Neues Klimaschutzgesetz für Bayern: Stellungnahme von Prof. Dr. Harald Kunstmann in der BR24-Ausgabe vom 13.12.22

Prof. Kunstmann, Gründungsdirektor des Zentrums für Klimaresilienz der Universität Augsburg, sieht in dem aktualisierten Klimaschutzgesetz des Bayerischen Freistaats einen wichtigen Schritt. Allerdings reiche nach seiner Einschätzung die dafür veranschlagte Milliarde Euro pro Jahr nicht aus, um die angestrebte Klimaneutralität des Freistaats bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Man müsse bedenken, dass beispielsweise der für den Klimaschutz nötige Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs deutlich höhere Investitionssummen erfordern werde.

Ferner garantiere das Gesetz keineswegs, dass diese ehrgeizige Zielsetzung tatsächlich erreicht wird. Die von der Staatsregierung geplanten Maßnahmen müssen laut Prof. Kunstmann im Laufe der Jahre erweitert werden. Ein wesentliches Problem bestehe darin, dass kommunaler Klimaschutz auf freiwilliger Basis erfolge, weshalb die Kommunen bei der Staatsregierung entsprechende Mittel beantragen müssen - dafür fehle aber in vielen Kommunen das Personal, selbiges gelte für die eigentliche Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen.

Das Interview im Videoformat können Sie hier abrufen.

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