Universitätsrat neu aufgestellt
Dr. Roland Jüptner zum Vorsitzenden gewählt, fünf universitätsexterne Mitglieder sind neu dabei
Augsburg/CH – Der Universitätsrat der Universität Augsburg hat sich neu konstituiert. Fünf externe Mitglieder haben ihre Tätigkeit in dem Beratungs- und Aufsichtsgremium neu aufgenommen. Dr. Roland Jüptner wurde zum Vorsitzenden gewählt.
Der Universitätsrat der Universität Augsburg hat die umfassendste Neuaufstellung seit neun Jahren vollzogen. Insgesamt fünf universitätsexterne Mitglieder wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in den Universitätsrat neu bestellt. Das Gremium tagte in dieser Zusammensetzung bereits am 20. November und wählte Dr. Roland Jüptner heute einstimmig zum neuen Vorsitzenden. Jüptner ist der Universität Augsburg als Alumnus verbunden und derzeit Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern. Vorher war er bereits Richter am Bundesfinanzhof, Finanzpräsident der Oberfinanzdirektion München und Leiter des Ministerbüros im Bayerischen Finanzministerium. Jüptner beerbt Prof. Dr. Andreas Wirsching, der turnusgemäß nach zwei Amtszeiten aus dem Rat ausschied. „Ich bedanke mich für das Vertrauen der Universität und meiner Ratskollegen und – kolleginnen“, erklärte der Vorsitzende. „Ich freue mich auf mein Amt und die Möglichkeit, den Weg meiner Alma Mater mitzugestalten.“ Der Universitätsrat bestand bislang aus je neun universitätsexternen und -internen Mitgliedern. Mit dieser Amtsperiode erhöht sich die Zahl der externen Räte und Rätinnen auf zehn, nachdem nun die Medizinische Fakultät in den Regelbetrieb übergangen ist. Die neuen externen Mitglieder sind: Die externen Mitglieder des Universitätsrates sind laut Hochschulgesetz „Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis“. Die Universitätsleitung, bestehend aus der Präsidentin, den Vizepräsidenten und dem Kanzler, sowie die Frauenbeauftragte sind mit beratender Stimme im Universitätsrat vertreten „Wir pflegen eine konstruktive, kollegiale und gute Zusammenarbeit mit unserem Universitätsrat. Ich freue mich sehr, diese mit neuen Kollegen und einer Kollegin fortsetzen zu können, auf den Austausch mit ihnen und die neuen Blickwinkel und Erfahrungen, die sie mitbringen“, sagte Präsidentin Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel. Sie danke insbesondere den externen Mitgliedern - sowohl denen, die bereits im alten Universitätsrat mitgearbeitet haben und ihr Engagement nun fortsetzen, als auch denen, die sich jetzt neu zur Verfügung stellen - für die mit nicht geringem Aufwand verbundene Bereitschaft, die eigenen Kompetenzen und Kontakte in dieses Gremium einzubringen. Insbesondere der Aufbau der medizinischen Fakultät in den letzten Jahren sei mit viel Arbeit verbunden gewesen. Ihr Dank, so die Präsidentin weiter, gelte aber auch den mit dem Auslaufen ihrer Amtszeiten nun ausgeschiedenen Universitätsratsmitgliedern, namentlich dem bisherigen Vorsitzenden Prof. Dr. Andreas Wirsching. Die Kompetenzen des Universitätsrates sind im Artikel 26 des Bayerischen Hochschulgesetzes formuliert. U. a. beschließt er die Grundordnung und deren Änderung, er wählt den Präsidenten oder die Präsidentin und entscheidet über deren Abwahl, er wählt die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers oder der Kanzlerin und entscheidet über deren Abwahl. Weiterhin beschließt er nach Benennung geeigneter Personen durch die Hochschulleitung Vorschläge für die Bestellung des Kanzlers oder der Kanzlerin. Er beschließt über den von der Erweiterten Universitätsleitung aufgestellten Entwicklungsplan sowie auf Antrag der Erweiterten Universitätsleitung über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten und über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Er nimmt Stellung zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen bzw. von Betriebseinheiten durch die Universitätsleitung sowie zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt oder zum Entwurf des Wirtschaftsplans. Darüber hinaus nimmt der Universitätsrat den Rechenschaftsbericht des Präsidenten oder der Präsidentin entgegen und stellt den Körperschaftshaushalt fest. Er wird vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Staat gehört und stellt für die Hochschule das Erreichen der in diesen Zielvereinbarungen festgelegten Ziele fest. Fünf Externe neu
Erfolgreiche Zusammenarbeit
Aufgaben und Kompetenzen des Universitätsrates