Universitätsprofessorin / Universitätsprofessor (m/w/d) für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Juristische Fakultät

An der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ist zum 1. Oktober 2024 die Stelle einer/eines

Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors (m/w/d)
der Besoldungsgruppe W 3
für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.

Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber (m/w/d) soll die Gebiete Bürgerliches Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in Forschung und Lehre vertreten. Die Fakultät ist federführend an dem internationalen Aufbaustudiengang zum Geistigen Eigentum im Munich Intellectual Property Law Center beteiligt, dessen Pflege von Augsburger Seite her aus der ausgeschriebenen Stelle geschehen soll. Wünschenswert sind erkennbare Anknüpfungsmöglichkeiten in den Bereichen Medizinrecht, Datenschutz oder Informationstechnologie.

Zentrale Auswahlkriterien sind umfangreiche Erfolge bei der Einwerbung von Drittmitteln und hochrangige Publikationen. Erwartet werden zudem Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung. Die Fakultät bietet ferner gemeinsam mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät den in die Abschlüsse Bachelor und Master gestuften Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an. Es wird erwartet, dass sich die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (m/w/d) neben der klassischen Juristenausbildung auch in diesen Studiengang einbringt.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Rechtswissenschaften, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation im ausgeschriebenen Fachgebiet, im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (ggf. auch außerhalb des Hochschulbereichs) erbracht worden sein können. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar.

In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten ist eine Einstellung im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses möglich.

Die Universität Augsburg strebt die Erhöhung des Anteils der Frauen in Lehre und Forschung an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Für alle Fragen zur Gleichstellung wenden Sie sich bitte an die Beauftragte der Juristischen Fakultät für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst, Frau Professorin Dr. Martina Benecke ( martina.benecke@jura.uni-augsburg.de).

Die Stelle ist für schwerbehinderte Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Bei allgemeinen Fragen zur Ausschreibung und zur Bewerbung können Sie sich an Dekan Professor Dr. Ferdinand Wollenschläger
(
ferdinand.wollenschlaeger@jura.uni-augsburg.de) wenden.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Promotionsurkunde, ggf. Habilitationsurkunde, Ernennungsurkunden, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Evaluationsergebnisse) werden in (ausschließlich) digitaler Form und in einer Datei bis zum

23. Oktober 2023

an den Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg unter bewerbung@jura.uni-augsburg.de erbeten.

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