Termine Erste Staatsprüfung Frühjahr 2023

Da die Universität im Moment noch geschlossen ist, bitten wir Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für
das Frühjahr 2023 per Einschreiben an folgende Adresse zu senden:

 

Universität Augsburg

Prüfungsamt 1/4

Lehramt - Staatsexamen

Universitätsstraße 2

86159 Augsburg

 

Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies auf Grund der Vielzahl der eingehenden Anmeldungen etwas dauern kann und sehen zunächst von telefonischen Rückfragen ab.

 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.

 

  • Anmeldung:
    1. Juni bis 1. August 2022
     
  • Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
    1. August 2022
     
  • mit Verlängerung:
    1. Oktober 2022
     
  • Änderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebietsänderung usw.):
    25. November 2022
     
  • Rücktritt:
    spätestens bis 19. Januar 2023
     
  • Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
    Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreiben über die bedingte Zulassung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als „Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
     
  • Schriftlicher Prüfungszeitraum:
    13. Februar bis 14. April 2023
    Endgültiger Terminplan für den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung Frühjahr 2023
     
  • Praktischer Prüfungszeitraum:
    13. Februar bis 23. Juni 2023
     
  • Mündlicher Prüfungszeitraum:
    17. April bis 23. Juni 2023
    Die verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (Raum 2096, Präsidiumsgebäude) ausgehängt.
     
  • Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:

    Bekanntmachung zur Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungsarbeiten der Staatsexamensprüfungen vom Frühjahr 2023 am Dienstag, 25.07.2023

    - Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
    - Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
    - Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
    - Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.

 

Merkblatt zum Zulassungsantrag

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. März 2022


Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Anmeldetermine und Prüfungstermine zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

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