Finanzierung der Kosten für die Beschäftigung einer studentischen Hilfskraft

Wissenschaftlerinnen in Qualifizierungsphase (Promovendinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen) können wieder Anträge für die Finanzierung der Kosten einer studentischen Hilfskraft beantragen.

Übernommen werden einmalig die Kosten für eine studentische Hilfskraft (mit oder ohne Bachelor-Abschluss) im Rahmen von max. 150 Stunden bei Neuanträgen. Falls bereits am Hilfskraftprogramm teilgenommen wurde, können max. 100 Stunden beantragt werden.

Wichtige Termine:

  • Anträge können bis zum 4. Mai 2026 gestellt werden
  • Die Anstellung muss spätestens am 1. Oktober 2026 starten
  • Die Einstellungsunterlagen der studentischen Hilfskraft müssen spätestens bis zum 15. Juli 2026 eingegangen sein
 
Antragsstellung:
  • Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Grobkonzept zur Beschäftigung der Hilfskraft
  • Unterstützungsschreiben des*der betreuenden Hochschullehrer*in
Weitere Informationen zur Kostenübernahme, wie auch zum Anmeldeprozess, finden Sie auf der Homepage.
 
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