Anerkennungen

Grundsätzlich zu beachten

1. Tätigkeiten als Substitutionslehrkraft

Organisierte Praktika können nur bei ernannten Praktikumslehrkräften, die zum Praktikumsamt der Universität Augsburg gehören, abgeleistet werden. Darüberhinaus können bezahlte Nebentätigkeiten wie Vertretungslehrkraft, mobile Reserve oder Drittlehrkraft nicht angerechnet werden.

 

Betrifft: Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum, studienbegleitendes fachdidaktisches und zusätzliches studienbegleitendes Praktikum

 

2. Orientierungs- und Betriebspraktika: Nachweis auf dem amtlichen Formular

Orientierungs- und Betriebspraktikum müssen nicht vom Praktikumsamt anerkannt werden, wenn sie auf der amtlichen Bescheinigung (siehe Seite „Downloads“) ordnungsgemäß ausgestellt sind.

 

3. Sonderregelung "Brücken bauen"

Die Sonderregelung "Brücken bauen" ist für das Schuljahr 2024/25 eingestellt worden - es gibt keine Brückenklassen und somit keine Anerkennungsmöglichkeit mehr.
 

4. Studienwechsler 

Bei Wechsel des Unterrichtsfachs oder des Lehramtsstudiengangs bitte schnellstmöglich Praktika anerkennen lassen, da sonst keine Zulassung zum Examen erfolgen kann. Benötigte Unterlagen hierfür: Praktikumskarte + STUDIS-Ausdruck + Immatrikulationsbescheingung.
 
Bei Wechsel von einer anderen Universität an die Universität Augsburg bitte alle vorhandenen Praktika-Nachweise + aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
 

Unterlagen können gerne digital eingereicht werden unter: praktikumsamt@phil.uni-augsburg.de  

 

Orientierungspraktika

Orientierungspraktika können nach der letzten Abitureinzelprüfung begonnen werden.
 
Das Orientierungspraktikum soll bis zur Anmeldung zum päd.-did. Schulpraktikum (im 2./3. Semester) vollständig absolviert sein. 
Legen Sie eine Kopie Ihres Nachweises einfach der Anmeldung (im Okt./Nov.) bei.
 
Umfang: mindestens 3 Wochen (Pflicht = an 2 unterschiedlichen Schularten, davon 1 Woche an der Mittelschule oder an einem Förderzentrum)

 

Folgende Hospitationen an einer schulischen Einrichtung könnten evtl. anerkannt werden:

  • FOS (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • BOS (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • FSJ, Bufdi (Anerkennung bis zu 2 Wochen)
  • FÖJ = Freiwilliges ökologisches Jahr (Anerkennung 1 Woche)
  • Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)

 

 

Betriebspraktika:

Der Nachweis über das Betriebspraktikum soll bis zur Anmeldung zum Staatsexamen dem Prüfungsamt vorgelegt werden.

 

Umfang: mindestens 8 Wochen

 

Folgende Tätigkeiten können evtl. anerkannt werden (bitte, wenn vollständig absolviert, mit Immatrikulationsbescheinigung über das Praktikumsamt per E-Mail anerkennen lassen):

  • Berufsausbildung (vollständige Anerkennung)
  • FOS/BOS in einem außerschulischen Betrieb (Anerkennung bis zu 4 Wochen)
  • FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr (vollständige Anerkennung)
  • FÖJ = Freiwilliges ökologisches Jahr (vollständige Anerkennung)
  • Bufdi = Bundesfreiwilligendienst (vollständige Anerkennung)
  • Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)

 

 

 

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

  • Fachlehrer- bzw. Förderlehrerausbildung (vollständige Anerkennung)

 

 

 

 

Studienwechsler

  • bei Wechsel des Unterrichtsfachs oder des Lehramtsstudiengangs schnellstmöglich Praktika anerkennen lassen, da sonst keine Zulassung zum Examen erfolgen kann: Praktikumskarte + STUDIS-Ausdruck + Immatrikulationsbescheingung bitte vorlegen
 
  • bei Wechsel von einer anderen Universität: alle vorhandenen Praktika-Nachweise + Immatrikulationsbescheinigung bitte vorlegen
 
 
 

Unterlagen können digital eingereicht werden per E-Mail an: praktikumsamt@phil.uni-augsburg.de  

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