Klausureinsicht Prüfungen Sommersemester 2021

Die Einsichtnahmen in die Klausuren des Sommersemesters 2021 finden in Präsenzform von Dienstag, 2. November 2021 bis Donnerstag, 11. November 2021 statt. Jeder Lehrstuhl hat in diesem Zeitraum einen festen Zeitslot für die Einsichtnahme von sämtlichen Klausuren des Lehrstuhls zur Verfügung. Um an der Klausureinsicht teilzunehmen, ist seitens der Studierenden vorab eine verbindliche Anmeldung an dem jeweiligen Lehrstuhl erforderlich.

Termine und Räume der Klausureinsicht für die Prüfungen im Sommersemester 2021

Datum Uhrzeit Raum Lehrstuhlinhaber*in
Dienstag, 2. November 2021  8.00 – 11.00 Uhr  K 1003 Veit
Dienstag, 2. November 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 2106 Brunner
Dienstag, 2. November 2021 14.00 – 17.00 Uhr J 1101/1102 Lehmann
Mittwoch, 3. November 2021  8.00 –   11.00 Uhr K 1001 Gierl
Mittwoch, 3. November 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 2106 Heer
Mittwoch, 3. November 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Wilkens
Donnerstag, 4. November 2021  8.00 –   11.00 Uhr K 1003 Kunz
Donnerstag, 4. November 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 2106 Wagner
Donnerstag, 4. November 2021 14.00 – 17.00 Uhr J 1101/1102 Klein
Freitag, 5. November 2021  8.00 –   11.00 Uhr K 1003 Nuscheler
Freitag, 5. November 2021 11.00 – 14.00 Uhr K 1002 Paul
Freitag, 5. November 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1004 Tuma
Montag, 8. November 2021  8.00 –   11.00 Uhr K 1002 Welzel
Montag, 8. November 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 2106 Meier
Dienstag, 9. November 2021  8.00 –   11.00 Uhr K 1003 Krapp
Dienstag, 9. November 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 2106 Ullmann
Dienstag, 9. November 2021 14.00 – 17.00 Uhr J 1101/1102 Michaelis
Mittwoch, 10. November 2021  8.00 –   11.00 Uhr K 1001 Warning
Mittwoch, 10. November 2021 11.00 – 14.00 Uhr J 2106 Roeder
Mittwoch, 10. November 2021 14.00 – 17.00 Uhr K 1001 Schultze
Donnerstag, 11. November 2021  8.00 – 11.00 Uhr K 1003 Maußner
Donnerstag, 11. November 2021 14.00 – 17.00 Uhr J 1101/1102  Okhrin  

 

Bitte beachten Sie den Ablauf der Einsichtnahmen:

  • Kommen Sie pünktlich zu Ihrem angemeldeten Slot der Einsichtnahme an die Fakultät.
  • Maskenpflicht: Alle Beteiligten sind verpflichtet vor und im Gebäude eine Maske des Standards FFP 2 oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Auch während der Zeit der Einsichtnahme am Platz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Bei Zuspätkommen ist eine Einsichtnahme leider nicht mehr möglich.
  • Im Gebäude gehen Sie direkt zur Ausweiskontrolle vor dem Raum der Einsichtnahme. Zeigen Sie dort Ihren Studierendenausweis, Lichtbildausweis und Ihren 3G-Nachweis. Das anwesende Personal schickt Sie dann zur Einsichtnahme in den Raum. Setzen Sie sich dort auf die markierten Sitzplätze. Während der Einsichtnahme ist eine Konversation mit den Mitarbeitern nicht möglich. Notieren Sie Ihre Anmerkungen und Fragen zur Klausur mit ihrem selbst mitgebrachten Bleistift auf dem Ihnen ausgehändigten Formular. Nach Ablauf der Einsicht können Sie den Raum verlassen.

Regularien zur Klausureinsicht:

Im Rahmen der Prüfungseinsicht werden den Studierenden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, die benötigt werden, um die Bewertung der Klausur nachvollziehen zu können (im Folgenden als „Klausurunterlagen“ bezeichnet). Studierende haben einen Anspruch darauf, die Klausurunterlagen auf Wunsch als Kopie zu erhalten. Diesem Anspruch können die Lehrstühle nachkommen, indem sie entweder

a) die Anfertigung von (Handy-)Fotografien durch die Studierenden in der Prüfungseinsicht zulassen, oder

b) auf Antrag des/der Studierenden eine physische oder digitale Kopie der Klausurunterlagen anfertigen und diese dem/der Studierenden zukommen lassen.

Die Entscheidung zwischen den unter a) und b) genannten Verfahrensweisen obliegt den Lehrstühlen. Eine Kombination beider Verfahrensweisen ist nicht möglich. Bei der unter b) genannten Verfahrensweise sind Anträge auf Klausurkopien in der Prüfungseinsicht zu stellen. Ohne Teilnahme an der Prüfungseinsicht ist die Beantragung einer Klausurkopie nicht möglich. Widersprüche gegen die Bewertung sind innerhalb von 14 Tagen an den Lehrstuhl zu richten. Zu Beginn der Prüfungseinsicht haben alle Studierenden ein Teilnahmeformular zu unterzeichnen, in dem sie erklären, dass sie über die Modalitäten der Prüfungseinsicht und über die Bestimmungen zum Schutz des Urheberrechts informiert sind.

 

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