Stellen eines Ethikantrags

Die Ethikkommission der Universität Augsburg prüft Forschungsvorhaben am Menschen hinsichtlich ihrer ethischen Zulässigkeit. Ziel ist es, Forschende bei der verantwortungsvollen Planung und Durchführung ihrer Projekte zu unterstützen und die Rechte, Würde und Sicherheit der Teilnehmenden zu schützen.

 

Mitglieder der Ethikkommission:

  • Prof. Dr. Elisabeth André (Fakultät für Angewandte Informatik, Vorsitz)
  • Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl (Katholisch-Theologischen Fakultät, stellvertr. Vorsitz)
  • Prof. Dr. Klaus Arntz (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät)
  • Dr. Andreas Kucher (Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung)
  • Prof. Dr. Ulrike Nett (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät)
  • Prof. Dr. Robert Nuscheler (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
 

Wann ist ein Ethikantrag erforderlich?

Ein Antrag bei der Ethik-Kommission ist erforderlich, wenn ein Forschungsvorhaben
  • Menschen als Proband:innen einbezieht und
  • sich auf deren physische oder psychische Integrität auswirken kann.
Dies betrifft insbesondere Studien aus den Bereichen Informatik (z. B. HCI, KI, Robotik), Psychologie, Gesundheitsforschung, Sozialwissenschaften sowie angrenzenden Disziplinen. Für Anträge, die sich auf medizinische Forschungsvorhaben oder klinische Studien beziehen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen der medizinischen Fakultät der Universität Augsburg.
 

Wie stellen Sie einen Ethikantrag?

Der Antrag ist mithilfe des unten angegebenen Ethikantragsformulars zu stellen.
 

Einzureichende Unterlagen:

Mit dem Antrag sind einzureichen:
  • Gesamtforschungskonzept bzw. Forschungsantrag, einschließlich einer Beschreibung der Ziele und des Ablaufs der geplanten Studie, der Art und Anzahl der Proband:innen, dem Auswahl- und Rekrutierungsverfahren, der Darstellung möglicher Belastungen und Risiken für Proband:innen sowie der Maßnahmen zu deren Minimierung
  • Aufklärungs- und Einwilligungsformular für die Studienteilnehmenden
  • Datenschutzrechtliche Stellungnahme des Datenschutzteams der Universität Augsburg
  • Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin / des betreuenden Hochschullehrers, sofern der Antrag nicht von einer Professorin oder einem Professor gestellt wird
 
Die datenschutzrechtliche Stellungnahme wird nicht von der Ethikkommission erstellt, sondern vom  Datenschutzteam.
 

Rechtliche und ethische Grundlagen

Die Ethik-Kommission der Universität Augsburg legt ihrer Arbeit zugrunde:
jeweils in der aktuellen Fassung.

 

Bearbeitung des Antrags

Nach Eingang prüft die Kommission den Antrag in einer Sitzung oder im Umlaufverfahren.
 
Die Stellungnahme lautet in der Regel:
  • keine ethischen Bedenken,
  • keine ethischen Bedenken unter Auflagen, oder
  • ethische Bedenken gegen die Durchführung des Vorhabens.
Antrag auf Stellungnahme der Ethik-Kommission der Universität Augsburg
Hinweis: Hierzu gehören z. B. Personen aus klinischen Stichproben, Minderjährige, Menschen mit kognitiven oder Lernbeeinträchtigungen, Bewohner:innen von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, Personen im Strafvollzug.
einschließlich Art und Anzahl der ProbandInnen, ProbandInnen-Auswahlverfahren, Darstellung möglicher Belastungen und Risiken für ProbandInnen sowie der Maßnahmen zu ihrer Verminderung, Aufklärungs- und Einwilligungsformular
Falls keine personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden, ist eine entsprechende Bestätigung des Datenschutzteams beizufügen.
Hinweis: Falls kein Aufklärungsformular eingereicht wird, ist darzulegen, wie die Teilnehmenden über den Zweck und den Inhalt des Forschungsvorhabens informiert werden.

Search