Expertenanhörung zur Covid-19-Pandemie im Bundestag

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger © Universität Augsburg

Die erheblichen Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens einschließlich des aktuellen „Lockdown light“ haben nicht die Parlamente verabschiedet, sondern die Exekutive, namentlich die Landesregierungen, freilich auf gesetzlicher Grundlage. Vor diesem Hintergrund wird nun zunehmend die Frage aufgeworfen, ob der Deutsche Bundestag die Pandemiebekämpfung (verfassungsrechtlich) hinreichend steuert. Hier setzt der im Rahmen der Anhörung am 12. November 2020 erörterte Gesetzentwurf an, der eine spezifische exekutive Handlungsermächtigung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 schafft, Handlungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen präzisiert und so die Rolle des Deutschen Bundestages stärkt.

Die geladenen Experten äußerten sich u.a. in schriftlichen Stellungnahmen. So auch Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, ZIG-Mitglied und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, der als Experte zur Anhörung geladen war und eine entsprechende Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzentwurf abgegeben hat. In diesem sieht er einen wesentlichen Fortschritt im Vergleich zum Status Quo, allerdings hinsichtlich der nach wie vor weiten Spielräume der Exekutive Optimierungspotential.

Zur Stellungnahme von Prof. Dr. Wollenschläger

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