Studieninhalt

Im Rahmen des Studiengangs vertiefen Sie Ihre volkswirtschaftlichen Kenntnisse und wenden sie auf wirtschaftspolitische Fragestellungen an. Sie vertiefen Ihre methodischen Grundlagen in den Veranstaltungen Makroökonomik, Mikroökonomik und Ökonometrie. Im Bereich Core Electives setzen Sie gezielt eigene Schwerpunkte. Die Module im Bereich Free Electives geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen um zusätzliche volks- und betriebswirtschaftliche Perspektiven zu erweitern.

 

Berufsperspektiven:

  • Große und mittelständische Unternehmen (Management sowie Marktanalyse und Strategieentwicklung)
  • Unternehmensberatung
  • Banken
  • Versicherungen
  • Non-Profit Organisationen
  • Politikberatung in Ministerien und Wirtschaftsverbänden
  • Wissenschaftliche Karriere in Universitäten oder Forschungsinstituten

Besonderheiten

Der Masterstudiengang Economics ist ein englischsprachiger Studiengang, Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden in englischer Sprache durchgeführt. Daneben können Module zur Wahl der Studierenden angeboten werden, in denen die Lehrveranstaltungen und Prüfungen in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Fakten zum Studienangebot
Name: Economics
Studienabschluss: Master of Science (M.Sc.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Englisch (auch deutschsprachige Module möglich)
Studienbeginn: Wintersemester, Sommersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei (mit Auswahlverfahren)
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): A 2 Und
Fremdsprachenkenntnisse (Mindestanforderungen): Englisch B 2
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gemäß § 4 der Prüfungsordnung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Dezember
Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. Juni

Bewerbungsunterlagen

  1. Tabellarischer Lebenslauf
     
  2. Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER); diese Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn eine Hochschulzugangsberechtigung oder der erste Hochschulabschluss einer englischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde, wie auch durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch oder ein dem vergleichbarer Schulabschluss, ansonsten kann der Nachweis geführt werden durch den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Tests wie etwa TOEFL oder IELTS;
     
  3. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss
    einschließlich Transcript of Records
     
  4. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde.
     

    Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung.

  1. Tabellarischer Lebenslauf
     
  2. Nachweis englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER); diese Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn eine Hochschulzugangsberechtigung oder der erste Hochschulabschluss einer englischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde, wie auch durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens der Note „ausreichend“ in der fortgeführten Fremdsprache Englisch oder ein dem vergleichbarer Schulabschluss, ansonsten kann der Nachweis geführt werden durch den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Tests wie etwa TOEFL oder IELTS;
     
  3. Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 GER.
     
  4. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss
    einschließlich Transcript of Records
    [wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind: Vorlage einer beglaubigten Kopie bzw. einer beglaubigten Übersetzung von einem/einer in Deutschland be-/vereidigten Übersetzer/Übersetzerin]
     
  5. APS-Zertifikat: Bei Bewerber/Bewerberinnen aus China, Indien und Vietnam
     
  6. Transcript of Records (falls Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss noch nicht vorliegt) mit Angabe der Durchschnittsnote, die bisher erzielt wurde.
     

    Falls das Bachelorzeugnis (oder ein gleichwertiger Studienabschluss) noch nicht vorliegt und die Durchschnittsnote nicht aus dem Transcript of Records hervorgeht, zusätzlich eine Durchschnittsnotenbescheinigung.

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.

 

Zum Bewerbungsportal

 

 

 

 

Kontakt Fachstudienberatung

Akad. Rätin
Prof. Dr. Peter Welzel: Ökonomie der Informationsgesellschaft

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