zwei Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen / Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d), Juristische Fakultät
An der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg sind am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte (Prof. Dr. Arnd Koch) möglichst zum 1. Oktober 2026 zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen / wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d) jeweils im Umfang der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in einem zunächst auf zwei Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen. Bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Ihre Aufgaben: Einstellungsvoraussetzungen: Wir bieten Ihnen: Die Universität Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Universität Augsburg setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultät. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden und ggf. Nachweise über sonstige Tätigkeiten etc.) werden per E-Mail in Form einer einzigen PDF-Datei bis spätestens 20. Juli 2026 erbeten an:
bewerbung@jura.uni-augsburg.de [Betreff: Wiss. MA – Lst. Prof. Arnd Koch] Weitere Informationen über die Fakultät können über das Internet (
http://www.jura.uni-augsburg.de) abgerufen werden. Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine Stelle an der Universität Augsburg übermitteln Sie personenbezogene Daten. Beachten Sie bitte hierzu die Datenschutzerklärung der Universität Augsburg. Durch die Übermittlung Ihrer Bewerbung bestätigen Sie, dass Sie die
Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben und mit der Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens einverstanden sind.