Einreichung von Anträgen
Anträge nach Berufs-/Fakultätsrecht
Die Antragstellung für Anträge nach Berufs-/Fakultätsrecht und Anfragen wegen Beratungspflicht bei der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg erfolgt über das Online-Portal – im Rahmen der Aufbausituation wird das Portal der LMU genutzt, Augsburger Anträge werden unserer Geschäftsstelle dann zugeordnet.
Bitte registrieren Sie sich für die Einreichung im ethikPool. Nach der Registrierung finden Sie eine Gebrauchsanweisung für Antragsteller unter News & Dateien. Darüber hinaus werden Schulungen hierzu angeboten. Schulungstermine finden Sie im News-Bereich dieser Website.
Klinische Prüfungen nach AMG
Seit dem 31.01.2023 sind Anträge nur noch nach der EU-Verordnung 536/2014 möglich. Bitte beachten Sie für weitere Informationen und Dokumente die Homepage des AKEK in Deutschland. Sollten Sie eine Klinische Prüfung nach AMG an der Universitätsmedizin Augsburg einreichen wollen, empfehlen wir Ihnen vorab mit den Vorsitzenden der Ethikkommission und der hiesigen Koordinierungsstelle für Klinische Studien, KKS Kontakt aufzunehmen.
Klinische Prüfungen nach MPDG
Bitte beachten Sie auch die Homepage von BfArM DMIDS und AKEK. Dort finden Sie weitere Informationen und Dokumente. Studien, die den Vorschriften des MPDG unterliegen, sind elektronisch über das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS) einzureichen. Abhängig davon, ob das Projekt nach Art. 62, Art. 74 oder Art. 82 MDR einzustufen ist, bedarf es ggf. einer Genehmigung des BfArM und der zustimmenden Stellungnahme der Ethikkommission:
- Projekte nach Art. 62: Genehmigung der Bundesoberbehörde und zustimmende Stellungnahme der Ethikkommission
- Projekte nach Art. 74: Anzeige bei der Bundesoberbehörde und zustimmende Stellungnahme der Ethikkommission
- Projekte nach Art. 82: Anzeige bei der Bundesbehörde und zustimmende Stellungnahme der Ethikkommission
Eine Studie – Ein Votum
Basierend auf dem Beschluss des AKEK und der Bundesärztekammer (BÄK) für das Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), folgen wir dem Prinzip „Eine Studie – Ein Votum“. Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen über ethikPool ein.