Eignungsverfahren

Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren voraus. Dieses wird zweimal jährlich durchgeführt. Im Rahmen des Eignungsverfahrens beurteilt eine von der Juristischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingesetzte Auswahlkommission anhand der eingereichten Unterlagen, ob ein Bewerber/ eine Bewerberin die Qualifikation für den Zugang zu dem interdisziplinären Masterstudiengang besitzt.

 

Der Studienbeginn ist jeweils zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.

 

Bewerbungsschluss für die Teilnahme am nächsten Eignungsverfahren ist der

 

1. Februar 2024

 

Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Onlinebewerbungsbogen auf den Seiten der Studentenkanzlei zusammen mit allen notwendigen Nachweisen hochgeladen sein.

Zugangskriterien

Die Qualifikation für den Masterstudiengang wird nachgewiesen durch:

 

  1.  einen einschlägigen Hochschulabschluss
  • Sie haben einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem interdisziplinären Studiengang der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder
  • einen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss mit entsprechenden Zusatzqualifikationen (siehe unter 2.) oder
  • Sie sind derzeit in einem, auf einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss abzielenden Hochschulstudiengang der genannten Fachrichtungen immatrikuliert und haben bereits mindestens 140 Leistungspunkte (ECTS) erzielt.
  1. Kompetenzen/ Zusatzqualifikationen

Folgende Kompetenzen müssen im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder als Zusatzqualifikation mindestens nachgewiesen werden:

 

  • Zivilrecht mit insgesamt mindestens 32 Leistungspunkten in: BGB Allgemeiner Teil, BGB Schuldrecht, BGB Sachenrecht, Handelsrecht, Recht der Personengesellschaften und GmbH- und Aktienrecht,
  • Betriebswirtschaftslehre mit insgesamt mindestens 20 Leistungspunkten in: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Buchhaltung, Investition und Finanzierung, Kostenrechnung und Bilanzierung,
  • Volkswirtschaftslehre mit insgesamt mindestens 12 Leistungspunkten in: Mikroökonomik, Einführung in die VWL und Wirtschaftspolitik,
  • Öffentliches Recht mit insgesamt mindestens 12 Leistungspunkten in: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht und
  • Mathematik und Statistik mit insgesamt mindestens 8 Leistungspunkten.

Bewerbung ohne Abschlusszeugnis

Bewerber, die zum Zeitpunkt des Eignungsverfahrens noch kein Abschlusszeugnis vorweisen können, erhalten eine bedingte Zulassung zum Masterstudiengang und müssen den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss gegenüber der Studentenkanzlei spätestens zum Ende des zweiten Mastersemesters nachweisen.

Kriterien des Eignungsverfahrens

Folgende Kriterien gehen in die Bewertung ein:

  • die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
    (Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung kein Abschlusszeugnis vor, erfolgt die Bewertung anhand einer fiktiv berechneten Gesamtnote. Dabei werden die für den Studienabschluss fehlenden Leistungen mit der Note "4,0" bewertet und eine nach Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote gebildet.),
  • fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse in Englisch,
  • praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die im Masterstudiengang angebotenen Schwerpunkte, nachgewiesen insbesondere durch Praktika und einschlägige Berufserfahrung,
  • kognitive Fähigkeiten, insbesondere nachgewiesen durch einen erfolgreich absolvierten GMAT-Test,
  • Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft (In die Bewertung einbezogen werden können hier Aspekte wie: das der Bewerbung zugrundeliegende Bachelorstudium wurde in der Regelstudienzeit oder schneller absolviert, der Bewerber/ die Bewerberin gehörte zu den besten 25% seines/ ihres Jahrgangs, Engagement und Aktivitäten neben dem Studium).

Bewerbungsleitfaden: So bewerben Sie sich für den Masterstudiengang

Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Studentenkanzlei.

 

Bewerbungsportal der Studierendenkanzlei

Ansprechpartner

Dr. Dorit Pries
Studiengangsbetreuung Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Juristische Fakultät

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