Vergabekriterien zur Nachwuchsforschungsförderung der GGS

Gefördert werden:

 

1. Forschungsprojekte auf eigene Initiative:

 

  •         Organisation von Konferenzen, Kolloquien, Symposien, Sommerschulen (Reise- und Aufenthaltskosten externer Gastwissenschaftler, Hilfskräfte, Werbe- und Sachmittel, Honorare)
  •         Einladung von Gastwissenschaftlern oder Experten
  •         öffentlichkeitswirksame Forschungskommunikationsprojekte (Ausstellungskonzept, Podcasts...)
  •         Kurzfristige Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der Qualifizierungsarbeit, deren Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden (Ausstellung, Online-Inhalte (Online-Seminar o.ä.), Konferenz...)

2. Vernetzungs- und Beratungsreisen:

 

  •         Reisen zu Beratungsgesprächen (mit potentiellen Mentoren, ausgewiesenen Experten in Ihrem Forschungsgebiet) und
  •         Reisen, die der Vernetzung junger Forscher dienen
    •         Forschungsaufenthalte bei anerkannten Experten auf dem Gebiet
    •        Teilnahme an Konferenzen mit der Möglichkeit zur Beratung im Forschungsbereich


3. Reise-, Übernachtungs- und Tagegelder können nach den Richtlinien des BayRKG beantragt werden

 

4. Softwarelizenzen, die Sie für Ihr Forschungsvorhaben benötigen


5. Druckkosten:

  •         für Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstehen (bevorzugt werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (Säule 5) oder Forschungspräsentationen (Säule 4) gefördert)
  •         Förderung einer Open-Access-Publikation (wissenschaftlicher Artikel über Ihr Forschungsprojekt)

 
Höhe der Förderung


Die Höhe der Förderung hängt von Format und Umfang des beantragten Projekts ab und ist variabel.
Orientierungsraster: Wissenstransferprojekte in Eigenregie: bis zu 2000 € für kleinere nationale Konferenzen; bis zu ca. 5000 € für internationale Konferenzen.
Bei größeren Projekten wenden Sie sich bitte vor der Antragstellung an die GGS-Koordinationsstelle.
 

Fristen für die Antragstellung:

 

  •         Anträge mit einem Betrag bis 500 €: laufende Entscheidung, keine Fristen zu beachten
  •         Anträge über 500 €: vierteljährliche Entscheidungen; Fristen für die Antragstellung im SoSe 24 und WiSe 24/25:
    •                 15.7.2024
    •                 21.10.2024
    •                 13.1.2025
    •                 28.4.2025

 

Anträge, die nach Abschluss des Projekts eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge rechtzeitig und unter Einhaltung der Fristen ein.

 

Bewertung


Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Projekte und Reisen bzw. nach Inanspruchnahme der Sachleistungen reichen Sie bitte eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des geförderten Projektes mit einer Kostenaufstellung bei der GGS-Koordinierungsstelle ein.

 

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit

 

Allgemein:

  •  Antragsberechtigt sind Mitglieder der GGS (Doktoranden) und Postdocs der an der GGS beteiligten Fakultäten
  •  Das geplante Format muss von dem betreuenden Professor der Universität Augsburg genehmigt werden
  •  Einreichung eines formell korrekten Antragsformulars mit allen erforderlichen Unterlagen (Stellungnahme, Kostenkalkulation)
  •  Sowohl aus dem Antragstext als auch aus allen Projektankündigungen (Drucksachen) muss deutlich werden, dass das Projekt primär von den antragstellenden Nachwuchswissenschaftlern durchgeführt und organisiert wird und der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung dient
  • Bevorzugt werden Verbundprojekte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern gefördert (gemeinsame Anträge von Doktorandinnen und Doktoranden und/oder Postdocs, transdisziplinäre/interdisziplinäre Projekte sind ebenfalls möglich). Die maximale Fördersumme wird pro Antragsteller verdoppelt

 

    Voraussetzungen für die Förderung von selbst initiierten Projekten:

 

  •  Bei allen Projektförderungen muss die GGS als Förderinstitution genannt werden und deutlich erkennbar sein. (Bei Veranstaltungen muss das Key Visual der GGS auf allen Ankündigungen erscheinen und die GGS muss auch in Einladungsschreiben, bei der Moderation von Panels etc. als Förderinstitution genannt werden).
  • Aus abrechnungstechnischen Gründen tritt die GGS als Veranstalter auf, wenn der Antragsteller an der Universität Augsburg beschäftigt ist, und die Kosten werden über die GGS abgerechnet. Die komplette Organisation (Einladung, Kommunikation, Anmeldung, Durchführung und Erstellung der Abrechnungsformulare) liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Nichtbeschäftigte („externe Promovierende“) erhalten nach Bewilligung und Durchführung der Förderung eines selbst initiierten Projekts durch die GGS eine pauschale Aufwandsentschädigung (Kostenerstattung)
  •  Alle Spesenbelege müssen nachträglich bei der GGS-Koordinationsstelle eingereicht werden

Voraussetzungen für die Förderung von Vernetzungs- und Beratungsreisen:

 

  •   Die Reise muss Ihrem Forschungsprojekt dienen und mit diesem in Zusammenhang stehen
  •   Die Reise zu (renommierten) Wissenschaftlern oder Konferenzen muss der wissenschaftlichen Vernetzung dienen und einen Mehrwert für Ihre wissenschaftliche Karriere und Ihre Forschung haben
  •   Mitarbeiter müssen nach Genehmigung und vor Antritt der Reise einen Dienstreiseantrag einreichen
  •   Alle Spesenbelege müssen nachträglich bei der GGS-Koordinationsstelle eingereicht werden. Die Kosten werden nach Einreichung erstattet

 Voraussetzungen für die Finanzierung von Sachkosten (Softwarelizenzen)

   

  •     Die GGS kann auf Antrag die Kosten für Software übernehmen, die von Mitgliedern der GGS und Postdocs der beteiligten Fakultäten im Rahmen ihrer Qualifikationsarbeiten und/oder Eigeninitiativen benötigt wird. Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Voraussetzungen muss die GGS auch die Kosten für Lizenzen übernehmen:
    •             Relevanz für das Forschungsprojekt
    •             Software ist nicht über die Angliederung an die Universität Augsburg verfügbar
    •             Software kann nicht über den Lehrstuhl/die Professur/die Anstellung bezogen werden
  •  Voraussetzungen für die Finanzierung von Druckkosten:
    •         die Publikation wird im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem von Ihnen durchgeführten Wissenstransferprojekt erstellt (Säule 5)
    •         die Publikation dient der Darstellung Ihrer Forschung im Rahmen des GGS-Strukturmodells (Säule 4)
    •         Herausgeber können nur Forscher in frühen Karrierephasen sein (Pre-, Postdoc & W1-Professuren)

 

Auswahl- und Bewertungskriterien:     

                                                                       

  •         Auf der Grundlage der Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers
    •                 hohe Qualität des zu fördernden Projekts
    •                 Mehrwert für die eigene (akademische) Karriere (z.B. Netzwerkausbau)
    •                 (fachliche) Relevanz des Vorhabens (für das eigene Forschungsprojekt des Antragstellers)
  •         Basierend auf der formalen Bewertung im Hinblick auf die GGS-Förderrichtlinien:
    •                 Grad der Eigeninitiative in Bezug auf die Projektorganisation (Eigenverantwortung und Durchführbarkeit, Ausarbeitung des Vorhabens in Bezug auf die Beteiligung des Antragstellers)
    •                 idealerweise: kooperatives (fächerübergreifendes und transdisziplinäres) Projekt
    •                 idealerweise: Einordnung des Projekts in das Gesamtprogramm der GGS (thematische Ausrichtung, Format, Offenheit und Nutzen für andere Mitglieder der GGS)

Auswahlkomitee:

 

  •         Leitungsgremium der GGS
  •         Dekane der beteiligten Fakultäten (Phil.-Hist., Phil.-Soz., KThF)
  •         Beratung: bei Projekten von Doktoranden gewählte Vertreter der Doktoranden, bei Projekten von Postdocs ein gewählter Vertreter der Postdocs


 

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