Bewerbung
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
- Einreichen des ausgefüllten Zulassungsantrages
- Einladung zur Eignungsprüfung
- Antreten zur Eignungsprüfung
- Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zum Studium
Um für das Studium zugelassen zu werden, ist das erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung nachzuweisen.
Bewerbungsfristen Termine Eignungsprüfungen

Bewerbungsfristen
Bachelor Musik
Profil EMP mit Instrument oder Gesang, Profil Instrumental- und Gesangspädagogik (Gesang, Streich-, Blas- und Schlaginstrumente, Klavier, Orgel, Gitarre), Profil Blasorchesterleitung
Bewerbungsfrist: 30.04.2020
Master Musik
Gesang, Klavier, Orgel, Historische Tasteninstrumente (Schwerpunkt Hammerflügel), Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Flöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Horn, Posaune, Tuba, Schlagwerk, Blasorchesterleitung
Bewerbungsfrist: 30.04.2020
Master Musikvermittlung/Konzertpädagogik
31.05.2020
Master Musiktherapie
Bewerbungsfrist: 01.11.2020.
Wir veranstalten einen Online-Studien-Informationstag am 03.10.2020. Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.uni-augsburg.de/de/fakultaet/philsoz/lmz/studium-und-lehre/fachbereiche/musiktherapie/aktuelles/save-the-dates/
Lehramtsstudium Musik
Termine und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Lehrstuhls für Musikpädagogik oder unter www.mupaed.de
Eignungsprüfungen: Termine im Sommersemester 2020
Bachelor Musik
20. - 24.07.2020
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Corona-Situation die Termine noch ändern können.
Master Musik
20. - 24.07.2020
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Corona-Situation die Termine noch ändern können.
Master Musikvermittlung/Konzertpädagogik
10.07.2020
Musiktheorie, Hörtest & Pflichtfächer
27.07.2020
Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Corona-Situation der Termin noch ändern kann.
Lehramtsstudium Musik
Termine und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Lehrstuhls für Musikpädagogik oder unter www.mupaed.de
Bewerbung
Eignungsprüfungen der Studiengänge
Je nach gewähltem Studiengang gibt es unterschiedliche Anforderungen im Eignungsverfahren. Detailliertere Informationen können Sie unseren untenstehenden Hinweisen entnehmen oder den rechtlich verbindlichen Prüfungsordnungen und Eignungsprüfungsverordnungen.
Eignungsprüfung: Bachelor Musik (B. Mus.)
Die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Musik besteht aus zwei Teilen:
- praktische Prüfung: Prüfung im jeweiligen künstlerischen Hauptfach und im künstlerisch-praktischen Zusatzfach,
- schriftliche Prüfung: a) Hörtest und b) Musiktheorietest/Allgemeine Musiklehre.
Absolvent*innen einer Berufsfachschule für Musik legen nur die Hauptfachprüfung (keine schriftlichen Tests) ab.
Rechtlich verbindliche Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie in der Eignungsprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musik.
Nachstehend finden Sie die unterschiedlichen Anforderungen der Eignungsprüfungen für die verschiedenen künstlerischen Hauptfächer in den drei agebotenen Profilen des Bachelorstudiengangs.
Profil Elementare Musikpädagogigk (EMP) | Profil Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP) | Profil Blasorchesterleitung (BOL)
B. Mus. Profil EMP - Eignungsprüfung
Gegenstand der praktischen Prüfung für den B. Mus. mit Profil Elementare Musikpädagogik (EMP) sind folgende Teilprüfungen:
- Hauptfach EMP
- Instrument oder Gesang
- künstlerisch-praktisches, verpflichtendes Zusatzfach: Klavier/Orgel/Cembalo/Gitarre bzw. Melodieinstrument
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind folgende Teilprüfungen:
- Hörtest
- Musiktheorietest/Allgemeine Musiklehre
Die unten aufgelisteten Anforderungen der schriftlichen Prüfungen sind als Repertoire zu verstehen, aus welchem Aufgabenstellungen hervorgehen können.
- praktische Übungen und Improvisationen aus den Bereichen: Instrument, Stimme und Bewegung
- eine vorbereitete, kurze Anleitung der Gruppe
- Gespräch (Dauer ca. 180 Minuten)
- Zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen (Dauer 10 Minuten)
- Vom Blatt Spielen/Singen zweier leichter Stücke
Klavier (außer bei Hauptfach Klavier, Cembalo, Gitarre): zwei Werke (bei Hauptfach Orgel drei Werke) im Schwierigkeitsgrad von: J. S. Bach, Kleine Präludien; Schumann, Album für die Jugend; Bartok, Mikrokosmus II - III; Peterson, Studies for Young Players (Dauer: 10 Minuten, bei Hauptfach Orgel 15 Minuten)
Orgel: zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von: Acht Kleine Präludien und Fugen von J. S. Bach (Dauer: 10 Minuten)
Cembalo: zwei bis drei Stücke aus verschiedenen Stilepochen (Dauer: 10 Minuten)
Gitarre: zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen
Melodieinstrument: zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen (Dauer: 10 Minuten)
Prüfungsdauer 60 Minuten
- Rhythmus: Notation vorgeklopfter Rhythmen in verschiedenen Taktarten
- Intervalle:
- Benennen vorgespielter Intervalle
- Notation von Intervallen von einem gegebenen Ton
- Intervallreihe
- Skalen:
- Erkennen und Bezeichnen von Skalen: Dur, 3 Arten von Moll, Ganztonleiter, Pentatonik
- Fehler-Erkennung in Skalen
- Melodie: Notation einer tonalen Melodie
- Akkorde:
- Akkorderkennung: Dreiklänge - Dur, Moll, vermindert, übermäßig und Dominantseptimakkord (alle Klänge können auch in Umkehrungen vorkommen)
- Akkorde mit hinzugefügten - akkordfremden – Tönen
- Hörbeispiel: Musikhistorische Einordnung, Instrumentation
Prüfungsdauer 60 Minuten
- Tonleitern: Notation von Tonleitern: Dur, 3 Arten von Moll, Ganztonleiter, Pentatonik
- Intervalle
- Benennen verschiedener Intervalle
- Notation von Intervallen von vorgegebenen Tönen
- Notation von Tönen von der Subkontra-Oktave bis zur viergestrichenen Oktave
- Melodie:
- Zu Ende führen eines vorgegebenen Melodieanfangs
- Transposition einer Melodie
- Harmonik:
- Benennung von Klängen: Dreiklänge - Dur, Moll, vermindert, übermäßig - und Dominantseptimakkord (alle Klänge können auch in Umkehrungen vorkommen); grundstellige leitereigene Vierklänge: kleiner und großer Mollseptim-, großer Durseptim-, verminderter und halbverminderter Septimakkord
- Bildung von Klängen (alle Dreiklänge und Dominantseptimakkord) in angegebenen Tonarten oder von vorgegebenen Tönen aus, auch in Umkehrungen
- Schreiben einer Kadenz mit Hauptstufen
- Einfache Harmonisation einer vorgegebenen Sopranstimme (es genügt die Verwendung der Hauptstufen)
- Akkorderkennung in einem mehrstimmigen Satz (Klaviersatz) durch Bezeichnung der Klänge mittels Klangbuchstaben
B. Mus. Profil IGP - Eignungsprüfung
Gegenstand der praktischen Prüfung für den B. Mus. mit Profil Instrumental- und Gesangspädagogik (IGP) sind die folgenden Teilprüfungen
- das künstlerische Hauptfach,
- das künstlerisch-praktische, verpflichtende Zusatzfach Klavier, Orgel, Cembalo (nicht für das Hauptfach Klavier, Gitarre)
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Teilprüfungen
- Hörtest
- Musiktheorie/Allgemeine Musiklehre

Die Prüfer*innen behalten sich eine Auswahl der zu spielenden Stücke vor. Sie sind in keinem Fall verpflichtet, alle angebotenen Stücke anzuhören bzw. vollständig anzuhören. Wird die Prüfungsdauer überschritten, können die Prüfer*innen den Vortrag abbrechen.
Die nachstehend aufgelisteten Anforderungen der schriftlichen Prüfungen sind als Repertoire zu verstehen, aus welchem Aufgabenstellungen hervorgehen können.
Prüfungsdauer etwa 15 bis 20 Minuten
Gesang:
- Vortrag von mindestens vier Werken aus verschiedenen Stilepochen, welche die Bereiche Musiktheater, Oratorium/Konzert und Lied umfassen
Streichinstrumente:
- zwei Werke aus verschiedenen Stilepochen, darunter ein Kopfsatz eines Konzertes
- eine Etüde bzw. ein virtuoses Werk
Holzbläser:
- drei Werke unterschiedlicher Stilrichtungen, darunter möglichst ein zeitgenössisches Werk
Blechbläser:
- zwei Werke verschiedener Stilepochen
- eine Etüde mittleren Schwierigkeitsgrades oder Tonleiterstudien
Schlagwerk:
- Vortrag je eines Werkes (Konzertstück oder Etüde) auf kleiner Trommel, Malletinstrument, Pauken und Drumset (auch Improvisation)
- Blattspiel
Klavier:
- ein Werk des Barock
- ein Werk von Haydn, Mozart oder Beethoven
- ein Werk der Romantik oder der Zeit um 1900
- ein zeitgenössisches Werk (möglichst komponiert nach 1950)
- eine virtuose Etüde
- Blattspiel
Gitarre:
- drei Werke aus verschiedenen Stilbereichen
Prüfungsdauer etwa 10 Minuten
Klavier:
- zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von: J. S. Bach, Kleine Präludien; Schumann, Album für die Jugend; Bartok, Mikrokosmus II - III; Peterson, Studies for Young Players
Orgel:
- zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von: Acht Kleine Präludien und Fugen von J. S. Bach
Cembalo:
- zwei bis drei Stücke aus verschiedenen Stilepochen
Prüfungsdauer etwa 60 Minuten
- Rhythmus: Notation vorgeklopfter Rhythmen in verschiedenen Taktarten
- Intervalle:
- Benennen vorgespielter Intervalle
- Notation von Intervallen von einem gegebenen Ton
- Intervallreihe
- Skalen:
- Erkennen und Bezeichnen von Skalen: Dur, 3 Arten von Moll, Ganztonleiter, Pentatonik
- Fehler-Erkennung in Skalen
- Melodie: Notation einer tonalen Melodie
- Akkorde
- Akkorderkennung: Dreiklänge (Dur, Moll, vermindert, übermäßig) und Dominantseptimakkord (alle Klänge können auch in Umkehrungen vorkommen)
- Akkorde mit hinzugefügten (akkordfremden) Tönen
- Hörbeispiel Musikhistorische Einordnung, Instrumentation
Prüfungsdauer etwa 60 Minuten
- Tonleitern - Notation von Tonleitern: Dur, 3 Arten von Moll, Ganztonleiter, Pentatonik
- Intervalle
- Benennen verschiedener Intervalle
- Notation von Intervallen von vorgegebenen Tönen
- Notation von Tönen von der Subkontra-Oktave bis zur viergestrichenen Oktave
- Melodie:
- Zuendeführen eines vorgegebenen Melodieanfangs
- Transposition einer Melodie
- Harmonik:
- Benennung von Klängen: Dreiklänge - Dur, Moll, vermindert, übermäßig – und Dominant-septimakkord (alle Klänge können auch in Umkehrungen vorkommen); grundstellige lei-tereigene Vierklänge: kleiner und großer Mollseptim-, großer Durseptim-, verminderter und halbverminderter Septimakkord
- Bildung von Klängen (alle Dreiklänge und Dominantseptimakkord) in angegebenen Tonarten oder von vorgegebenen Tönen aus, auch in Umkehrungen
- Schreiben einer Kadenz mit Hauptstufen
- Einfache Harmonisation einer vorgegebenen Sopranstimme (es genügt die Verwendung der Hauptstufen)
- Akkorderkennung in einem mehrstimmigen Satz (Klaviersatz) durch Bezeichnung der Klänge mittels Klangbuchstaben
B. Mus. Profil BOL - Eignungsprüfung
Gegenstand der praktischen Prüfung für den B. Mus. mit Profil Blasorcheterleitung (BOL) sind die Teilprüfungen:
- Dirigieren
- Instrumentales Hauptfach
- Künstlerisch-praktisches Zusatzfach
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Teilprüfungen:
- Hörtest (erhöhte Anforderungen im Vergleich zum Profil Elementare Musikpädagogik und Instru-mental-/Gesangspädagogik)
- Musiktheorietest/Allgemeine Musiklehre (erhöhte Anforderungen im Vergleich zum Profil Elementare Musikpädagogik und Instrumental-/Gesangspädagogik)

Prüfungsdauer: 20 Minuten
- vorbereitetes Dirigat aus vorher bekannt gegebenen Partituren
- vorbereitetes Dirigat einer Etüde von Pierre Kujpers
- Blattdirigat eines leichteren Werkes der Blasorchesterliteratur (Ausschnitt)
- Blattspiel einer einfacheren Partitur mit transponierenden Instrumenten (Ausschnitt)
- kurzes Kolloquium (Dauer: 20 Minuten)
Prüfungsdauer: 15-20 Minuten
Holzbläser:
- drei Werke unterschiedlicher Stilrichtungen, darunter möglichst ein zeitgenössisches Werk
Blechbläser:
- zwei Werke verschiedener Stilepochen
- eine Etüde mittleren Schwierigkeitsgrades oder Tonleiterstudien
Schlagwerk:
- Vortrag je eines Werkes (Konzertstück oder Etüde) auf kleiner Trommel, Malletinstrument, Pauken und Drumset (auch Improvisation) Blattspiel
Prüfungsdauer: 10 Minuten
Klavier:
- zwei Werke im Schwierigkeitsgrad von: J. S. Bach, Kleine Präludien; Schumann, Album für die Jugend; Bartok, Mikrokosmus II - III; Peterson, Studies for Young Players
Prüfungsdauer: bis zu 60 Minuten
- 1-stimmige Diktate (Intervalle, Intervallreihe, tonale Melodie)
- Fehlererkennung in notierter Melodie
- 2-stimmiges Diktat (2 Systeme)
- Erkennen von 4-stimmigen Akkorden (Dur, Moll, verminderter und übermäßiger Dreiklang, Dominantseptakkord, jeweils mit Umkehrungen)
- Akkorde mit hinzugefügten Tönen
- Rhythmusdiktat
Prüfungsdauer: bis zu 60 Minuten
- Notation und Bestimmung von Intervallen und 4-stimmigen Akkorden (Dur, Moll, verminderter und übermäßiger Dreiklang, Dominantseptakkord, jeweils mit Umkehrungen)
- Notation von Skalen (Dur, Moll, Ganztonleiter etc.)
- 4-stimmige erweiterte Kadenz
- Transpositionsaufgaben
Eignungsprüfung: Master Musik (M. Mus.)
Das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Musik besteht aus einer praktischen Prüfung in einem an der Universität Augsburg möglichen angestrebten künstlerischen Hauptfach.
Rechtlich verbindliche Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie in der Anlage der Prüfungsordnung Masterstudiengang Musik.
Die Prüfung wird in Form einer Einzelprüfung je nach künstlerischem Hauptfach durchgeführt. Die verschiedenen Anforderungen der Eignungsprüfungen entnehmen Sie den nachfolgenden Ausführungen.

Vorbereitung eines Programms von mindestens 3 vollständigen Werken aus 3 unterschiedlichen Epochen und einem Werk der zeitgenössischen Musik nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Dauer von insgesamt ca. 45 Minuten. Eines der Werke des Programms muss ein Solokonzert sein. Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Kommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze. Falls wichtige Stellen der Orchesterliteratur von den Prüfern und Prüferinnen erwünscht sind, werden die entsprechenden Stellen mit der Einladung zum Eignungsverfahren bekanntgegeben. Prüfungsdauer 20 Minuten.
Vorbereitung von mindestens vier Werken (eines davon zyklisch) aus Barock (nicht Klarinette), Klassik, Romantik/klassische Moderne und zeitgenössischer Musik mit einer Dauer von insgesamt ca. 50 Minuten nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidation. Eines der vorzutragenden Stücke kann ein Kammermusikwerk sein. Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Kommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke / Sätze. Falls wichtige Stellen der Orchesterliteratur von den Prüfern/Prüferinnen erwünscht sind, werden die entsprechenden Stellen mit der Einladung zum Eignungsverfahren bekanntgegeben. Prüfungsdauer: 20 Minuten.
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder Kandidatin mit einer Gesamtdauer von insgesamt ca. 45 Minuten:
- Ein Werk des Barock
- Ein Werk der Klassik
- Ein Werk der Romantik
- Ein zeitgenössisches Werk
Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Kommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze, dabei soll ein Werk aus der Klassik oder Romantik komplett vorgetragen werden. Die Reihenfolge der Programmpunkte liegt bei dem Kandidaten oder bei der Kandidatin. Falls wichtige Stellen der Orchesterliteratur von der Prüfungskommission erwünscht sind, werden die entsprechenden Stellen mit der Einladung zum Eignungsverfahren bekanntgegeben. Prüfungsdauer 20 Minuten.
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder Kandidatin mit einer Gesamtdauer von insgesamt ca. 45 Minuten:
- 1 Werk für kleine Trommel
- 1 Werk für Marimba- bzw. Vibraphon
- 1 Werk für Drum-Set
- 1 Werk für Setup
- 1 Werk für Pauken oder Latin-Percussion
- dazu 1 schneller Satz eines Solokonzertes
Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Stücke/Sätze. Prüfungsdauer: 20 Minuten.
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von insgesamt ca. 50 Minuten:
- drei Arien aus Bühnenwerken aus mindestens drei unterschiedlichen Epochen, sowie mindestens einer Konzert- oder Oratorienarie
- ein Liedprogramm von ca. 20 Minuten Dauer, darunter mindestens ein Lied der Wiener Klassik, ein Schubertlied, ein Lied aus der deutschen Romantik, ein Lied der Moderne (frühestens 2. Wiener Schule oder nach 1945) sowie ein nicht-deutschsprachiges Lied
- ein kurzer deutschsprachiger literarischer Text
Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Stücke. Das gesamte Programm muss mit Ausnahme der Oratorienarie und des literarischen Textes auswendig vorgetragen werden. Prüfungsdauer: 20 Minuten.
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von ca. 50 Minuten:
5 vollständige Werke, die die Epochen Renaissance/Barock, Klassik, Romantik, klassische Moderne (bis 1945, z. B. Schönberg, Berg, Webern, Rachmaninow, Skrijabin, Prokofjew, Schostakowitsch, Strawinskij, Debussy, Ravel, Bartók, etc.), Neue Musik (nach 1945) umfassen und eine virtuose Etüde.
Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Prüfungskommission trifft eine Auswahl der vorzutragenden Werke/Sätze. Prüfungsdauer: 20 Minuten.
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von ca. 75 Minuten:
- eine eigene Bearbeitung,
- originales Werk und
- ein Solowerk mit Begleitung des Symphonischen Blasorchesters. Von jedem Werk muss jedem Mitglied der Prüfungskommission eine Partitur vorgelegt werden. Dazu kommt ein „Prima Vista“ Werk, das vom Blatt dirigiert werden soll. Die praktische Prüfung wird in Form einer Probe mit Symphonischem Blasorchester durchgeführt. Am Schluss soll das Erprobte durchgespielt werden. Prüfungsdauer 60 Minuten.
Vorbereitung von folgenden Werken nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin mit einer Gesamtdauer von ca. 50 Minuten:
- zwei Klavierwerke der Empfindsamkeit (C.P.E. Bach und Umgebung), darunter wenigstens eine Fantasie,
- eine Sonate oder Variationswerk der frühen Wiener Klassik von Haydn oder Mozart,
- eine Sonate oder Variationswerk von Beethoven und 4. ein Werk der frühen Romantik (Schubert o.ä.).
Je ein Notenexemplar muss der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Prüfungskommis-sion trifft eine Auswahl der vorzutragenden Stücke. Weiterhin werden geprüft: Prima-Vista-Spiel sowie Grundkenntnisse des Generalbassspieles. Prüfungsdauer: 20 Minuten
Eignungsprüfung: Master Musiktherapie (M.A.)
Das Eignungsverfahren im berufsbegleitenden Masterstudiengang Musiktherapie besteht aus einer mündlich-praktischen Prüfung mit zwei Teilen:
- Noten- und Rhythmusdiktat im Schwierigkeitsgrad eines Volkslieds (Prüfungsdauer 30 Minuten),
- Einzelprüfung mit sechs Teilen (Prüfungsdauer 30 Minuten):
- Musiktheorie,
- Instrumentalprüfung,
- Vokalprüfung,
- Darstellung der individuellen Musikalität,
- Improvisation und
- Einzelgespräch.

Rechtlich verbindliche Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie in der Anlage der Prüfungsordnung Masterstudiengang Musiktherapie.
Flüssiges Spiel am Klavier von Kadenzen und Mollparallelen, wie z.B. Stufenfolge I-VI-IV-V-I, in verschiedenen Tonarten sowie Harmonisierung eines leichten Volkslieds
Vorspiel oder Vortrag von zwei mittelschweren Werken aus verschiedenen Epochen/Stilrichtungen auf dem Hauptinstrument oder durch Gesang sowie Vorspiel von zwei Stücken auf dem Klavier im Schwierigkeitsgrad einer Sonatine oder leichten Sonate oder einer zweistimmigen Invention von Bach; wenn Klavier Hauptinstrument ist, sollen leichte Stücke auf einem anderen Instrument vorgetragen werden.
Vortrag zweier Lieder mit eigener Begleitung
Vorspiel oder Vortrag eines Musikstückes selbstgewählter Stilrichtung instrumental oder vokal.
Vorspiel nach einer spontanen Aufgabenstellung auf dem Hauptinstrument oder Klavier nach Wahl des Kandidaten oder der Kandidatin.
Einzelgespräch über die Motivation des Kandidaten oder der Kandidatin.
Eignungsprüfung: Master Musikvermittlung/Konzertpädagogik (M.A.)
Das Eignungsverfahren im Masterstudiengang Musikvermittlung/Konzertpädagogik besteht aus einer theoretisch-praktischen Prüfung.
- Im ersten Teil der theoretisch-praktischen Prüfung führt die Bewerberin oder der Bewerber eine Präsentation zu einem selbstgewählten Thema aus dem Bereich der Musikvermittlung durch (zum Beispiel Methoden, Konzeptionen, Formate der Musikvermittlung; Management in der Musikvermittlung; Prüfungsdauer: 10 Minuten). Die Präsentation kann künstlerisch-performative und durch audiovisuelle Medien präsentierte Anteil enthalten.
- Der zweite Teil der theoretisch-praktischen Prüfung besteht aus einem Kolloquium (Prüfungsdauer: 10 Minuten), das Inhalte der Präsentation zum Gegenstand hat.

Rechtlich verbindliche Informationen zum Eignungsverfahren finden Sie in der Anlage der Prüfungsordnung Masterstudiengang Musikvermittlung/Konzertpädagogik.