Bewerbung
Zugang zum Studium
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft benötigen Sie:
1. Einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Augsburg
Für den Abschluss des Vertrages müssen die gesundheitliche Eignung durch den Betriebsarzt sowie ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 nachgewiesen werden.
2. Eine Hochschulzugangsberechtigung
Die Hochschulzugangsberechtigung muss den Vorgaben des § 10 HebG und der QualV entsprechen.
3. Deutschkenntnisse
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden.
Hochschulzugangsberechtigung
Im § 10 des Hebammengesetz (HebG) werden die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen zum Hebammenstudium geregelt.
In Verbindung mit den Zugangsregelungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) und der Qualifikationsverordnung (QualV) muss für den Studiengang Hebammenwissenschaft einer der folgenden Nachweise der HZB vorgelegt werden:
- Abiturzeugnis (allgemeine Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis vorzulegen.
- FOS-13/BOS-13 Abschlusszeugnis mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (allgemeine Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis vorzulegen.
- FOS-13/BOS-13 Abschlusszeugnis ohne Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mit Ausbildungsrichtung Sozialwesen oder Gesundheit (fachgebundene Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis vorzulegen.
- Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Fachsemestern (allgemeine Hochschulreife) - Hier gilt als Nachweis der HZB die Bescheinigung der Studentenkanzlei.
- Hochschulzugang aufgrund beruflicher Qualifikation gemäß § 10 Absatz 1 Nr.1 HebG in Verbindung mit §§ 29, 30 QualV mit dem Nachweis von einer hauptberuflichen Berufspraxis von in der Regel drei Jahren - Hier gilt als Nachweis der HZB die Bescheinigung der Studentenkanzlei. Hinweis: die Bewerbungsfrist endet zum 15.12. des Vorjahres.
Ein fehlendes Abschlusszeugnis muss bis zum 31. Juli nachgereicht werden.
Bewerbung
Im ersten Schritt bewerben Sie sich bei einer der kooperierenden Kliniken. Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und mit der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung sind die Voraussetzungen für die Immatrikulation im Studiengang Hebammenwissenschaft an der Universität Augsburg erfüllt.
Bewerbungszeitraum und aktuelle Fristen
Der Bewerbungszeitraum ist für dieses Jahr beendet