Möglichkeiten für Promotionsstudierende und Studierende der Hebammenwissenschaften

Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Promotionsstudierende und Studierende der Hebammenwissenschaften an der Universität Augsburg die Möglichkeit, für einen praktischen Forschungsaufenthalt im Ausland einen Zuschuss zu beantragen.

 

Es stehen zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

 

 

Sie haben dabei die Möglichkeit, für insgesamt bis zu 12 Monate eine Förderung zu erhalten, wobei:

  • die 12 Monate nicht am Stück absolviert werden müssen
  • sich die 12 Monate sowohl aus einem Erasmus+-Studium und einem Erasmus+-Praktikum zusammensetzen können
  • das Praktikum in einem sinnvollen fachlichen Zusammenhang zu Ihrem Studium steht.
Zu beachten ist, dass für diese Förderschiene ("SMP") ein praktischer Aspekt bzw. ein Forschungsanteil in der Auslandsmobiliät erkennbar sein muss. Auslandsaufenthalte für Studienzwecke können hierüber nicht gefördert werden.
Mit "Praktikum" sind im Sinne des Erasmus-Programms alle praktischen Aspekte gemeint, also z.B. auch PJ-Abschnitte, Unterrichtseinsätze an Schulen, Erstellen von Abschlussarbeiten und auch Forschung!
 
Einen Vortrag zum Thema können Sie hier ansehen.
 
 

Fördersätze "short term"

Projekt 2026:

  • Praktika, die am 01.10.26 oder danach (WS 26/27 und SoSe 27) beginnen, werden aus dem Projekt 2026 gefördert. Die Antragsunterlagen hierfür liegen vor.
  • Praktika, die am 15.08.26 oder danach im SoSe 26 beginnen, werden aus dem Projekt 2026 finanziert, sofern die Förderanfrage nach dem 01.07.16, 11.00 Uhr, gestellt wurde. Die Antragsunterlagen hierfür liegen vor.

 

NEU im Projekt 2026 werden folgende Punkte sein:

 

  • Das Social Top Up für erwerbstätige Studierende entfällt.
  • Der Stipendienantrag muss spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig in MoBi vorliegen. Bereits laufende Praktika können nicht gefördert werden.
  • Für die Antragstellung wird sechs Wochen Zeit eingeräumt. Anträge, die nicht innerhalb von sechs Wochen fertig gestellt werden, werden durch MoBi automatisch gelöscht.

 

Projekt 2025:

Praktika, die am bzw. ab dem 01.10.25 beginnen, werden aus dem Projekt 2025 gefördert.

 

Der Etat für das Projekt 2025 ist aufgebraucht. Anfragen nach Förderverlängerung im call 2025, die nach dem 01.07.25, 11.00 Uhr, eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

 

Förderhöhe der Projekte 2025 und 2026:

Die Förderung über Erasmus+ für Auslandspraktika setzt sich aus drei Säulen zusammen:

1. Basisförderung, länderspezifisch

2. evtl. social top up (= Zuschlag für soziale Teilhabe)

3. Reisekosten

 

 

1. Basisförderung

Seit dem Projekt 2021 können über Erasmus+ Praktika weltweit gefördert werden. Hierbei wird unterschieden zwischen sog. „Programmländern“ und „Partnerländern“ (Internationale Dimension). 

 

 

Von der Förderung ausgeschlossene Länder:

 

  • Die EU hat die Länder Belarus und Russland ab dem call 2025 von der Erasmus-Förderung ausgeschlossen.
  • Der DAAD schließt Länder von Föderprogrammen aus, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht
  • Der DAAD schließt Regionen von Förderprogrammen aus, für die das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung ausspricht

 

 

 

Mobilitätsdauer Mobilitätszuschuss

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für "fewer opportunities"*

Tag 5-14 der physischen Mobilität 79 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro
Tag 15-30 der physischen Mobilität 56 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro

 

 

 

 

2. Social Top Up ("Soziale Teilhabe")

 

Ein Social TopUp ( "Soziale Teilhabe") aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 100,-- € monatlich:

 

 

3. Reisekosten (Reisetage und Fahrtkostenpauschale)

  • Alle Antragstellenden können für Praktika im Ausland bezuschusste Reisetage beantragen. Die Reisetage werden zusätzlich zu den Praktikumstagen bewilligt zum jeweiligen Tagessatz.
    • Für nicht-grünes Reisen können 0 bis 2  Reisteage beantragt werden.
    • Für grünes Reisen können 0 bis 6 Reisetage beantragt werden. Unter grünen Reisen bzw. emissionsarmen Reisen sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, z.B. Bus, Zug, Fahrrad und Fahrgemeinschaft.
  • Alle Antragstellenden erhalten zusätzlich zu den Reisetagen eine Fahrtkostenpauschale nach folgender Tabelle:
 
Distanz Standardreise  Green Travel
10 und 99 km  28 EUR  56 EUR
100 und 499 km  211 EUR  285 EUR
500 und 1999 km  309 EUR  417 EUR
2000 und 2999 km  395 EUR  535 EUR
3000 und 3999 km  580 EUR  785 EUR
4000 und 7999 km 1188 EUR 1188 EUR
8000 km oder mehr 1735 EUR 1735 EUR

 

 

 

 

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das (Forschungs-)Praktikum der Kategorie "short term" muss eine Dauer zwischen 5 und 30 Tagen haben. Praktische Aufenthalte mit einer Dauer zwischen zwei und 12 Monaten können als Langzeitmobilität gefördert werden. Aufenthalte mit einer Dauer zwischen einem und zwei Monaten können nicht über Erasmus+ gefördert werden.
  • Erasmus fördert physische Aufenthalte im Ausland (inklusive orts- und branchenüblichen Homeoffice-Zeiten, falls zutreffend). Diese Zeiten können u.U. von den Vertragslaufzeiten abweichen. 
  • Antragstellende, die bereits über Erasmus+ gefördert wurden, müssen noch einen Restförderanspruch von mind. 5 Erasmus+-Tagen übrig haben.
  • Es muss sich um eine Vollzeitmaßnahme handeln.
  • Gefördert werden können Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
  • Die Antragstellenden müssen über eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen. Zudem müssen Sie in der Lage sein, eine Postadresse in Deutschland und eine deutsche Steuer-ID angeben zu können.
  • Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs können nach Ihrem Studienabschluss eine Förderung über Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Förderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollständig aufgebraucht ist und dass das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich noch während Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der Förderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
  • Die Universität Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne Frist, wobei das Stipendium vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Praktikumsplatzzusage und eine Immatrikulation für das Semester, in dem das Praktikum beginnt, vorliegen.
  • Laufende Praktika können nicht gefördert werden.

  • Ein bereits absolviertes Praktikum kann rückwirkend nicht gefördert werden.

 

 

Antragsunterlagen

Die Beantragung des Erasmus+-Praktikumsstipendiums erfolgt über Mobility Online (MoBi). Die Verwendung dieses Systems entspricht den horizontalen Werten ("digitaler Wandel") des Erasmus-Programms.

 

Antragsfrist:

  • Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vollständig seites der Antragstellenden in MoBi vorliegen.
  • Die Universität Augsburg räumt den Antragstellenden sechs Wochen Zeit für die Antragstellung ein. Anträge, die nicht innerhalb von sechs Wochen fertig gestellt werden, werden durch MoBi automatisch gelöscht. 
  • Planen Sie bzgl. Ihres individuellen Vorlaufs und der einzuholenden Unterschriften Abwesenheiten zu den klassischen Urlaubszeiten ein.
  • Es kommt allen Seiten entgegen, wenn der Antrag so früh wie möglich gestellt wird.

 

Voraussetzungen für die Beantragung sind:

  1. eine Praktikumsplatzzusage bzw. ein Vertrag; Bei Praxisphasen an Universitäten oder Schulen wird häufig als Ersatz ein Einladungsschreiben ausgestellt. Aus der Zusage muss hervorgehen, dass der Einsatz in Vollzeit durchgeführt wird. Um das Stipendium taggenau berechnen zu können, sind Anfang und Ende exakt zu benennen (tt/mm/jjjj - tt/mm/jjjj). Bitte beachten Sie: Eine E-Mail mit Plänen bzw. Absichtserklärungen ersetzt keinen Vertrag! Die Zusage enthält zudem mindestens einen Briefkopf der Einrichtung, an dem das Praktikum bzw. die Praxisphase stattfindet, und mindestens eine rechtsverbindliche Unterschrift.
  2. eine Immatrikulation (Studierende) für das Semester, in dem das Praktikum beginnt bzw. eine Exmatrikulation (Graduierte)
  3. ein gültiger Ausweis
  4. falls zutreffend: Beleg über bereits absolvierte Erasmus-Zeiten im selben Studienabschnitt

Diese Unterlagen werden zur Vorprüfung an Frau Alt-Rudin geschickt. Von ihr erhalten Sie den Zugangslink zu MoBi.

 

Alle weiteren Unterlagen werden über das System Mobility Online generiert. Das System führt durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Die Hinweise und Erklärungen durch MoBi sind von den Antragstellenden zu beachten!

  • Das über Mobility Online generierte Learning Agreement muss sowohl von den Antragstellenden als auch der Praktikumseinrichtung nass unterschrieben werden. Vorab eingescannte oder elektronische Unterschriften können nicht akzeptiert werden. Nach dem Setzen der Unterschrift kann diese eingescannt werden.
  • Das über Mobility Online generierte Grant Agreement muss ausgedruckt, von den Antragstellenden nass unterschrieben und ausnahmslos auf Papier im AAA eingereicht werden (entweder durch Einwurf in einen unserer Briefkästen oder durch Schicken per Post).
Im Zuge der Antragstellung werden Sie nach Ihrem Versicherungsschutz gefragt (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Es ist möglich, dass Sie selbst für Versicherungsschutz sorgen oder dass dies die Praktikumsstelle für Sie regelt. Bitte beachten Sie hierzu diese Hinweise. Ihr Versicherungsschutz wird im Learning Agreement und im Grant Agreement abgefragt.
 

Sobald alle Unterlagen im AAA vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden. Zu verwenden sind ausschließlich die Unterlagen, die über MoBi generiert werden.

 

 

Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen. Das AAA stellt hierfür ein Formular über MoBi zur Verfügung. Verspätete Anreisen oder verfrühte Rückreisen werden hier berücksichtigt, ebenso alle anderen Abweichungen der im Grant Agreement vereinbarten physischen Aufenthaltslänge. Die Geförderten erstellen diese Bescheinigung gemeinsam mit der Praktikumsstelle und reichen sie zur Prüfung im AAA ein. Evtl. Unstimmigkeiten zwischen a) den Geförderten und b) ihrer Praktikumsstelle bzgl. der Aufenthaltslänge müssen zwischen a) und b) vor dem Einreichen der Bestätigung geklärt werden.

Die Bescheinigung hat Kontrollcharakter. Weichen die Daten in dieser Bescheinigung von den beantragten Daten ab, wird die Stipendienhöhe angeglichen i.S. einer Förderminderung; Teilrückforderungen können vorkommen. Fällt die bestätigte Dauer unter die Mindestaufenthaltsdauer, wird das Stipendium aberkannt und rückgefordert.

 

 

Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.

 

 

Wichtig

  • Die Praktikumssuche erfolgt durch die Studierenden selbstständig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation für Praktika, sondern das Programm bietet die Möglichkeit einer finanziellen und ideellen Unterstützung.
  • Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz finden Sie auf den Plattformen.
  • Eine Förderung können Sie für Praktika in Unternehmen und Einrichtungen, die im öffentlichen und privaten Bereich tätig sind, erhalten. Dazu zählen beispielsweise auch Hochschulen oder Schulen. Forschungspraktika sind ebenfalls förderfähig.
  • Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.
  • Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, können im Rahmen von Erasmus+ nicht gefördert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. Mögliche andere Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter „Finanzierung“.
  • Praktika in bestimmten Ländern bzw. Regionen sind von der Förderung ausgeschlossen, siehen oben.
  • Praktika an Einrichtungen, die die Antragsunterlagen nicht ausfüllen und/oder unterschreiben, sind nicht förderfähig.
  • Ein Erasmus+-Praktikum kann vor oder im Anschluss an ein Auslandsstudium stattfinden. Die zur Verfügung stehenden Erasmus+-Fördermonate können zwischen Eramus+-Studium und Erasmus+-Praktikum aufgeteilt werden.
  • Ein Erasmus+-Praktikum kann online vor- und/oder nachbereitet werden. Förderfähig sind allerdings ausschließlich physische Aufenthalte im Ausland. Online-Phasen, die im Inland stattfinden, sind nicht förderfähig.
  • Ein absolviertes Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgeführt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilität ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zuständigen Prüfungsamt durch das AAA veranlasst.

 

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