Weitere Informationen
Wann besteht eine Beratungspflicht?
Die Ethikkommission ist für alle forschenden Mitarbeitenden der Universitätsmedizin Augsburg (UKA, Medizinische Fakultät, BKH Augsburg, Hessing, etc.) zuständig. Anhängendes Schaubild hilft bei der Prüfung, ob eine Beratungspflicht vorliegt. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen, die Vorsitzenden der Ethikkommission zu kontaktieren.
Keine Rückwirkende Stellungnahme der EK
Keine nachträgliche Reduktion von Gebühen/Aufwandsentschädigung
Gebühren (AMG/MPDG/MPG/IVR Studien)
Wir erheben die gleichen Gebühren wie die Ethikkomission an der Medizinischen Fakultät der LMU München. Sie finden diese hier.
Aufwandsentschädigung (Studien nach Berufsrecht)
Wir erheben die gleichen Gebühren wie die Ethikkomission an der Medizinischen Fakultät der LMU München. Sie finden diese hier.
Keine „Stellvertreter-Anträge“
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass Forschungsprojekte von Augsburger Forschenden verbindlich mit einem Schwerpunkt in Augsburg durchgeführt werden müssen. Hierzu gehört z.B. auch, dass die Forschenden Zugriff auf alle Daten haben. Studien der Industrie nach Berufsrecht, bei denen nur ein Forschender in Augsburg mitwirkt, aber die zuständige Firma die Datenhoheit hat, müssen bei der entsprechenden Ethikkommission der Landesärztekammer mit Zuständigkeit für den Ort des Firmensitzes eingereicht werden.