Forschung an Schulen
Für Promovierende und Habilitierende, die Forschung an Schulen in Bayern planen, ist es essentiell, sich über die geltenden Vorgaben des Bayerischen Kultusministeriums zu informieren. Forschungsprojekte benötigen eine Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, um den Schutz von Schüler*innen sowie Lehrkräften zu gewährleisten. Zudem werden die Projekte darauf geprüft, ob sie einen signifikanten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bieten und sich für den schulischen Kontext eignen.
Anträge sollten frühzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn, eingereicht werden und hohe wissenschaftliche Relevanz sowie zumutbare Belastung nachweisen. Der Datenschutz muss streng eingehalten werden, insbesondere bei personenbezogenen Daten. Eine gründliche Vorbereitung garantiert rechtskonformes Handeln und schützt vor Verzögerungen oder Ablehnungen des Projekts.
Zuständigkeiten nach Schularten
- Grund- und Mittelschulen: Genehmigungen erteilen das jeweilige Staatliche Schulamt oder, bei mehreren Schulamtsbezirken, die Regierung des entsprechenden Regierungsbezirks.
- Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen: Die Genehmigung erfolgt ausschließlich durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Ethik und Genehmigungen in der Bildungsforschung
Für nicht-medizinische empirische Forschung in den Bildungswissenschaften gibt es an der Universität Augsburg kein verpflichtendes zentrales IRB-Verfahren (IRB = Institutional Review Board, eine im anglo-sächsischen Raum übliche formale Ethikprüfungskommission). Eine formale Ethikfreigabe ist daher in der Regel nicht automatisch erforderlich.
Bei Forschungsvorhaben an Schulen oder mit personenbezogenen Daten sind jedoch stets Datenschutz, Einwilligungen und institutionelle Genehmigungen zu beachten. Bei besonderen ethischen Fragestellungen kann die universitätsweite Ethikkommission konsultiert werden.
Forschung an Schulen in Bayern
Genehmigungen erfolgen über Schulleitung und Schulaufsicht sowie über Einwilligungen der Teilnehmenden bzw. Erziehungsberechtigten. Hinweise zum konkreten Verfahren finden Sie auf unserer Seite Forschung an Schulen.
Internationale Bildungsforschung
Anforderungen unterscheiden sich je nach Land und Partnerinstitution. Häufig gelten lokale Ethics-Board- oder IRB-Regelungen. Diese sind projektspezifisch zu klären.
Orientierungsleitlinien
- EU Ethics in Social Science & Humanities Research
- European Code of Conduct for Research Integrity
- DSGVO Überblick