Zuschüsse für Open Access

Optionen für das Publizieren im Gold Open Access

Die Universität unterstützt Publizieren im Open Access und startet zum 1. Oktober 2022 mit ihrem Pilotprojekt „Publikationsförderung im Bereich Open Access“.

 

Wenn Sie einen Artikel im Open Access publizieren möchten, füllen Sie bitte zunächst unser Online-Antragsformular aus. Gern prüft die Universitätsbibliothek auf Grundlage des Antrags, ob für Sie bereits eine kostenfreie Veröffentlichungsmöglichkeit über die von uns abgeschlossenen DEAL- oder Transformationsverträge besteht oder ob Sie zentrale Zuschüsse über den Publikationsfonds der Universität Augsburg beantragen können.

 

Der Publikationsfonds selbst setzt sich aus den drei Komponenten DFG-Zuschuss, Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchs sowie der Frauenförderung zusammen.

 

Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, können Sie die Formulare für die Bezuschussung auch gern zeitgleich mit dem allgemeinen Antragsformular einreichen.

 

Inwiefern Sie von den Möglichkeiten einer kostenfreien Open-Access-Veröffentlichung bzw. von einer Bezuschussung aus dem Publikationsfonds profitieren können, hängt u.a. von der Art der Open-Access-Veröffentlichung ab.

 

Das sog. Hybrid-Modell sieht ein optionales Open Access in subskriptionsbasierten Zeitschriften vor. Im Gegensatz dazu werden beim „Rein Gold / Fully Gold“ sämtliche Artikel der Zeitschrift bereits bei der Erstveröffentlichung Open Access gestellt. Da sich diese Zeitschriften ausschließlich über die APCs („article processing charges“) finanzieren, ist hier die Zahlung einer Open-Access-Gebühr verpflichtend. Weitere Informationen zu diesen Finanzierungsmodellen finden Sie auf der Webseite des open-access.networks.

 

 

Für "hybride" Open-Access-Zeitschriften gilt:

  1. Ist diese Zeitschrift im DEAL oder einem der Transformationsverträge der Universität Augsburg enthalten, kann in den meisten Fällen kostenfrei Open Access publiziert werden.
  2. Ist diese Zeitschrift weder im DEAL noch einem unserer Transformationsverträge enthalten, ist die Open-Access-Publikation kostenpflichtig. Für diese Artikel ist eine Bezuschussung bis auf weiteres nur in Einzelfällen möglich. Zuschüsse aus den Bereichen der Nachwuchsförderung und Frauenförderung können gewährt werden.

 

Für "reine Gold" Open-Access-Zeitschriften gilt:

  1. Erfüllt die von Ihnen gewählte Zeitschrift die Förderkriterien der DFG kann der Zuschuss der DFG gewährt werden.
    Daneben besteht die Möglichkeit auf einen Zuschuss aus den Bereichen Nachwuchsförderung und/oder Frauenförderung.
  2. Werden die Voraussetzungen der DFG nicht erfüllt, so besteht weiterhin die Möglichkeit der Nachwuchs- bzw. Frauenförderung.

 

Bitte beachten Sie:

Kriterien für die Beantragung eines DFG-Zuschusses

  1. Der/die Korrespondenz-Autor*in ist Beschäftigte*r der Universität Augsburg.
  2. Die Veröffentlichung erfolgt in einem Journal, das den DFG-Kriterien entspricht. Hierzu zählen reine Gold-Zeitschriften der DEAL- und Transformationsverträge sowie die im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelisteten Gold-Titel.
  3. Der Artikeltyp ist Research Article (= Original Paper, Review Paper, Brief Communication) oder Review Article. Non-research articles (= Editorial Notes, Book Reviews, Letters, Reports) sind nicht förderfähig, siehe Förderkriterien der DFG.
  4. Der Verlag hat die Publikation zur Veröffentlichung angenommen.
  5. Der Aufsatz erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) bzw. einer Lizenz, die eine rechtssichere Nachnutzung gewährleistet.

Kriterien für die Beantragung eines Zuschusses im Bereich Nachwuchsförderung

  1. Der/die Autor*in ist der/die Korrespondenz-Autor*in oder Ko-Autor*in der Publikation.
  2. Der/die Autor*in ist wissenschaftliche Mitarbeiter*in der Universität Augsburg aus dem Mittelbau oder Juniorprofessor*in.
  3. Der Verlag hat die Publikation zur Veröffentlichung angenommen.
  4. Der Aufsatz erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) bzw. einer Lizenz, die eine rechtssichere Nachnutzung gewährleistet.

Kriterien für die Beantragung eines Zuschusses im Bereich Frauenförderung

  1. Die Autorin ist die Korrespondenz-Autorin oder Ko-Autorin der Publikation.
  2. Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Augsburg.
  3. Der Verlag hat die Publikation zur Veröffentlichung angenommen.
  4. Der Aufsatz erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) bzw. einer Lizenz, die eine rechtssichere Nachnutzung gewährleistet.

Bitte beachten Sie

  • Nur die Gebühren zur Open-Access-Stellung (Article Processing Charges) sind förderfähig. Nebenkosten wie Color Charges, Page Charges, Submission Charges, Lizenz-, Archiv- und sonstige Verwaltungsgebühren sind NICHT förderfähig.
     
  • Ebenfalls nicht förderfähig sind Publikationen ohne wissenschaftliche Inhalte sowie Publikationen in sogenannten mirror journals.
     
  • Bei einem DFG-Zuschuss muss in der Publikation folgender Hinweis gegeben werden:
    Die Open-Access-Veröffentlichung dieses Artikels wurde unterstützt durch den DFG geförderten Open-Access-Fonds der Universität Augsburg. (The open access publication of this article was supported by the DFG sponsored Open Access Fund of the University of Augsburg.)
     
  • Bei einem Zuschuss im Bereich Nachwuchsförderung oder Frauenförderung muss in der Publikation folgender Hinweis gegeben werden:
    Die Open-Access-Veröffentlichung dieses Artikels wurde unterstützt durch den Open-Access-Fonds der Universität Augsburg. (The open access publication of this article was supported by the University of Augsburg.)
     
  • Pro Artikel ist pro Zuschussart nur eine einmalige Förderung möglich. Bei mehreren Autor*innen kann jede Zuschussart nur einmal beantragt werden.
     
  • Der/die Korrespondenz-Autor*in wird ermutigt seine ORCID zu verwenden.
     
  • Der Aufsatz wird auf dem Publikationsserver der UB Augsburg zweitveröffentlicht und langzeitarchiviert.

Antragstellung für die Bezuschussung

Anträge werden nach Datum des Eingangs bearbeitet. Sobald der Artikel akzeptiert wurde und möglichst VOR der Rechnungstellung durch den Verlag:

  1. Füllen Sie das Online-Antragsformular Open Access aus.
  2. Füllen Sie ebenfalls den Antrag auf Bezuschussung aus und senden Sie diesen entweder digital an openaccess@bibliothek.uni-augsburg.de oder per Hauspost an das "Referat Open Access und Publizieren, Universitätsbibliothek".
  3. Die Universitätsbibliothek teilt Ihnen zeitnah den Bescheid bzgl. der genehmigten Zuschüsse und der Zuschusshöhe mit. Beachten Sie dabei bitte die wichtigen Informationen für die Rechnungstellung (Rechnungsadresse, Zuschuss-Referenz, Steuernummer etc.).
  4. Der/die Korrespondenz-Autor*in beantragt die Rechnungstellung beim Verlag anhand der unter Punkt 3 vorgegebenen Daten der Universitätsbibliothek.
  5. Der Verlag versendet die Rechnung direkt an die Universitätsbibliothek.
  6. Die Rechnung wird von der Universitätsbibliothek geprüft und von der Finanzabteilung beglichen.

Kontakt

Referat III/5 Open Access und Publizieren
Beratung zu Open Access, Publikationslisten, Zweitveröffentlichungsservice, DEAL etc.
Universitätsbibliothek
Dipl. Bibl. (FH) Sonja Härkönen
Leitung Referat III/5 Open Access und Publizieren
Universitätsbibliothek
Jochen Fleps B.A.
Teilbibliothek Geisteswissenschaften; Referat III/5 Open Access und Publizieren
Universitätsbibliothek

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