Forschung an Schulen

Für Promovierende und Habilitierende, die Forschung an Schulen in Bayern planen, ist es essentiell, sich über die geltenden Vorgaben des Bayerischen Kultusministeriums zu informieren. Forschungsprojekte benötigen eine Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, um den Schutz von Schüler*innen sowie Lehrkräften zu gewährleisten. Zudem werden die Projekte darauf geprüft, ob sie einen signifikanten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bieten und sich für den schulischen Kontext eignen.

 

Anträge sollten frühzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn, eingereicht werden und hohe wissenschaftliche Relevanz sowie zumutbare Belastung nachweisen. Der Datenschutz muss streng eingehalten werden, insbesondere bei personenbezogenen Daten. Eine gründliche Vorbereitung garantiert rechtskonformes Handeln und schützt vor Verzögerungen oder Ablehnungen des Projekts.

 

Zuständigkeiten nach Schularten

 

  • Grund- und Mittelschulen: Genehmigungen erteilen das jeweilige  Staatliche Schulamt oder, bei mehreren Schulamtsbezirken, die Regierung des entsprechenden Regierungsbezirks.
  • Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen: Die Genehmigung erfolgt ausschließlich durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Auf folgender Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, die für die Genehmigung Ihrer Durchführung an öffentlichen Schulen in Bayern wesentlich sind:  Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - Forschung an Schulen.
 
 

 

Ethik und Genehmigungen in der Bildungsforschung

Für nicht-medizinische empirische Forschung in den Bildungswissenschaften gibt es an der Universität Augsburg kein verpflichtendes zentrales IRB-Verfahren (IRB = Institutional Review Board, eine im anglo-sächsischen Raum übliche formale Ethikprüfungskommission). Eine formale Ethikfreigabe ist daher in der Regel nicht automatisch erforderlich.

 

Bei Forschungsvorhaben an Schulen oder mit personenbezogenen Daten sind jedoch stets Datenschutz, Einwilligungen und institutionelle Genehmigungen zu beachten. Bei besonderen ethischen Fragestellungen kann die universitätsweite Ethikkommission konsultiert werden.

 

Forschung an Schulen in Bayern

Genehmigungen erfolgen über Schulleitung und Schulaufsicht sowie über Einwilligungen der Teilnehmenden bzw. Erziehungsberechtigten. Hinweise zum konkreten Verfahren finden Sie auf unserer Seite Forschung an Schulen.

 

Internationale Bildungsforschung

Anforderungen unterscheiden sich je nach Land und Partnerinstitution. Häufig gelten lokale Ethics-Board- oder IRB-Regelungen. Diese sind projektspezifisch zu klären.

 

Orientierungsleitlinien
 
FAQ: Ethik und Genehmigungen in der Bildungsforschung
 
Nein. Für nicht-medizinische Forschung gibt es kein verpflichtendes zentrales IRB-Verfahren. Datenschutz, Einwilligungen und institutionelle Genehmigungen sind dennoch erforderlich.
Schulleitung und ggf. Schulaufsicht. Zudem ist eine Einwilligungen der Teilnehmenden bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich.
Erhöhte Schutzstandards, Einwilligung der Erziehungsberechtigten, altersgerechte Aufklärung sowie freiwillige Teilnahme.
Unterschiedliche nationale Regelungen. Lokale Ethics Boards / IRBs können zuständig sein.
Projektspezifisches Ethik- und Datenschutzkonzept erstellen und lokale Vorgaben prüfen.
Ja, konsultativ bei besonderen ethischen Fragestellungen, nicht als verpflichtendes Standardverfahren.

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