Reform des bayerischen Wassergesetzes: Stellungnahme von ZfK-Direktor Prof. Dr. Harald Kunstmann auf BR24
Mit dem Gesetzesentwurf wird das bayerische Wassergesetz novelliert. Schwerpunkt ist die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“) für Grundwasser ab Juli 2026. Mehrere Fachleute, darunter auch ZfK-Direktor und Hydrologe Prof. Dr. Harald Kunstmann, kritisieren vor allem die vom Gesetzesentwurf vorgesehenen Ausnahmen von der Entgeltpflicht. Beispielsweise zahlen große Entnehmer nur für die Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. So führt in der Auswertung allein die Freigrenze dazu, dass für fast zehn Prozent der gesamten genehmigten Wassermenge keine Abgaben entrichtet werden müssten. "Das ist eine sehr, sehr große Menge, die man sich weiterhin gerade auch in der Landwirtschaft als Freimenge erlaubt", sagt der Augsburger Hydrologe Harald Kunstmann. "Andere Bundesländer sind da viel restriktiver." Den vollständigen Beitrag auf BR24 können Sie
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