Expertenanhörung im Bundestag zur epidemischen Lage

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger © Universität Augsburg

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags befasste sich am Freitag, den 16. April 2021, in einer Anhörung mit mehreren Vorlagen zum Infektionsschutzgesetz. Grundlage der Anhörung war unter anderem ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Mit dem Gesetzentwurf sollen dem Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten gegeben werden, um, wie es darin heißt, „eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“. 

Die geladenen Experten äußerten sich u.a. in schriftlichen Stellungnahmen. So auch Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, ZIG-Mitglied und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, der als Experte zur Anhörung geladen war und eine entsprechende Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzentwurf abgegeben hat. 

Zur Stellungnahme von Prof. Dr. Wollenschläger

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