Akademische Rätin / Akademischer Rat (m/w/d) in der Funktion einer Lehrkraft für besondere Aufgaben, Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät
An der Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der Universität Augsburg ist an der Professur für Didaktik der Physik (Prof. Dr. Krey) ab 1. September 2026 eine Stelle für eine/einen Akademische Rätin / Akademischen Rat (m/w/d) BesGr. A13 im Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitfähig. Die Professur für Didaktik der Physik ist auch für die Didaktiken der Chemie und Biologie zuständig, so dass es sich um ein interdisziplinäres Arbeitsfeld in einem jungen, dynamischen Kollegium handelt. Die Universität Augsburg arbeitet an der Einrichtung eines Faches „Naturwissenschaften und Technik“ (NWT), in dem die Disziplinen Biologie, Chemie und Physik integriert studiert werden können. Ihr Aufgabengebiet: Ihr Profil: Wir bieten: Die erforderliche Qualifikation ist bereits in den Bewerbungsunterlagen durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Die Universität Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Für alle Fragen zur Gleichstellung finden Sie die Kontaktdaten der Frauenbeauftragten der Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät unter:
http://www.uni-augsburg.de/fakultaet/mntf/frauenbeauftragte/. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Wr freuen uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Werdegang, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise, Urkunden) bitte nur per E-Mail in Form einer einzigen PDF-Datei bis spätestens 1. Mai 2026 an:
didaktik@physik.uni-augsburg.de Für persönliche Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Olaf Krey unter der angegebenen E-Mailadresse oder unter 0821/589 2920 telefonisch zur Verfügung.
in der Funktion einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA)
und eine zweite Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine fachlich einschlägige Promotion
und eine mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit an Schulen nach dem Erwerb der Befähigung für ein Lehramt
– möglichst in einer der relevanten Schularten.