Im Sommersemester 2026 veranstalten die Professoren Möllers, Wendel (Pepperdine University, USA) und Manns (George Washington University, USA) (Beisitzerin: Antonia Burger) ein Schwerpunktseminar zum Thema Methodenlehre im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Die Seminararbeiten können auf Deutsch oder Englisch angefertigt werden, das Seminarwochenende wird auf Englisch abgehalten.

Organisatorisches

 

Das Seminarwochenende wird vom 10.07. bis 12.07.2026 stattfinden.

 

Die endgültige Themenvergabe erfolgt am 15.05.2026 (Bearbeitungsbeginn) und die Bearbeitungsfrist endet am 26.06.2026.

 

Die Vorbesprechung mit Themenwünschen findet am 28.04.2026 um 17:00 Uhr statt

 

Bitte um vorherige Anmeldung in Digicampus: „Methodenlehre im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Jura SP I, III, VII, ReWi". 

 

 

Link zur Anmeldung

 

 

Das Seminar ist auf 16 Teilnehmer begrenzt und richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaft der Schwerpunktbereiche I, III, VII und VIII sowie an Studenten des Studiengangs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (Bachelor und Master). Je nach Themenwahl kann die Prüfungsleistung als studienbegleitendes Prüfungsmodul in den universitären Teil der Ersten Juristischen Prüfung eingebracht werden. Für Wirtschaftsjuristen werden bei erfolgreicher Teilnahme fünf (Bachelor) bzw. sechs Leistungspunkte (Master) vergeben.

 

Bitte beachten Sie das besondere Seminarkonzept

 

            "Law in Books vs. Law in Action"

Die empirische Auswertung von Daten wird bei einer Wirkungskontrolle von Recht i.d.R. unvollständig betrieben. Daher sollen vorhandene Daten im Rahmen der Seminararbeit eine zentrale Rolle spielen: Diese sollen traditionell anhand der gängigen Quellen, aber auch modern anhand einer KI-Anwendung zusammengestellt und ausgewertet werden.

Zur Empirie gehört auch die Auswertung und Analyse von Rechtsprechung – hierfür haben die Studierenden erstmals Zugang zu einer Beta-Version des „Beck-chats“ und/oder sollen ein weiteres sog. Large Language Model (LLM) wie ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer)  einsetzen.

 

Im Zeitalter der voranschreitenden Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz (KI) wird das Arbeiten mit LLMs wie etwa ChatGPT auch für den Juristen immer wichtiger. Um Sie frühzeitig mit der Materie vertraut zu machen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Seminarthema nicht unter Ausschluss von, sondern mit entsprechender (und bewerteter) Nutzung eines LLMs zu bearbeiten. Näheres zum neuartigen Konzept entnehmen Sie bitte unserem Seminarleitfaden auf Digicampus sowie den Informationen in der Vorbesprechung.

 

Bewerbungen für die Seminarteilnahme werden ab sofort bis spätestens 27.04.2026 angenommen:

 

antonia.burger@jura.uni-augsburg.de

 

 

Bitte verwenden Sie den Bewerbungsbogen.

Themen

 

Bitte geben Sie das von Ihnen präferierte Seminarthema an. Die Themen werden im Rahmen der endgültigen Themenvergabe in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs vergeben.

Folgende Themen stehen vorläufig zur Auswahl (die Themen werden ggf. noch ergänzt):

 

 

1a.

Case Law and jurisprudential chains on ad-hoc publicity

Rechtsprechung und Rechtsprechungsketten zu der Ad-hoc Publizität

 

 

1b.

Case Law and jurisprudential chains on the liability for misinformation

Rechtsprechung und Rechtsprechungsketten zu der Haftung für Falschinformationen

 

 

2.

ECJ Case Law regarding the ad-hoc disclosure obligation in an extended case and changes by the legislature using the example of the Geltl/Daimler case

Rechtsprechung des EuGH hinsichtlich der Ad-hoc-Publizitätspflicht bei einem gestreckten Sachverhalt und Änderungen durch den Gesetzgeber am Beispiel der Rechtssache Geltl/Daimler

 

 

3.

Working with legislative history in German corporate and capital market law

Die Arbeit mit der Gesetzgebungsgeschichte im deutschen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

 

 

4a.

Working with legislative history in European law

Die Arbeit mit der Gesetzgebungsgeschichte im europäischen Recht

 

 

4b.

Working with legislative history in US law

Die Arbeit mit der Gesetzgebungsgeschichte im US-Amerikanischen Recht

 

 

5.

The use of the historical argument by the ECJ in corporate and capital market law

Die Verwendung des historischen Arguments durch den EuGH im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

 

 

 

 

6.

The use of the systematic argument by the ECJ in corporate and capital market law

Die Verwendung des systematischen Arguments durch den EuGH im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

 

 

7.

 

The ECJ’s use of telos in corporate and capital market law

Die Arbeit mit dem Telos durch den EuGH im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

 

 

8.

Market logic vs. Legal logic: The admissibility of efficiency considerations in the teleological interpretation of the German Securities Acquisition and Takeover Act (WpÜG)

Marktlogik vs. Rechtslogik: Die Zulässigkeit von Effizienzerwägungen in der teleologischen Auslegung des WpÜG

 

 

9.

Change in the duties of the Executive Board due to sustainability requirements – a teleological realignment?

Veränderung der Vorstandspflichten durch Nachhaltigkeitsvorgaben – eine teleologische Neuausrichtung?

 

 

10a.

The German Federal Court of Justice’s handling of undefined legal terms

Der Umgang des BGH mit unbestimmten Rechtsbegriffen

 

 

10b.

The ECJ’s handling of undefined legal terms

Der Umgang des EuGH mit unbestimmten Rechtsbegriffen

 

 

11.

The certainty of sustainability promises in prospectuses – when does marketing become misinformation that gives rise to liability?

Die Bestimmtheit von Nachhaltigkeitsversprechen in Prospekten – ab wann wird Marketing zur haftungsbegründenden Falschinformation?

 

 

12a.

The German Federal Court of Justice’s handling of legal developments in corporate and capital market law

Die Handhabung der Rechtsfortbildung durch den BGH im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

 

 

 

 

12b.

The ECJ’s handling of legal developments in corporate and capital market law

Die Handhabung der Rechtsfortbildung durch den EuGH im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

 

 

12c.

The Supreme Court´s handling of legal development using the example of the further development of the general fraud prohibition derived from Rule 10b-5 SEA

Die Handhabung der Rechtsfortbildung durch den Supreme Court am Beispiel der Weiterentwicklung des allgemeinen Betrugsverbots aus Rule 10b-5 SEA

 

 

13.

Comparative law as a method of interpretation: To which extent can US case law be used to interpret German statutes?

Rechtsvergleichung als Auslegungsmethode: Inwieweit darf US-Rechtsprechung herangezogen werden, um deutsche Normen auszulegen?

 

 

14.

The classification of DAOs: Methodological limitations of the analogy in corporate law

Die Einordnung von DAOs: Methodische Grenzen der Analogie im Gesellschaftsrecht

 

 

15a.

Short-Seller behavior: An empirical survey of how market participants deal with rumors on the market with regards to disclosure requirements

Short-Seller Verhalten: Empirische Erhebung des Umgangs mit Gerüchten am Markt durch Marktteilnehmer mit Blick auf die Publizitätspflichten

 

 

15b.

An empirical survey of the influence of active investors on the stock price

Empirische Erhebung des Einflusses von Active Investors auf den Aktienkurs

 

 

 

 

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