
18.10.2019 (flexibler) Bearbeitungszeitraum (schriftliche Ausarbeitung)
09.02.2020 Beginn der Exkursion nach Sion (Referatsteil)
12.02.2020 Exkursion nach Genf zum Teilchenbeschleuniger (CERN)
16.02.2020 Ende der Exkursionswoche

Seminarort - Beschreibung Sion

Sion (Sitten) in der Schweiz stehen zwei Seminarhäuser der Kurt-Bösch-Stiftung zur Verfügung.

 

Die dortige Übernachtung wird ca. 60 Euro pro Woche und Person kosten, die Verpflegung erfolgt nach dem Selbstversorgerprinzip (Organisation von Kochgruppen). An- und Abreise sind selbst sowie auf eigene Kosten und Gefahr zu organisieren. Weitere Informationen zu dem Tagungsort finden Sie unter https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/kubiciel/mitarbeiter/rystau_inge/kurt_boesch-stiftung/

 

Während des Aufenthalts in Sion werden wir auch Gelegenheit haben, eine eintägige Exkursion zum Teilchenbeschleuniger (Conseil européen pour la recherche nucléaire: CERN) in Genf zu unternehmen.

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