Flankierende Maßnahmen zur Einwerbung hochrangiger Drittmittel
Mit dem Ziel der Förderung der Einwerbung von Drittmitteln bei kompetitiven, hochrangigen Geldgebern (DFG, EU, BMBF, ausgewählte Stiftungen) unterstützt die Universität Augsburg die Anbahnung von inter- und inneruniversitären Forschungskooperationen sowie die Erstellung von Forschungsanträgen. Antragsberechtigt sind alle nicht entpflichteten Professorinnen und Professoren der Universität Augsburg.
Förderfähig sind Kosten, die zur Durchführung von Veranstaltungen, zur Einbindung von universitätsexternen Expertinnen und Experten sowie für weitere Maßnahmen nötig sind (insb. Reisekosten, Honorare, Raummieten, Mittel für studentische Hilfskräfte, Sachmittel). Das Fördervolumen pro Förderfall beträgt bis zu 5.000 Euro.
Die Beantragung ist laufend möglich und nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Details entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Ausschreibung. Für den Antrag soll das ebenfalls downloadbare Formular verwendet werden.