Das Menschenrechtsbekenntnis des Grundgesetzes in einer multipolaren Staatenwelt
In seinem soeben erschienen Beitrag beschäftigt sich Prof. Rensmann mit dem normativen Gehalt des Art. 1 Abs. 2 GG im Spannungsverhältnis zwischen nationaler Verfassungsidentität und universellen Menschenrechten. Prof. Rensmann vertritt dabei die These, dass es angesichts des gegenwärtigen Entwicklungsstands der Völkerrechtsordnung einer prononciert staatsrechtlichen Betrachtung des Menschenrechtsbekenntnisses bedarf.
Vor gut 20 Jahren gelangte das Bundesverfassungsgericht in seiner Görgülü-Entscheidung zu der Erkenntnis, dass das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 2 „dem Kernbestand an internationalen Menschenrechten einen besonderen Schutz zu[weist]“. Bei der Konkretisierung des Menschenrechtsbekenntnisses orientierte sich das BVerfG zunächst am positiven Völkerrecht. Heute müssen wir aber konstatieren, dass sich die darin zum Ausdruck kommende Hoffnung auf eine umfassende Positivierung der Menschenrechte im allgemeinen Völkerrecht nicht erfüllt hat.
Bei staatsrechtlicher Betrachtung greift das Menschenrechtsbekenntnis dennoch nicht ins Leere. Staatsrechtlich ist nämlich längst normative Realität, was völkerrechtlich kühner Traum geblieben ist. Durch Art. 1 Abs. 1 und 2 GG ist das „gemeinsame Ideal“ der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verfassungsrechtlich verbindliches Programm geworden. Die Verfassungsentscheidung für das Wertsystem der AEMR ist unauslöschlich in die durch Art. 79 Abs. 3 GG umhegte Identität des Grundgesetzes eingeschrieben.
Dies hat nun auch das BVerfG in seiner jüngeren Rechtsprechung deutlich ausgesprochen. Mit diesem Ansatz stellt sich das BVerfG der strategischen Herausforderung einer multipolaren Ordnung, die auch und gerade durch einen menschenrechtlichen Systemwettbewerb geprägt ist.
Prof. Rensmann zeigt in seinem Beitrag die konkreten normativen Konsequenzen auf, die sich aus diesem Perspektivwechsel für das Verständnis des Art. 1 Abs. 2 GG ergeben.
Nationale Verfassungsidentität und universelle Menschenrechte: Der normative Gehalt des Menschenrechtsbekenntnisses in Art. 1 Abs. 2 GG,
in: H.-G Dederer (Hrsg.),
Grund- und Menschenrechte zwischen nationaler Identität und universellem Anspruch.
Kolloquium anlässlich des 65. Geburtstags von Matthias Herdegen
(C.H. Beck 2026), S. 35-69