Bezug von Softwarelizenzen
Dieses Softwareangebot gilt nur für Beschäftigte der Universität Augsburg.
Das Rechenzentrum bietet universitätsinternen Einrichtungen die Möglichkeit,
- Softwarelizenzen aus bestehenden Rahmenvereinbarungen und Verträgen für dienstliche Zwecke zu Hochschulkonditionen zu beziehen.
- Des Weiteren kann eine Auswahl an Software, die üblicherweise an der Universität verwendet werden, über das Lizenzsekretariat bestellt werden.
Die Nutzung der Softwarelizenzen ist hierbei grundsätzlich an die Lizenzbedingungen der Lizenzgeber gebunden. Informationen zu Planung und zum Einsatz der Produkte erhalten Sie über Ihren zuständigen DV-Betreuer. Der Bezug von Softwarelizenzen sowie die Nutzung dieser Lizenzen sind über die Softwarelizenzregelungen des Rechenzentrums geregelt.
Für Software, die nicht über das Rechenzentrum beschafft werden kann, ist auch der Leitfaden für Bestellungen (der Abteilung III/2, Haushalt- und Beschaffungsangelegenheiten) hilfreich.
Kontakt für Beschäftigte
Beschäftigte wenden sich an ihren jeweiligen DV-Betreuer oder an den Service-Desk.