Verlängerung Promotionsstudium

Die Promotionsstudierenden haben die Möglichkeit, mit Ablauf des 6. Semesters einen Antrag auf Verlängerung der Immatrikulation zu stellen. Diese Möglichkeit bestand bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Bislang konnte dem Antrag jedoch nur stattgegeben werden, wenn Gründe dargelegt wurden, die eine Immatrikulation zwingend erforderlich machen, um die Promotion erfolgreich abschließen zu können. Nun kann auf Antrag ebenfalls eine erstmalige Verlängerung um ein Semester ausgesprochen werden, wenn pandemiebedingte Einschränkungen geltend gemacht werden.

Die Promotionsstudierenden richten dafür bitte einen formlosen, unterschriebenen Antrag an die Studentenkanzlei (gerne direkt an Frau Silke Helbig, Ref. I/3) und legen eine Befürwortung Ihres Doktorvaters/Ihrer Doktormutter bei.

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