Expertenanhörung zur Fortgeltung der epidemischen Lage im Bundestag

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger © Universität Augsburg

Der Bundestag hatte am 25. März 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ bis Ende März 2021 befristet. Die entsprechenden Regelungen sollen allerdings aufgrund der weiterhin dynamischen Infektionslage, die auch durch Mutationen bedingt ist, weiterhin bestehen bleiben. Zugleich sollen sie für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen erhalten. Im Rahmen der Anhörung am 22. Februar 2021 wurde der Gesetzentwurf der Koalition diskutiert. Dieser enthält Änderungen, die bestimmte Pandemie-Rechte an die epidemische Lage knüpfen. Außerdem sollen Impfziele festgelegt und die Sonderregelungen im Bereich der Pflege verlängert werden.

Die geladenen Expertinnen und Experten äußerten sich u.a. in schriftlichen Stellungnahmen. Auch Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, ZIG-Mitglied und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg war zur erwähnten Anhörung geladen und nahm am 22. Februar 2021 Stellung zum bisherigen Gesetzentwurf.

Zur Stellungnahme von Prof. Dr. Wollenschläger

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