Ethikkommission
Stellen eines Ethikantrags
Die Ethikkommission der Universität Augsburg prüft Forschungsvorhaben am Menschen hinsichtlich ihrer ethischen Zulässigkeit. Ziel ist es, Forschende bei der verantwortungsvollen Planung und Durchführung ihrer Projekte zu unterstützen und die Rechte, Würde und Sicherheit der Teilnehmenden zu schützen.
Mitglieder der Ethikkommission:
- Prof. Dr. Elisabeth André (Fakultät für Angewandte Informatik, Vorsitz)
- Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl (Katholisch-Theologischen Fakultät, stellvertr. Vorsitz)
- Prof. Dr. Klaus Arntz (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät)
- Dr. Andreas Kucher (Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung)
- Prof. Dr. Ulrike Nett (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät)
- Prof. Dr. Robert Nuscheler (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
E-Mail-Adresse:
vors-ethikkomm@uni-augsburg.de
Wann ist ein Ethikantrag erforderlich?
Ein Antrag bei der Ethik-Kommission ist erforderlich, wenn ein Forschungsvorhaben
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Menschen als Proband:innen einbezieht und
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sich auf deren physische oder psychische Integrität auswirken kann.
Dies betrifft insbesondere Studien aus den Bereichen Informatik (z. B. HCI, KI, Robotik), Psychologie, Gesundheitsforschung, Sozialwissenschaften sowie angrenzenden Disziplinen. Für Anträge, die sich auf medizinische Forschungsvorhaben oder klinische Studien beziehen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen
Ansprechpersonen der medizinischen Fakultät der Universität Augsburg.
Wie stellen Sie einen Ethikantrag?
Der Antrag ist mithilfe des unten angegebenen Ethikantragsformulars zu stellen.
Einzureichende Unterlagen:
Mit dem Antrag sind einzureichen:
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Gesamtforschungskonzept bzw. Forschungsantrag, einschließlich einer Beschreibung der Ziele und des Ablaufs der geplanten Studie, der Art und Anzahl der Proband:innen, dem Auswahl- und Rekrutierungsverfahren, der Darstellung möglicher Belastungen und Risiken für Proband:innen sowie der Maßnahmen zu deren Minimierung
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Aufklärungs- und Einwilligungsformular für die Studienteilnehmenden
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Datenschutzrechtliche Stellungnahme des Datenschutzteams der Universität Augsburg
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Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin / des betreuenden Hochschullehrers, sofern der Antrag nicht von einer Professorin oder einem Professor gestellt wird
Die datenschutzrechtliche Stellungnahme wird nicht von der Ethikkommission erstellt, sondern vom
Datenschutzteam.
Rechtliche und ethische Grundlagen
Die Ethik-Kommission der Universität Augsburg legt ihrer Arbeit zugrunde:
jeweils in der aktuellen Fassung.
Bearbeitung des Antrags
Nach Eingang prüft die Kommission den Antrag in einer Sitzung oder im Umlaufverfahren.
Die Stellungnahme lautet in der Regel:
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keine ethischen Bedenken,
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keine ethischen Bedenken unter Auflagen, oder
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ethische Bedenken gegen die Durchführung des Vorhabens.