• Bachelor- und Lehramtsstudiengänge, Magisterstudiengang Kath. Theologie, Humanmedizin [Modellstudiengang], Rechtswissenschaft

Die Qualifikation für ein Studium an einer Universität, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (an der Universität Augsburg sind dies die Studiengänge: Bachelor- und Lehramtsstudiengänge, Magisterstudiengang Kath. Theologie, Humanmedizin -Modellstudiengang- und Rechtswissenschaft), wird durch eine deutsche oder ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen. Die Hochschulreife wird als allgemeine oder als fachgebundene Hochschulreife erworben. Einen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang können auch beruflich Qualifizierte erwerben. 

Wichtig: Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an der Universität Augsburg. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zu den verschiedenen Hochschulzugangsberechtigungen:

Nachweis einer Deutschen HZB:

 

 

Unter bestimmten Voraussetzungen wird gemäß Art. 88 Abs. 5 und 6 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) in Verbindung mit den §§ 29 bis 33 der  Qualifikationsverordnung der Zugang zum Hochschulstudium für Beruflich Qualifizierte ermöglicht, wenn Sie weder Abitur noch eine sonstige Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Dabei wird zwischen dem allgemeinen Hochschulzugang für Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Meister, Techniker) und dem fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige unterschieden.

 

 

Detallierte Informationen zur Bewerbung für Beruflich Qualifizierte

 

  • Masterstudiengänge

    Die Zugangsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge der Universität Augsburg finden sich auf den Studiengangsseiten im Studienangebot.

 

Ansprechpartner

  • Sprechzeiten: Telefonisch: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, Persönlich: Mittwoch bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr
  • Telefon: +49 (0)821 / 598-1111
  • E-Mail:
  • Raum 1032 (Gebäude A2)
    Universitätsstraße 2, 86159 Augsburg

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