Digitale Währungen: Oft mit „Fingerabdruck“

Digitale Kryptowährungen locken mit hohen Wertzuwächsen, Fragen zum Datenschutz bleiben aber ungeklärt

Der Handel mit digitalen Kryptowährungen wie mit Bitcoins ist heute so einfach wie nie. „Ich kann beispielsweise über einen Anbieter einer Kryptowechselstelle Euros in Bitcoins tauschen und dann mit den Bitcoins Transaktionen durchführen“, erklärt Dr. Daniel Schmid von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. „Sie müssen dann bei dem Anbieter einen Account erstellen und persönliche Daten hinterlassen.“ Anbieter sind dazu verpflichtet, denn sie fallen unter das Geldwäschegesetz.

Wer mit digitalen Kryptowährungen handelt, gibt in beinahe allen Fällen seine persönlichen Daten preis. Colourbox

Schmid forscht zum Datenschutzrecht bei solchen digitalen Währungen – und hat selbst keine Bitcoins, denn: „Über die in den Kryptowährungen gespeicherten Informationen können Transaktionen mit Ihnen in Verbindung gebracht werden“, warnt er. Das liegt an der Grundlage vieler Kryptowährungen: der Blockchain-Technologie. Mit ihr sind in einer Art öffentlichem Register alle jemals getätigten Transaktionen einsehbar. Dasselbe gelte auch, wenn man einen Anbieter für den Handel mit Bitcoins nutze. Kurz: „Sender und Empfänger einer Bitcoin-Transaktion sind über die Transaktionsdaten identifizierbar.“

Der Platzhirsch unter den Kryptowährungen, Bitcoin, ist deswegen nach europäischen Standards nicht datenschutzkonform. „Denken Sie zum Beispiel daran, dass die Bitcoin-Blockchain auch in China im Umlauf ist – und damit auch Ihre Daten“, sagt Daniel Schmid. Allerdings gebe es Möglichkeiten, bei der Konzeption der Blockchain anzusetzen, um sie datenschutzkonform zu machen. „Dann würden allerdings viele der Vorteile der Blockchain-Technologie wegfallen.“

Auch staatliche Stellen wollen von digitalen Währungen profitieren. Die Europäische Zentralbank (EZB) beispielsweise hat im Oktober 2020 eine Studie zum „Digitalen Euro“ vorgelegt. Darin wägt sie Vorteile ab und zeigt vier Szenarien, wie er theoretisch umgesetzt werden könnte. „Die EZB sorgt sich, dass andere Zentralbanken eine digitale Währung entwickeln und in Europa anbieten könnten“, erklärt Schmid die Motivation der Frankfurter Banker.  

Das Konzeptpapier liest sich dann aber auch ganz anders als bisherige digitale Währungen: „Sollte der digitale Euro kommen, glaube ich nicht, dass es eine klassische Kryptowährung wird.“ Neu wäre etwa eine mögliche Offline-Verwendung, bei der man sich die digitalen Euros auf ein Gerät oder in eine App herunterlädt und damit dann in Geschäften bezahlt, ohne dass Zeitpunkt oder Identitäten gespeichert werden. Die Transaktionen wären anonym und damit datensparsam – denn: „Die Bürger wollen Datenschutz.“ Das hätten Erhebungen gezeigt.

Allerdings tun sich damit neue Probleme auf. Die Anonymität solcher digitalen Währungen locken Geldwäscher und Terroristen an: „Der Nachteil einer anonymen und damit datensparsamen digitalen Währung ist, dass sie auch Kriminellen hilft, ihre Geschäfte zu verschleiern.“ sr/jf

Search