Sonderregelung des KM zur Ergänzung der Praktika: neue Praktikumsform (28.05.2020)

Am 28. Mai 2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die bayerischen Zentren für Lehrer*innenbildung über die Sonderregelung zur Ergänzung des Orientierungspraktikums und pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums im Rahmen des ‘Lernen zuhause’ informiert. Sie finden hier den Wortlaut des Schreibens im Auszug: 

„Studierende können von sich aus im laufenden zweiten Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 auf Schulen zugehen – entsprechend der Meldung zum Orientierungspraktikum – und eine Unterstützung beim ‘Lernen zuhause’ anbieten. Findet sich eine entsprechende Lehrkraft, die dieses Angebot als hilfreich erachtet, so kann im Einvernehmen mit der entsprechenden Schulleitung bzw. dem entsprechenden Schulamt eine Zuweisung durch das zuständige Praktikumsamt zu einem entsprechenden Praktikum ‘Lernen zuhause’ erfolgen, das bis zu max. 80 Stunden auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und bis zu einer Woche auf das Orientierungspraktikum angerechnet wird. 

Eine Teilnahme am Praktikum ‘Lernen zuhause’ ist vollumfänglich möglich, ohne dass bereits das Orientierungspraktikum abgeschlossen wurde. Die Bestimmungen des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums gelten entsprechend.

Nach Abschluss des Praktikums erhält die Praktikantin bzw. der Praktikant eine entsprechende Bescheinigung, die bei Fortsetzung des Orientierungspraktikums bzw. pädagogischdidaktischen Schulpraktikums vorzulegen ist“.

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