Anerkennungen
Grundsätzlich zu beachten
1. Tätigkeiten als Substitutionslehrkraft
Organisierte Praktika können nur bei ernannten Praktikumslehrkräften, die zum Praktikumsamt der Universität Augsburg gehören, abgeleistet werden. Darüberhinaus können bezahlte Nebentätigkeiten wie Vertretungslehrkraft, mobile Reserve oder Drittlehrkraft nicht angerechnet werden.
Betrifft: Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, studienbegleitendes fachdidaktisches und zusätzliches studienbegleitendes Praktikum
2. Orientierungs- und Betriebspraktika: Nachweis auf dem amtlichen Formular
Orientierungs- und Betriebspraktikum müssen nicht vom Praktikumsamt anerkannt werden, wenn sie auf der amtlichen Bescheinigung (siehe Seite „Downloads“) ordnungsgemäß ausgestellt sind.
3. Sonderregelung "Brücken bauen"
4. Studienwechsler
Unterlagen können gerne digital eingereicht werden unter: praktikumsamt@phil.uni-augsburg.de
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Orientierungspraktika
Folgende Hospitationen an einer schulischen Einrichtung könnten evtl. anerkannt werden:
- FOS (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
- BOS (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
- FSJ, Bufdi (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
- FÖJ = Freiwilliges ökologisches Jahr (Anerkennung 1 Woche)
- Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)
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Betriebspraktika:
Der Nachweis über das Betriebspraktikum soll bis zur Anmeldung zum Staatsexamen dem Prüfungsamt vorgelegt werden.
Umfang: mindestens 8 Wochen
Folgende Tätigkeiten können evtl. anerkannt werden (bitte, wenn vollständig absolviert, mit Immatrikulationsbescheinigung über das Praktikumsamt per E-Mail anerkennen lassen):
- Berufsausbildung (vollständige Anerkennung)
- FOS/BOS in einem außerschulischen Betrieb (Anerkennung bis zu 4 Wochen)
- FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr (vollständige Anerkennung)
- FÖJ = Freiwilliges ökologisches Jahr (vollständige Anerkennung)
- Bufdi = Bundesfreiwilligendienst (vollständige Anerkennung)
- Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)
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Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
- Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)
Studienwechsler
- bei Wechsel des Unterrichtsfachs oder des Lehramtsstudiengangs schnellstmöglich Praktika anerkennen lassen, da sonst keine Zulassung zum Examen erfolgen kann: Praktikumskarte + STUDIS-Ausdruck + Immatrikulationsbescheingung bitte vorlegen
- bei Wechsel von einer anderen Universität: alle vorhandenen Praktika-Nachweise + Immatrikulationsbescheinigung bitte vorlegen
Unterlagen können digital eingereicht werden per E-Mail an: praktikumsamt@phil.uni-augsburg.de