Prüfungsordnungen

Prüfungsordnungen regeln in rechtlich verbindlicher Weise die Prüfungsanforderungen und -verfahren eines oder mehrerer Studiengänge. Prüfungsordnungen können von der Universität regelmäßig aktualisiert werden, allerdings gilt für Sie i.d.R. die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in den Studiengang aktuell war.

 

Konkretisierungen der Prüfungsordnungen auf Modulebene finden Sie im Rahmen Ihrer Modulhandbücher zur Einsicht.

 

Für den Lehramtsbereich ist zwischen den Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge und den Prüfungsordnungen der Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge/der Lehramtsprüfungsordnung des Lehramtsbezogenen Masterstudiengangs zu unterscheiden. Eigene Studienordnungen gibt es für den Lehramtsbereich nicht.

 

Bitte machen Sie sich unbedingt mit den Prüfungsordnungen sowie den Modulhandbüchern schon zu Beginn Ihres Studiums vertraut! Auf viele Ihrer Fragen finden Sie schon dort entsprechende Antworten.

Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge

Das Lehramtsstudium ist durch zwei Prüfungsordnungen rechtlich geregelt. Diese Prüfungsordnungen sind die Grundlage und der Leitfaden für Ihr Studium sowie für die Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldung und Durchführung der Ersten Staatsprüfung.

 

Für Sie sind zwei Prüfungsordnungen relevant:

 

  • Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
  • Die Lehramtsprüfungsordnung der Universität Augsburg (LPO UA)

 

Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)

Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), gültig in der Fassung vom 13.03.2008, regelt bayernweit Inhalte, Anmeldungsvoraussetzungen, Anforderungen, Zeitpunkt und Verfahren der Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen. Sie steht als staatliche Prüfungsordnung über der LPO UA und gibt für diese den Rahmen vor.

 

Wichtige Informationen zur LPO I finden Sie auf den Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

 

Lehramtsprüfungsordnung der Universität Augsburg (LPO UA)

Die LPO UA regelt das Lehramtsstudium an der Universität Augsburg, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt. Für Sie gilt jeweils diejenige Fassung der LPO UA, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation die aktuellste war:

  • Die LPO UA 2012 gilt für alle Studierenden, die sich ab Wintersemester 2012/13 und bis einschließlich Sommersemester 2023 erstmals immatrikuliert haben. Bite beachten Sie die Regeln im Fall einer Umschreibung (Fach- und/oder Studiengangswechsel).
  • Die LPO UA 2023 gilt für alle Studierenden, die sich zum Wintersemesters 2023/24 oder später immatrikulieren. Bitte beachten Sie die Regeln im Fall einer Umschreibung (Fach- und/oder Studiengangswechsel).

 

 

 

Prüfungsordnungen der lehramtsbezogenen Studiengänge

Studieren Sie im Rahmen eines Doppelstudiums parallel zu Ihrem Lehramtsstudiengang einen auf dieses Lehramtsstudium bezogenen Bachelorstudiengang (Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium), so studieren Sie diesen Bachelorstudiengang nach eigenen, von Ihrem Lehramtsstudiengang abweichenden Regelungen:

 

  • Für Studierende, die sich im Sommersemester 2019 oder früher in einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang eingeschrieben haben, finden Sie die maßgebenden Regelungen in Kapitel IV (§56-63) der LPO UA (2012).
  • Für Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2019/20 oder später in einen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang einschreiben, gilt die Prüfungsordnung für Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge i.d.F. 2019.

Für Studierende des Lehramtsbezogenen Masterstudiengangs (auslaufend; keine Einschreibung/Bewerbung mehr möglich), gilt die Prüfungsordnung für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang.

 

 

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