Jakob-Fugger-Zentrum
Die Natur als Rechtsträger - Garant einer kulturellen Versöhnung?
Westliche Gesellschaften haben schon viel zu lange ein Bild von der menschlichen Rasse gezeichnet, welches den Menschen an die Spitze der Schöpfung stellt und ihn von der Umwelt dissoziiert hat. Diese Grundauffassung ist in westlichen Kulturen tief verwurzelt und wird zum Teil durch religiöse Überzeugungen theologisch abgestützt. Sie hat die Ausbeutung natürlicher Ressourcen und den Rückgang der Artenvielfalt begünstigt. Schon sehr bald wird die Welt ihre Fähigkeit einbüßen, für Menschen einen sicheren Lebensraum zu bieten, für jetzige und zukünftige Generationen.
Auch das deutsche Recht hat sich in dieser Tradition entwickelt. Deshalb steht in seinem Zentrum das Individuum, das nur eigene, aber keine Rechte der Natur einfordern kann. Der rechtliche Schutz der Umwelt obliegt dem Staat oder wird – auf europäischen Druck hin – Umweltschutzverbänden überantwortet. Eigenständige Rechte der Natur, welche die verletzte Umwelt gar gerichtlich einfordern könnte, sind in deutschen Gerichtssälen fehl am Platze. Die Dualität von Mensch und übriger Schöpfung vollziehen aber nicht alle Rechtsordnungen der Welt: Einige Nationen bieten erweiterte rechtliche Instrumente, prozedurale Rechte und Klagebefugnisse in umweltrechtlichen Fällen an. Derartige Rechte der Natur können tiefgreifende Spannungsfelder erzeugen und Brüche mit westlichen Rechtssystemen hervorrufen, die es zu beschreiben gilt.
Hier soll die Untersuchung jedoch nicht stehen bleiben. Sie sucht einen erweiterten Blick auf die Thematik, der insbesondere auch die kulturellen Strömungen näher beleuchtet. Dabei soll beschrieben werden, welche Potenziale in der Anerkennung anderer kultureller Sichtweisen bzgl. Natur liegen, etwa bei der Überwindung kolonialen Unrechts oder der Erweiterung westlicher Wertesysteme. Auf der anderen Seite ist sich die Untersuchung aber auch der Gefahren bewusst, die mit einer Inkorporation indigener Kulturen in westliche Rechtssysteme für Ureinwohner verbunden sein können.
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