Ein Studium Generale verfolgen? Bestimmte Interessensgebiete vertiefen oder Themen aus einem früheren Studium wieder aufgreifen? Das Gasthörer-Studium der Universität Augsburg macht es möglich und bietet ein umfangreiches Themenangebot verschiedenster Disziplinen.

 

Sie möchten sich in bestimmten Themen oder Fächern weiterbilden, aber keine Prüfungen absolvieren? Dann können Sie als Gasthörer/in einzelne, ausgewählte Lehrveranstaltungen – zumeist Vorlesungen –  an der Universität Augsburg besuchen, die Sie interessieren. Das Gaststudium ist gebührenpflichtig.

 

  • Gaststudierende entrichten keinen Studierendenwerkbeitrag und erhalten kein Semesterticket.
  • In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen können Gaststudierende an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen, sofern die Teilnehmerzahl nicht begrenzt ist.
  • Die Teilnahme an Sprachkursen des Sprachenzentrums für Gasthörer/innen ist nicht möglich.
  • Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein späteres Vollstudium ist nicht möglich.
  • Prüfungsleistungen können Gaststudierende rechtswirksam ebenfalls nicht erbringen.

 

Voraussetzungen

Gaststudierende unterliegen den gleichen Voraussetzungen wie Studierende, d. h. es muss Abitur bzw. fachgebundene Hochschulreife nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen genügt auch die Mittlere Reife. Auskunft hierüber erteilt die Studierendenkanzlei.

 

Gebühren

 

Folgende Gebühren (gemäß § 3 Abs. 3 der Hochschulgebühren- und Entgeltsatzung der Universität Augsburg i.V.m. Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BayHIG) gelten für ein Gaststudium pro Semester:
 

  • weniger als 5 Semesterwochenstunden:   Euro 100,-
  • 5 bis 8 Semesterwochenstunden:             Euro 200,-
  • mehr als 8 Semesterwochenstunden:       Euro 300,-.

 

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111

Einschreibung als Gasthörer/in

Für eine Immatrikulation als Gasthörer/in reichen Sie bitte die Antragsunterlagen (siehe unten) bei uns ein. Die Unterlagen müssen bis spätestens 31.03. (für einen Studienbeginn im Sommersemester) bzw. bis 30.09. (für einen Studienbeginn im Wintersemester) an der Universität Augsburg eingehen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen per Post bei uns ein.

 

Nach der Immatrikulation erhalten Sie den "Ausweis für Gaststudierende", der zur Teilnahme an den eingetragenen Veranstaltungen berechtigt.

Bitte entrichten Sie die festgesetzte Gebühr möglichst durch Überweisung/Bareinzahlung bei einem Geldinstitut auf das folgende Konto:


Empfänger: Staatsoberkasse Bayern
Geldinstitut: Bayerischen Landesbank München
BIC: BYLADEMMXXX

IBAN: DE74700500000001279282
Verwendungszweck: UniAug/1523/111 02‑4/Gaststudium/Name des/der Gaststudierenden


In Ausnahmefällen auch durch Bareinzahlung bei der Barzahlungsstelle der Universität Augsburg, Universitätsstraße 2, Präsidiumsgebäude, 2. Stock, Zimmer 3013 (nach vorheriger Antragstellung in der Studierendenkanzlei).

Als Nachweis gilt entweder Stempel und Unterschrift des Geldinstitutes auf der Einzahler-Quittung bzw. Vorlage des Kontoauszuges oder der Bestätigungsvermerk der Barzahlungsstelle der Universität Augsburg.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

 

Die Anmeldung für Lehrveranstaltung erfolgt über Digicampus. Hierfür benötigen Sie eine Rechenzentrumskennung. Diese erhalten Sie nach Einschreibung im Zebra, bitte legen Sie hierzu den Ausweis für Gaststudierende vor. 

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