Stipendien für Wissenschaftlerinnen
Eine der Hauptanliegen der Frauenbeauftragten ist die Förderung von Wissenschaftlerinnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Frauen für eine Professur.
Der Freistaat Bayern stellt hierfür Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre bereit, aus denen verschiedene Stipendien finanziert werden.
Kurzzeitige Stipendien
- 3-Monats-Stipendien zur Erstellung eines Exposés
- Stipendien zur Internationalisierung
- Reisestipendien in den MINT-Fächern
- Förderung von mehrwöchigen Forschungsaufenthalten
Weitere Fördermöglichkeiten
3-Monats-Stipendien zur Erstellung eines Exposés
Wer wird gefördert?
Wissenschaftlerinnen mit dem Karriereziel Professur, die aktuell und insbesondere coronabedingt ohne Einkommen sind. Diese Stipendien sind primär zur Erstellung eines Exposés für ein Promotions- oder Habiltationsprojekts gedacht.
Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?
Die Förderung ist maximal 3 Monate möglich.
Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?
Anträge können laufend, d.h. so lange das vorgesehene Finanzvolumen nicht erschöpft ist, an buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de gestellt werden.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich bis zu 1500 €.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Darstellung des Vorhabens mit Lebenslauf
- ggf. Publikationsliste
- Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers des beabsichtigten Projekts
Weitere Stipendienangebote deutschlandweit
Hier finden Sie eine Sammlung weiterer Stipendienprogramme.
Mehrmonatige Stipendien
Promotionsförderung
Wer wird gefördert?
In Ausnahmefällen werden Wissenschaftlerinnen in der Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen unterstützt. Die Promotion muss als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.
Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?
Die Förderung ist maximal für ein Jahr möglich.
Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2021 ist bereits verstrichen. Über die neue Frist werden wir an dieser Stelle rechtzeitig informieren.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 1200 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.
Stipendien für Postdoktorandinnen
Wer wird gefördert?
Es werden promovierte Frauen gefördert, um ein zur Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen haben. Die Fakultät, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gewährleisten. Eine Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist erwünscht (empfohlen werden 2 SWS).
Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?
Das Stipendium wird für zunächst 1 Jahr bewilligt mit der Option auf Verlängerung.
Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2021 ist bereits verstrichen. Über die neue Frist werden wir an dieser Stelle rechtzeitig informieren.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2200 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.
Habilitationsstipendien
Wer wird gefördert?
Es werden Nachwuchswissenschaftlerinnen gefördert, die bereits an der Habilitation arbeiten.
Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?
Das Stipendium wird für zunächst 1 Jahr bewilligt mit der Option auf Verlängerung.
Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2021 ist bereits verstrichen. Über die neue Frist werden wir an dieser Stelle rechtzeitig informieren.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2600 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.
Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs
Wer wird gefördert?
Diese Förderung soll es Nachwuchswissenschaftlerinnen, die ihre Habilitationsschrift bereits eingereicht haben ermöglichen, die wissenschaftliche Tätigkeit in der Phase zwischen Abgabe der Arbeit und Abschluss des Habilitationsverfahrens bzw. bis zur Berufung auf eine Professur weiterzuführen.
Für welchen Zeitraum ist eine Förderung möglich?
Das Stipendium wird für zunächst 1 Jahr bewilligt mit der Option auf Verlängerung.
Welche Termine und Fristen müssen beachtet werden?
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2021 ist bereits verstrichen. Über die neue Frist werden wir an dieser Stelle rechtzeitig informieren.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 3000 €, ggf. zuzüglich Kinderbetreuungszuschlag.
Kurzzeitige Stipendien
Stipendien zur Internationalisierung
Wer wird gefördert?
Es werden Doktorandinnen und Postdoktorandinnen folgender Fakultäten gefördert:
- Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät (PhilSoz)
- Philologisch-Historische Fakultät (PhilHist)
- Katholisch-Theologische Fakultät (KThF)
- Juristische Fakultät (Jura)
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (Wiwi)
Was wird gefördert?
- Es werden jeweils ca. einmonatige Aufenthalte im Ausland zur Forschung und/oder zur Lehre, zum Besuch von Workshops, zum Aufbau von internationalen Kontakten gefördert.
- (Aktive) Tagungsteilnahmen werden nur in Zusammenhang mit weiteren Vernetzungsaktivitäten oder einem Forschungsaufenthalt gefördert.
- Die Stipendien dienen der transnationalen Vernetzung der Geistes-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Stipendienhöhe beträgt jeweils einmalig bis zu 1200 €.
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Die Bewerbung ist laufend möglich. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- kurze Schilderung des Vorhabens mit Lebenslauf
- Publikationsliste
- knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers
- Kostenplan
Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag für ein Kurzzeitstipendium an das Büro für Chancengleichheit geschickt werden.
Antrag Kurzzeitstipendium 2020 Antrag Kurzzeitstipendium 2021
Reisestipendien in den MINT-Fächern
Wer wird gefördert?
Es werden Doktorandinnen und Masterabsolventinnen, die eine wissenschaftliche Laufbahn anstreben folgender Fakultäten gefördert:
- Mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Fakultät (MNTF)
- Fakultät für Angewandte Informatik (FAI)
Was wird gefördert?
Diese Stipendien sollen genutzt werden zur Förderung von Auslandsaufenthalten oder Summer Courses in MINT-Fächern. Ziel ist es, Frauen für die Forschung zu gewinnen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Stipendienhöhe beträgt jeweils einmalig bis zu 1200 €.
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Die Bewerbung ist laufend möglich. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- kurze Schilderung des Vorhabens mit Lebenslauf
- Publikationsliste
- knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers
- Kostenplan
Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag für ein Kurzzeitstipendium an das Büro für Chancengelichheit geschickt werden.
Antrag Kurzzeitstipendium 2020 Antrag Kurzzeitstipendium 2021
Förderung von mehrwöchigen Forschungsaufenthalten
Wer wird gefördert?
Es werden Doktorandinnen und Postdoktorandinnen im Rahmen einer Forschungskollaboration folgender Fakultäten gefördert:
- Mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Fakultät (MNTF)
- Fakultät für Angewandte Informatik (FAI)
Was wird gefördert?
Es werden mehrwöchige Forschungsaufenthalte (bis zu 12 Wochen) in den MINT-Fächern gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Stipendienhöhe beträgt jeweils einmalig bis zu 3000 €.
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Die Bewerbung ist laufend möglich. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- kurze Schilderung des Vorhabens mit Lebenslauf
- Publikationsliste
- knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers
- Kostenplan
Diese Unterlagen müssen gemeinsam mit dem Antrag für ein Kurzzeitstipendium an das Büro für Chancengelichheit geschickt werden.
Antrag Kurzzeitstipendium 2020 Antrag Kurzzeitstipendium 2021
Weitere Fördermöglichkeiten
- Bezuschussung von notwendigen Kinderbetreuungskosten bei Dienst-/Forschungsreisen von Nachwuchswissenschaftlerinnen
Für die Antragstellung ist ein formloser Antrag mit Angabe der Qualifikationsarbeit, die gefördert werden soll, erforderlich sowie ein formloses Gutachten der/des Vorgesetzten. Die Bewerbung ist laufend möglich.
Derzeit ist in den beiden folgenden Punkten leider keine Antragstellung möglich:
- Finanzierung der Kosten für eine Hilfskraft für Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen bis zu 1500 €
- Finanzierung der Kosten für eine Hilfskraft für Doktorandinnen, Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, bis zu 1500 €
Allgemeine Kontaktinformationen:
Anschrift:
Universität Augsburg
Gebäude F2, Raum 309
Eichleitnerstraße 30
86159 Augsburg
Telefon: +49 821 598 -5245
Fax: +49 821 598 -145145
E-Mail: buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de
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