Finanzierung der Kosten für die Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft
Wissenschaftlerinnen in Qualifizierungsphase (Promovendinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen) können wieder Anträge für die Finanzierung der Kosten einer studentischen Hilfskraft beantragen. Übernommen werden einmalig die Kosten für eine studentische Hilfskraft (mit oder ohne Bachelor-Abschluss) im Rahmen von max. 150 Stunden bei Neuanträgen. Falls bereits am Hilfskraftprogramm teilgenommen wurde, können max. 100 Stunden beantragt werden. Wichtige Termine: