Termine Erste Staatsprüfung Frühjahr 2027
Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Frühjahr 2027 per Einschreiben an folgende Adresse:
Universität Augsburg
Prüfungsamt 1/4
Lehramt - Staatsexamen
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies auf Grund der Vielzahl der eingehenden Anmeldungen etwas dauern kann und sehen zunächst von telefonischen Rückfragen ab.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.
- Anmeldung:
25. Mai bis 25. Juli 2026
- Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
25. Juli 2026
mit Verlängerung:
1. Oktober 2026
- Änderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebietsänderung usw.):
25. November 2026
- Rücktritt:
spätestens bis 19. Januar 2027
- Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als „Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
- Schriftlicher Prüfungszeitraum:
8. Februar bis 9. April 2027
- Praktischer Prüfungszeitraum:
8. Februar bis 18. Juni 2027
- Mündlicher Prüfungszeitraum:
12. April bis 18. Juni 2027
Die vorläufigen / verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (zwischen Raum 2095 und 2096, Präsidiumsgebäude A3, Ebene 2) ausgehängt.
- Die Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
- Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme können nur persönlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ähnliche Aufnahmegeräte mit in den Hörsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften sind nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videogeräten.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. März 2026