Förderung von eigeninitiativen Forschungsprojekten an der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften

Informationen zu den Förderformaten
Im Rahmen des neuen Strukturmodells der Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften wurde in Kooperation mit dem Graduiertenzentrum der Universität Augsburg, den Fakultäten und Vertreter*innen des wissenschaftlichen Mittelbaus ein neues finanzielles und strukturelles Förderformat von geistes- und sozialwissenschaftlichen Eigeninitiativ-Projekten von Promovierenden sowie Post-Docs der drei an der GGS beteiligten Fakultäten erarbeitet.
Wissenstransfer-Projekte und Forschungsinitiativen (vgl. Säule 5 des GGS-Strukturmodells) von Promovierenden und Post-Docs können nun zur Verbesserung der geistes- und sozialwissenschaftlichen Nachwuchsforschung und deren Sichtbarkeit und Vernetzung über die Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften der Universität Augsburg gefördert werden.
Förderlinien der Eigeninitiativprojektförderung der GGS
(Stand Juni 2022)
Die Graduiertenschule für Geistes- und Sozialwissenschaften der Universität Augsburg bietet im Rahmen der Säule 5 die Förderung von Eigeninitiativprojekten von Mitgliedern der GGS an.
Hierfür sind zwei Förderlinien vorgesehen, welche sich je nach Beschäftigungs-Status des Antragstellenden voneinander unterscheiden.
Für beide Förderlinien (A und B) gelten dieselben Bewertungskriterien.
Grundlegende Richtlinien für beide Förderlinien:
- Kostenrahmen pro Antragsteller*in: 500 €
- Mitgliedschaft in der GGS als Voraussetzung für die Antragsstellung
- Bewertung nach den angegebenen Auswahlkriterien für Eigeninitiativprojekte
- Definition der Eigeninitiativprojekte gemäß der GGS-Säule 5
- Bitte prüfen Sie vor Einreichung des Antrags, ob die zum Antrag stellungnehmende Betreuungsperson aufgrund eines Amtes oder einer Gremientätigkeit (Dekanstätigkeit oder Sprecher:innen-Amt innerhalb der GGS) befangen sein könnte und vermerken Sie dies in Ihrem Antrag.
Förderlinie A - Beschäftigte
Für GGS-Mitglieder, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität Augsburg stehen.
- Bereitstellung von Mitteln an Beschäftigte nach Bewilligung der Förderung eines Eigeninitiativprojektes durch die GGS
- Die GGS fungiert als Veranstalter, die Kosten werden über die GGS abgerechnet
- WICHTIG: Die vollständige Organisation (Einladung, Kommunikation, Bewerbung, Durchführung und Vorbereitung der Abrechnungsformulare) liegt bei den Antragstellenden
- Kosten für eigeninitiativ-organisierte Veranstaltungen, die an der Universität Augsburg unter als GGS-Veranstaltung durchgeführt werden:
- Materialkosten
- Honorarkosten
- Reisekosten für eingeladene Vortragende
- Werbemittel
- Die Koordinationsstelle kann hier nur beratend tätig werden
Förderlinie B - Nichtbeschäftigte
Für GGS-Mitglieder, die NICHT an der Universität Augsburg beschäftigt sind.
- Pauschale Aufwandsentschädigung nach Bewilligung der Förderung eines Eigeninitiativprojektes durch die GGS
- Kostennachweise sind der GGS-Koordinationsstelle nachträglich vorzulegen
- Kostenarten die unterstützt werden können:
- Materialkosten
- Honorarkosten
- Werbemittel
- Veranstaltungskosten