Verleihung des Studierendenpreises DPM 2019

1994 fand DPM erstmals statt und war zunächst als Fortbildung für das Gerichtspersonal gedacht. Inzwischen ist DPM eine in Wissenschaftskreisen anerkannte sowie bei Teilnehmenden beliebte Veranstaltung zur Vertiefung der Kenntnisse im Eheprozessrecht geworden. Studierende haben zudem die Möglichkeit, einen Seminarschein zu erwerben und sich um den DPM-Studierendenpreis zu bewerben, der in diesem Jahr zweifach vergeben wurde. Anna-Maria Bader aus Augsburg gewann ihn für ihr Abstract und Poster zum Ehebandverteidiger und dessen veränderte Bedeutung seit 2015, Veronika Laußer aus Eichstätt für ihre Arbeit zum Privilegium Paulinum. Ausschlaggebend bei der Bewertung waren die inhaltliche Qualität des Abstracts, eine gute Darstellung des Themas auf einem wissenschaftlichen Poster sowie die gute und überzeugende Präsentation.

Das Studium DPM ist ein nicht entgeltpflichtiges Zusatzstudium für Studierende aller Fächer und aller Fakultäten der Universität Augsburg.

Das Studium hat eine Regelstudienzeit von vier und eine Maximalstudienzeit von sechs Semestern. Es kann studienbegleitend absolviert und zu Beginn eines jeden Semesters aufgenommen werden.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage unter „ DPM Studium“.

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