Forschung an Schulen

Für Promovierende und Habilitierende, die Forschung an Schulen in Bayern planen, ist es essentiell, sich über die geltenden Vorgaben des Bayerischen Kultusministeriums zu informieren. Forschungsprojekte benötigen eine Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, um den Schutz von Schüler*innen sowie Lehrkräften zu gewährleisten. Zudem werden die Projekte darauf geprüft, ob sie einen signifikanten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bieten und sich für den schulischen Kontext eignen.

 

Anträge sollten frühzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn, eingereicht werden und hohe wissenschaftliche Relevanz sowie zumutbare Belastung nachweisen. Der Datenschutz muss streng eingehalten werden, insbesondere bei personenbezogenen Daten. Eine gründliche Vorbereitung garantiert rechtskonformes Handeln und schützt vor Verzögerungen oder Ablehnungen des Projekts.

 

Zuständigkeiten nach Schularten

 

  • Grund- und Mittelschulen: Genehmigungen erteilen das jeweilige  Staatliche Schulamt oder, bei mehreren Schulamtsbezirken, die Regierung des entsprechenden Regierungsbezirks.
  • Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen: Die Genehmigung erfolgt ausschließlich durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Auf folgender Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, die für die Genehmigung Ihrer Durchführung an öffentlichen Schulen in Bayern wesentlich sind:  Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - Forschung an Schulen.

 

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