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Projekttitel

MuRiStem: Multiple Risiken - Kontingenzbewältigung in der Stammzellforschung und ihren Anwendungen, Teilprojekt 3: Rechtliche Analyse

 

Projektlaufzeit

04/2016 bis 03/2019

 

Finanzierung

Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

Projektleitung

Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Öffentliches Recht)

 

Projektbeteiligte

Janet Opper LL.M.

 

Kooperationspartner

Universität Duisburg-Essen (Prof. Dr. Renate Martinsen)

Universität Düsseldorf (Prof. Dr. Heiner Fangerau)

Beschreibung

 

Spätestens seit der Jahrtausendwende bewegt die Stammzellforschung weltweit die Wissenschaft, die Medien, die Politik und das Recht. Das Projekt besteht aus drei sich ergänzenden Teilbereichen, in denen die Kommunikation von Risiken und Chancen der Stammzellforschung in internationalen wissenschaftlichen sowie öffentlichen und rechtlichen Diskursen in Deutschland aus Sicht der Medizinethik, der Politikwissenschaft und der Rechtswissenschaft analysiert werden soll.

 

An der Universität Augsburg wird zum dritten Teilbereich geforscht: Das Hauptziel des Projekts besteht in der Analyse und Darstellung des geltenden Rechtsrahmens in der Bundesrepublik Deutschland  und der EU für ausgewählte bedeutsame Methoden der Stammzelltherapie und Stammzellforschung vor dem Hintergrund des gegenwärtigen medizinethischen und sozialwissenschaftlichen Diskurses und auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes.

 

Das Teilprojekt verfolgt dabei einen zweifachen methodischen Ansatz. Aus einer dogmatischen Sichtweise wird die geltende Rechtslege für drei ausgewählte Methoden stammzellbasierter Therapie und Forschung analysiert und aufgezeigt. Mögliche Regelungslücken oder Unzulänglichkeiten der bestehenden gesetzlichen Regelungen sollen so erkannt werden. Zu diesem Zweck erfolgt auch eine rechtsvergleichende Betrachtung der Gesetzeslage in Großbritannien. Die Analyse der bestehenden Regularien folgt den klassischen juristischen Auslegungsregeln; mithin also einem hermeneutischen Ansatz.

 

Ausgehend von dieser Analyse werden aus einer normativen Betrachtung heraus alternative Lösungen für die erkannten Probleme entwickelt. Unter Einbindung der Ergebnisse zum medizinethischen und sozialwissenschaftlichen Diskurs aus den weiteren beiden Teilprojekten sollen auf diesem Weg Regelungsvorschläge erarbeitet werden.

 

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