Die Universitätsmedizin Augsburg hat den Auftrag, biomedizinische Spitzenforschung aufzubauen, die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern und so menschliches Leiden zu lindern. Wissenschaftliche Arbeit ist die Voraussetzung für modernste diagnostische und therapeutische Methoden und für weitere Erfolge im Kampf gegen große Volkserkrankungen wie Diabetes, Herzleiden oder Krebs.

 

© Universität Augsburg

Nicht alle wissenschaftlichen Fragestellungen lassen sich jedoch durch Versuche im Reagenzglas oder mit Hilfe von Computermodellen beantworten. Leben entsteht durch Interaktion: Zellen verhalten sich in Isolation oft ganz anders als im Gewebeverbund. Organe bestehen aus verschiedenen Zelltypen, die sich gegenseitig beeinflussen. Die Fehlfunktion eines Organs kann an ganz anderen Stellen im Körper unerwartete Fernwirkungen auslösen. Die Zellen in jedem Organismus bilden also ein komplexes Netzwerk, in dem jede Änderung anderswo eine Reaktion hervorrufen kann. Um dieses Netzwerk zu untersuchen und zu verstehen, benötigt die Forschung Zugänge, die von der Betrachtung einzelner Moleküle über Zellen und Organe bis hin zu ganzen Organismen reichen. Neben vielen weiteren Forschungsmethoden schließt dies langfristig auch die Arbeit mit Versuchstieren ein, auch wenn die Entwicklung von Alternativen in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht hat. Aus diesem Grunde verfügen sämtliche universitätsmedizinischen Standorte in Deutschland über Einrichtungen zur Versuchstierhaltung. Auch in Augsburg gibt es eine solche. Der überwiegende Teil der Forschungsarbeiten in der Augsburger Universitätsmedizin kommt jedoch komplett ohne Tierversuche aus.

Für ihre offene und transparente Kommunikation über Tierversuche und tierexperimentelle Forschung wurde die Medizinische Fakultät gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Augsburg von "Tierversuche verstehen", einer Informationsinitiative der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet.

© Tierversuche verstehen

Tierversuche an der Universitätsmedizin Augsburg

Welchem Ziel dienen die Tierversuche?
Aktuell finden tierexperimentelle Forschungen im Kontext der großen Volkserkrankungen Krebs, Demenz, Diabetes, Herzinfarkt und Schlaganfall statt. Ein zentrales Anliegen der Medizinischen Fakultät ist es, translationale Forschung zu fördern. Grundlagenforscher der Universität und klinische Forscher aus dem Universitätsklinikum arbeiten interdisziplinär zusammen, um neue Erkenntnisse aus der Forschung möglichst schnell in die klinische Anwendung und Patientenversorgung zu bringen.
 

Warum kann die Forschung noch nicht auf Tierversuche verzichten?
Wir wollen in Augsburg Krankheiten erforschen und bekämpfen. Dafür müssen wir den komplexen menschlichen Körper verstehen. Das funktioniert nur mit der Kombination einer Vielzahl verschiedener Methoden. Es gibt Fragestellungen, für die Tierversuche ungeeignet sind und diese dann auch nicht verwendet werden. In anderen Fällen sind wir auf Tierversuche angewiesen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das komplexe Zusammenspiel verschiedener Zellen und Organe im menschlichen Körper erforscht werden soll. Tiermodelle bieten hier eine Möglichkeit, diese Zusammenhänge darzustellen.

 

Kommen auch alternative Methoden zum Einsatz?

In Augsburg werden in sehr vielen Bereichen auch alternative Methoden wie Computermodelle oder das Arbeiten mit Zellkulturen verwendet. Jedes dieser Verfahren kann bestimmte Mechanismen beschreiben, andere aber nicht. Ob bei einer konkreten wissenschaftlichen Fragestellung Tierversuche zum Einsatz kommen dürfen, wird bei jedem neuen Antrag durch die zuständigen Behörden und ihre externen Kommissionen überprüft. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn der zu erwartende Nutzen des Experiments im Verhältnis zur Belastung der Tiere ethisch vertretbar ist. Wie ein solches Genehmigungsverfahren exakt abläuft, erklärt die Informationsinitiative Tierversuche verstehen ausführlich auf ihrer Webseite.

Forschungsinfrastruktur an der Universitätsmedizin Augsburg

Entwurf des zukünftigen Medizincampus der Universität Augsburg BHBVT Gesellschaft von Architekten mbH Berlin

Nach den aktuellen Planungen für den künftigen Medizincampus ist die Tierhaltung im Zentrum für Integrierte und Translationale Forschung (ZeIT) vorgesehen und wird ca. 1.640 Quaratmeter umfassen mit einer Gesamtkapazität von ca. 8.000 Käfigen für Mäuse. Ein Teil dieser Flächen kann auch für die Haltung von anderen Spezies (z.B. Ratte, Kaninchen, Schwein, Schaf, Ziege und aquatische Lebewesen) genutzt werden. Die Haltung von Primaten ist ausgeschlossen.

 

Das Gebäude wird voraussichtlich im Jahr 2030 fertig gestellt werden. Auf insgesamt rund 13.500 Quadratmetern sollen translationale Forschungsansätze, das heißt die multidisziplinäre und interaktive Zusammenarbeit zwischen Grundlagenforschung und klinischer Forschung und Anwendung, gefördert werden. Neben der Versuchstierhaltung befinden sich im Gebäude weitere Forschungsräumlichkeiten, darunter ca. 4.800 Quadratmeter Labore für Forschung ohne Tierversuche, sowie weitere Einheiten für klinische Forschung und Forschungsinfrastruktur.

Bis zur Fertigstellung des neuen Medizincampus ist die Medizinische Fakultät auf Interims-Forschungsflächen angewiesen. So sind für die Universität Augsburg unter anderem rund 1.400 Quadratmeter für Labore im SIGMA-Technopark hergerichtet worden. Diese Forschungsflächen umfassen auch eine kleine Versuchstierhaltung im Umfang von 250 Quadratmetern. Dort können ca. 2.500 Mäuse und 400 Ratten gehalten werden, andere Tierarten sind nicht vorgesehen. Neben den Haltungsräumen stehen drei Laborräume zur Durchführung der eigentlichen Tierversuche zur Verfügung. Etwas mehr als die Hälfte der 250 Quadratmeter wird für die Infrastruktur benötigt und enthält Duschen, Lagerflächen, eine Spülküche, sowie Autoklaven und eine Wasserstoffperoxid-Schleuse zur Sterilisation von Gegenständen.


Bei der Forschung im SIGMA-Park handelt es sich um sogenannte Grundlagenforschung. Die dort angesiedelten Forschungsprojekte beschäftigen sich zum Beispiel mit der Frage, welche Auswirkungen unsere Ernährung auf das Gehirn hat, untersuchen die Rolle von bestimmten Enzymen des Fett- und Zuckerstoffwechsels oder die Entstehung von Kreislauf-  und Durchblutungsstörungen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen neue Einsichten über Phänomene erbringen, die den Krankheiten Bluthochdruck, Diabetes, Fettleibigkeit, Demenz und Krebs zugrunde liegen.

 

Ein Team aus Fachtierärzten und speziell ausgebildeten Tierpflegerinnen und -pflegern versorgt die Tiere, sorgt für die Wahrung der tierschutzrechtlichen Aspekte, berät die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Durchführung der Experimente und vertritt sie gegenüber den zuständigen Behörden.

 

Fragen und Antworten zu Tieren in der Forschung

Das deutsche Tierschutzgesetz definiert Tierversuche als Eingriffe oder Behandlungen an Tieren, wenn diese mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können. Dies gilt für jedes Verfahren, bei dem Tiere einer Belastung ausgesetzt werden, die „dem eines Kanüleneinstichs gemäß guter tierärztlicher Praxis gleichkommt oder darüber hinausgeht“ (Artikel 3, 2010/63/EU). In der Praxis bedeutet dies, dass jede Behandlung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken als Tierversuch erfasst und von einer Behörde genehmigt werden muss. Der Schutz erstreckt sich auf alle Wirbeltiere, Kopffüßler wie zum Beispiel der Oktopus und Zehnfußkrebse, zu denen der Hummer zählt.

 

Was ist kein Tierveruch?
Das Töten von Tieren allein zum Zweck der Organentnahme oder der Gewinnung von Zellen gilt nicht als Tierversuch. Die Zellen oder Organe werden entweder unmittelbar untersucht oder zum Aufbau einer Zell- oder Gewebekultur genutzt. Solche In-vitro-Kulturen können Untersuchungen am lebenden Tier ergänzen und teilweise ersetzen. Sie ermöglichen die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch. Etwa ein Drittel aller in der Forschung verwendeten Tiere wird für diese In-vitro-Methoden eingesetzt.

In der medizinischen Forschung werden Tierversuche gemacht, um bisher unbekannte Lebensvorgänge und grundlegende biologische Zusammenhänge aufzuklären. Mit diesen Erkenntnissen wiederum können die Diagnostik und Behandlung menschlicher Erkrankungen verbessert werden. Etwa ein Drittel der in der Forschung eingesetzten Tiere dienen der Entnahme von Zellen oder Gewebe, ohne dass mit ihnen Tierversuche durchgeführt wurden. An diesen Proben werden grundlegende biochemische Prozesse auf Zell-Ebene untersucht und neue Wege pharmakologischer Behandlung erprobt.

 

Die Forschung an Tieren ist in Deutschland und in der EU strikt reguliert. Es gelten hierfür die entsprechenden Vorschriften der Europäischen Tierschutzrichtlinie, des deutschen Tierschutzgesetzes sowie der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (TierSchVersV). Diese Vorschriften gelten auch für den Betrieb von Versuchstierhaltungen und müssen bereits bei der baulichen Umsetzung und für die technische Ausstattung von Versuchstierhaltungen berücksichtigt werden.

Neben diesen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Tiere gibt es auch Vorschriften, die Tierversuche fordern: Sicherheitsprüfungen, Qualitätskontrollen oder toxikologische Prüfungen nach dem Chemikalien-, Arzneimittel- oder Lebensmittelhygienerecht sind Voraussetzung für die Zulassung von Medikamenten oder anderen Stoffen, mit denen der Mensch in Berührung kommt.

Mitgefühl ist der wichtigste Antrieb für medizinische Forschung und ihre konkrete Umsetzung. Die Gesellschaft steht immer wieder aufs Neue vor der Aufgabe, die Belastung von Versuchstieren abzuwägen. Gleichzeitig ist es die Aufgabe der medizinischen Forschung und der Universitätsmedizin, durch immer bessere Behandlungsmethoden und Versorgung das Leid und die Belastung, die Erkrankungen beim Menschen verursachen, zu mindern und zu lindern. Es muss stets genau geprüft werden, ob ein Tierversuch für die Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung unumgänglich ist und ob der daraus für den Menschen zu erwartende Nutzen ein tierexperimentelles Vorgehen rechtfertigt. Dies ist auch gesetzlich so vorgeschrieben und Voraussetzung für die Genehmigung von Tierversuchen. Jede Art von Forschung muss ethisch reflektiert und gerechtfertigt sein.

Dies ist ganz besonders unerlässlich bei Forschungen an Menschen oder Tieren. Die tierethische Pflicht zur Minimierung von Leiden von Tieren erfordert vor jedem Versuch mit Tieren eine Abwägung, ob der zu erwartende Nutzen für den Menschen wichtiger ist als die zu erwartende Belastung für das Tier. Gleichzeitig ist diese Belastung auf das geringstmögliche Maß zu beschränken. Erst dann kann ein Tierversuch als ethisch vertretbar gelten.

Mit dem 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) gelten strenge Regelungen für die tierexperimentelle Forschung. Konkret heißt das: Es dürfen nur dann Tierversuche durchgeführt werden, wenn nachweislich keine anderen geeigneten Methoden zur Verfügung stehen, um eine wissenschaftliche Fragestellung zu bearbeiten. Anzahl und Belastung der eingesetzten Tiere sind dabei auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Jeder Tierversuch muss durch die zuständige Behörde genehmigt werden.

Obwohl in der Forschung nicht vollständig auf Tierversuche verzichtet werden kann, besteht Konsens darüber, dass sie auf ein notwendiges Minimum zu beschränken sind. Als Richtlinie gilt das 3 R-Prinzip, das für die drei Begriffe replacement (Vermeidung), reduction (Verringerung) und refinement (Verbesserung) steht. Ziel des Prinzips ist es, Tierversuche wenn möglich zu vermeiden, die Zahl der Tiere in Versuchen zu reduzieren und ihre Belastung auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Die konsequente und verantwortungsvolle Umsetzung des 3 R-Prinzips trägt ethischen Bedenken gegen die Verwendung von Tieren Rechnung und verbessert darüber hinaus die Qualität der Versuchsergebnisse.

Tierversuche sind verboten, wenn es alternative Methoden gibt. Bei Tierversuchen muss jeder Wissenschaftler nachweisen, dass er seine Fragestellung nicht anderweitig beantworten kann. Außerdem ist er verpflichtet, den Einsatz von Versuchstieren so weit wie möglich zu begrenzen. Zu den Alternativen zählen zum Beispiel Computersimulationen oder Zell- und Gewebekulturen. Dennoch gibt es Bereiche, in denen Versuche an Tieren nicht ersetzt werden können. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Forscher komplexe Zusammenhänge im Körper untersuchen wollen, wie zum Beispiel Kreislauf- und Gehirnfunktionen.

Die Versuchstiere dienen als Modell für bestimmte Mechanismen des menschlichen Körpers. Das Gleiche gilt für alternative Methoden wie Computermodelle oder Zellkulturen. Jedes dieser Verfahren kann bestimmte Mechanismen beschreiben, andere aber nicht. Wollen wir Krankheiten bekämpfen, dann müssen wir den komplexen menschlichen Körper verstehen. Das funktioniert nur mit einer Vielzahl verschiedener Methoden. In einigen Bereichen sind Tierversuche ungeeignet und werden daher auch nicht verwendet. In anderen Fällen sind wir auf Tierversuche angewiesen. Zum Beispiel bei der Beurteilung zur Giftigkeit von Medikamenten muss man das Zusammenspiel aller Organe im Körper beachten. Tierversuche liefern hier eine Erfolgsquote von 65 Prozent. Erst wenn alternative Methoden ähnlich erfolgreich sind, können sie die Tierversuche ersetzen.

Bereits seit 1998 sind Tierversuche um Kosmetika zu prüfen in Deutschland verboten. Seit 2004 dürfen innerhalb der EU keine Tierversuche mehr für kosmetische Fertigprodukte durchgeführt werden. Seit Juli 2013 gilt zudem die Beschränkung, dass innerhalb der EU keine Tierversuche zur Prüfung von Inhaltsstoffen von Kosmetika durchgeführt werden dürfen.

Initiative Transparente Tierversuche

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen getragene Informationsplattform „Tierversuche verstehen“ haben gemeinsam die „Initiative Transparente Tierversuche“ gegründet. Zu den 53 Erstunterzeichnenden der Initiative gehören auch die Universität Augsburg sowie das Universitätsklinikum. Universität und Universitätsklinikum bekräftigen damit ihr gemeinsames Anliegen, von Beginn an offen und transparent zum Thema zu kommunizieren, noch bevor eine Tierversuchshaltung am Standort Augsburg eingerichtet wurde.

Initiative Transparente Tierversuche © Initiative Transparente Tierversuche

Für die transparente Information und offene Kommunikation über Tierversuche in der Forschung
 

Ziel der Initiative, die am 1. Juli 2021 startete, ist es, transparent über Tierversuche zu informieren, den öffentlichen Dialog über tierexperimentelle Forschung aktiv mitzugestalten sowie untereinander Erfahrungen auszutauschen und Aktivitäten bekannt zu machen. Zu den Mitglieder gehören Universitäten, Klinika, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschende Unternehmen sowie Fachgesellschaften und Förderorganisationen. Die eigens für die Initiative eingerichtete Webseite listet alle Unterzeichnenden auf, bietet Beispiele für gelungene Kommunikation zu Tierversuchen und stellt Informationen zur Unterstützung der Unterzeichnenden bei der Umsetzung der genannten Ziele zur Verfügung.

 

Die Initiative Transparente Tierversuche reiht sich in verschiedene Kommunikationsaktivitäten weltweit ein. Anlass ist der von der European Animal Research Association (EARA) organisierte, internationale „Be Open about Animal Research Day”, ein Aktionstag, in dessen Rahmen Beispiele für Offenheit und Transparenz in der tierexperimentellen Forschung geteilt werden. Die begleitende Social-Media-Kampagne ist unter dem Hashtag #BOARD21 zu finden.

 

Kontakt

Bei weiteren Fragen zum Thema tierexperimentelle Forschung an der Universität Augsburg steht Ihnen die Pressestelle der Universität Augsburg zur Verfügung.

 

E-Mail: info@presse.uni-augsburg.de

 

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